Besuchervisum nach Deutschland abgelehnt...
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Anonymous
Besuchervisum nach Deutschland abgelehnt...
Fall:
Frau A stellte einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für osteuropäische (Land NN) Staatsangehörige (Touristenvisum).
<>Es erging folgender Remonstrationsbescheid (anonymisiert):
<>„Sie haben ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beantragt, um Ihre Tochter zu besuchen. Mit Ihrem Antrag haben Sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Freundes Ihrer Tochter, Herrn C, vorgelegt.
Ein Visum kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den Zweck seiner Reise ausreichend glaubhaft macht, die Finanzierung der Reise gesichert ist und keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
<>
Im November 2003 erhielten Sie durch die Botschaft bereits ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit vom 24.11.2003 bis 29.12.2003 für 30 Tage. Entgegen der Visagültigkeit reisten Sie jedoch nicht aus, sondern hielten sich weitere 6 Tage im Bundesgebiet auf. Auf diesen illegalen Aufenthalt angesprochen teilten Sie mit, die Gültigkeit Ihres Visums nicht überzogen oder verlängert zu haben. Im Gespräch räumten Sie letztendlich ein, nicht so exakt auf die Aufenthaltstage zu achten. Sie verpflichteten sich gemäß der von Ihnen bei Antragstellung unterzeichneten Erklärung auf dem Visaantrag, auch in Ihrer Landessprache, ausdrücklich, das Hoheitsgebiet der Schengener Staaten bei Ablauf des Visums zu verlassen. <>
Ihrem Antrag legten Sie eine Verpflichtungserklärung des Freundes Ihrer Tochter bei. Durch das mit Ihnen geführte Gespräch wurde jedoch deutlich, dass der vorrangige Grund Ihres Besuches das Wiedersehen mit Ihrer Tochter ist und der Freund Sie nur deshalb einlädt, weil Ihre Tochter dazu finanziell nicht in der Lage ist. Zudem erklärten Sie, dass Sie bei Ihrer Tochter wohnen wollten und nicht bei der einladenden Person. Bei der vorgelegten Einladung handelt es sich also um eine Gefälligkeitseinladung. <>
Nach Ihren eigenen Angaben sind Sie arbeitslos. Eine glaubhafte Finanzierung einer sechswöchigen Reise kann daher seitens der Botschaft nur schwer nachvollzogen werden. Sie sind geschieden und haben 2 Kinder, von denen jedoch nur eines noch im Land NN lebt. Somit ist keine ausreichende familiäre Verwurzelung im Land NN gegeben.<>Daher ist Ihr Antrag auf Erteilung eines Visums abzulehnen.“
<>
Erläuterung:<>
Frau A(50) ist die Mutter von Frau B(25).
Frau B und Herr C(29) leben in Deutschland und sind verheiratet.
Frau A hatte beabsichtigt, Ihre Tochter in Deutschland zu besuchen.
Der Aufenthaltsstatus von Frau B ist Aufenthaltserlaubnis, befristet bis zum 10.10.2007; der Aufenthaltsstatus von Herrn C ist Niederlassungserlaubnis.
<>Das Argument der Botschaft, dass A sich während des ersten Besuches 6 Tage länger als erlaubt in Deutschland aufgehalten hat, ist richtig. A hatte damals dabei nicht auf die gültige Aufenthaltsdauer von max. 30 Tagen geachtet, sondern auf die Gültigkeit des Visums (Zeitraum). Anmerkung dazu: A hatte bis dahin keinerlei Erfahrungen mit Visa oder Auslandsreisen. <>
Da B Studentin und somit finanziell nicht in der Lage ist, die Mutter einzuladen und die Kosten finanziell zu tragen, hat C dies übernommen.
B und C sind zwar verheiratet, dies ist aber niemandem außerhalb Deutschlands (aus Sicherheitsgründen auch nicht A) bekannt und darf auch gegenüber den Behörden des Landes NN nicht bekannt werden, da in NN die Heirat eines Staatbürgers von NN mit einem Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B.: C hätte mindestens 1 Jahr in NN leben müssen und eine sehr hohe Geldleistung z.B. als Investition im Land übernehmen müssen, wozu er nicht in der Lage ist) erlaubt ist, diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind. Eine Bekanntgabe der Heirat im Land NN würde zur Folge haben, dass weder A oder die zweite Tochter von A jemals wieder ausreisen dürften, noch B (falls Sie wieder nach NN einreisen würde) das Land NN wieder verlassen dürfte - von anderen möglichen Repressalien einmal abgesehen.
Daher hat C die Verpflichtungserklärung als Freund und nicht als Ehemann abgeben.
B und C wohnen zusammen in einer Wohnung (als Eheleute auch nicht weiter verwunderlich). A hatte angegeben, dass Sie während des Aufenthalts in Deutschland ihrer Tochter wohnen wird und nicht bei der einladenden Person C. Das ist zwar dieselbe Wohnung, die Gründe für diese Aussage sind die gleichen wie die oben genannten. Es ist also keine Gefälligkeitseinladung! <>
Die Finanzierung der Reise sowie der Kosten des Aufenthaltes in Deutschland wurden in der Vergangenheit und werden auch zukünftig von C getragen. Es erfolgen auch regelmäßige Zahlungen "Unterstützung von bedürftigen Angehörigen im Ausland", welche auch dem Finanzamt regelmäßig bekannt gemacht werden. Von der Botschaft wird eingewendet, dass keine ausreichende familiäre Verwurzelung in NN gegeben ist. A hat jedoch keinerlei Absichten, sich in Deutschland niederzulassen, sondern möchte lediglich einmal jährlich Ihre Tochter in Deutschland für einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen besuchen. <>
Fragen:
I) Wie soll weiter verfahren werden?
Ziel ist, dass A einmal jährlich für 4 bis 6 Wochen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.
II) Soll eine Klage gegen den Remonstrationsbescheid eingereicht werden (Aussicht auf Erfolg?) oder gibt es andere Lösungswege?
Frau A stellte einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung für osteuropäische (Land NN) Staatsangehörige (Touristenvisum).
<>Es erging folgender Remonstrationsbescheid (anonymisiert):
<>„Sie haben ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beantragt, um Ihre Tochter zu besuchen. Mit Ihrem Antrag haben Sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Freundes Ihrer Tochter, Herrn C, vorgelegt.
Ein Visum kann erteilt werden, wenn der Antragsteller den Zweck seiner Reise ausreichend glaubhaft macht, die Finanzierung der Reise gesichert ist und keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
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Im November 2003 erhielten Sie durch die Botschaft bereits ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit vom 24.11.2003 bis 29.12.2003 für 30 Tage. Entgegen der Visagültigkeit reisten Sie jedoch nicht aus, sondern hielten sich weitere 6 Tage im Bundesgebiet auf. Auf diesen illegalen Aufenthalt angesprochen teilten Sie mit, die Gültigkeit Ihres Visums nicht überzogen oder verlängert zu haben. Im Gespräch räumten Sie letztendlich ein, nicht so exakt auf die Aufenthaltstage zu achten. Sie verpflichteten sich gemäß der von Ihnen bei Antragstellung unterzeichneten Erklärung auf dem Visaantrag, auch in Ihrer Landessprache, ausdrücklich, das Hoheitsgebiet der Schengener Staaten bei Ablauf des Visums zu verlassen. <>
Ihrem Antrag legten Sie eine Verpflichtungserklärung des Freundes Ihrer Tochter bei. Durch das mit Ihnen geführte Gespräch wurde jedoch deutlich, dass der vorrangige Grund Ihres Besuches das Wiedersehen mit Ihrer Tochter ist und der Freund Sie nur deshalb einlädt, weil Ihre Tochter dazu finanziell nicht in der Lage ist. Zudem erklärten Sie, dass Sie bei Ihrer Tochter wohnen wollten und nicht bei der einladenden Person. Bei der vorgelegten Einladung handelt es sich also um eine Gefälligkeitseinladung. <>
Nach Ihren eigenen Angaben sind Sie arbeitslos. Eine glaubhafte Finanzierung einer sechswöchigen Reise kann daher seitens der Botschaft nur schwer nachvollzogen werden. Sie sind geschieden und haben 2 Kinder, von denen jedoch nur eines noch im Land NN lebt. Somit ist keine ausreichende familiäre Verwurzelung im Land NN gegeben.<>Daher ist Ihr Antrag auf Erteilung eines Visums abzulehnen.“
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Erläuterung:<>
Frau A(50) ist die Mutter von Frau B(25).
Frau B und Herr C(29) leben in Deutschland und sind verheiratet.
Frau A hatte beabsichtigt, Ihre Tochter in Deutschland zu besuchen.
Der Aufenthaltsstatus von Frau B ist Aufenthaltserlaubnis, befristet bis zum 10.10.2007; der Aufenthaltsstatus von Herrn C ist Niederlassungserlaubnis.
<>Das Argument der Botschaft, dass A sich während des ersten Besuches 6 Tage länger als erlaubt in Deutschland aufgehalten hat, ist richtig. A hatte damals dabei nicht auf die gültige Aufenthaltsdauer von max. 30 Tagen geachtet, sondern auf die Gültigkeit des Visums (Zeitraum). Anmerkung dazu: A hatte bis dahin keinerlei Erfahrungen mit Visa oder Auslandsreisen. <>
Da B Studentin und somit finanziell nicht in der Lage ist, die Mutter einzuladen und die Kosten finanziell zu tragen, hat C dies übernommen.
B und C sind zwar verheiratet, dies ist aber niemandem außerhalb Deutschlands (aus Sicherheitsgründen auch nicht A) bekannt und darf auch gegenüber den Behörden des Landes NN nicht bekannt werden, da in NN die Heirat eines Staatbürgers von NN mit einem Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B.: C hätte mindestens 1 Jahr in NN leben müssen und eine sehr hohe Geldleistung z.B. als Investition im Land übernehmen müssen, wozu er nicht in der Lage ist) erlaubt ist, diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind. Eine Bekanntgabe der Heirat im Land NN würde zur Folge haben, dass weder A oder die zweite Tochter von A jemals wieder ausreisen dürften, noch B (falls Sie wieder nach NN einreisen würde) das Land NN wieder verlassen dürfte - von anderen möglichen Repressalien einmal abgesehen.
Daher hat C die Verpflichtungserklärung als Freund und nicht als Ehemann abgeben.
B und C wohnen zusammen in einer Wohnung (als Eheleute auch nicht weiter verwunderlich). A hatte angegeben, dass Sie während des Aufenthalts in Deutschland ihrer Tochter wohnen wird und nicht bei der einladenden Person C. Das ist zwar dieselbe Wohnung, die Gründe für diese Aussage sind die gleichen wie die oben genannten. Es ist also keine Gefälligkeitseinladung! <>
Die Finanzierung der Reise sowie der Kosten des Aufenthaltes in Deutschland wurden in der Vergangenheit und werden auch zukünftig von C getragen. Es erfolgen auch regelmäßige Zahlungen "Unterstützung von bedürftigen Angehörigen im Ausland", welche auch dem Finanzamt regelmäßig bekannt gemacht werden. Von der Botschaft wird eingewendet, dass keine ausreichende familiäre Verwurzelung in NN gegeben ist. A hat jedoch keinerlei Absichten, sich in Deutschland niederzulassen, sondern möchte lediglich einmal jährlich Ihre Tochter in Deutschland für einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen besuchen. <>
Fragen:
I) Wie soll weiter verfahren werden?
Ziel ist, dass A einmal jährlich für 4 bis 6 Wochen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommt.
II) Soll eine Klage gegen den Remonstrationsbescheid eingereicht werden (Aussicht auf Erfolg?) oder gibt es andere Lösungswege?
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tobi-knobi
Ganz klare Meinung von mir:
kopiere deine Frage mal in http://www.frag-einen-anwalt.de rein. Setze ca. 30€ und du wirst eine sehr fachkundige Antwort erhalten. Du brauchst hier jemanden, der sich in der Materie auskennt. Dieser wird dir auch eine Vorgehensweise vorschlagen.
Wollte hier meine Meinung schreiben, aber das bringt dir nichts, nimm lieber ein paar Euro in die Hand und berichte dann bitte hier was sich ergeben hat.
kopiere deine Frage mal in http://www.frag-einen-anwalt.de rein. Setze ca. 30€ und du wirst eine sehr fachkundige Antwort erhalten. Du brauchst hier jemanden, der sich in der Materie auskennt. Dieser wird dir auch eine Vorgehensweise vorschlagen.
Wollte hier meine Meinung schreiben, aber das bringt dir nichts, nimm lieber ein paar Euro in die Hand und berichte dann bitte hier was sich ergeben hat.
Du schreibst:
Ansonsten sind mir das einfach zuviele "Zufaelle" und "Heimlichkeiten". Wer nicht mit offenen Karten spielt, der sollte mit solchen Problemen rechnen.
Sorry wenn ich das so sage, aber irgendwie kann ich hier (ausnahmsweise mal) die deutschen Behoerden verstehen. Denn die Chance das die Mutter irgendwann mal keine Lust mehr hat in ihr Land (was ja nach der Beschreibung nicht allzu toll sein kann) zurueckzukehren, scheint mir doch sehr gross....
Und wer bei solchen vagen Konstruktionen dann auch noch das Visum ueberzieht.... das ist einfach nur Dummheit!
Dietrich
Da die deutsche Botschaft aber nicht "das Land NN" ist, sollte man der Botschaft vielleicht doch mitteilen, dass die beiden verheiratet sind und zusammen wohnen.Eine Bekanntgabe der Heirat im Land NN würde zur Folge haben, dass weder A oder die zweite Tochter von A jemals wieder ausreisen dürften, noch B (falls Sie wieder nach NN einreisen würde) das Land NN wieder verlassen dürfte - von anderen möglichen Repressalien einmal abgesehen.
Ansonsten sind mir das einfach zuviele "Zufaelle" und "Heimlichkeiten". Wer nicht mit offenen Karten spielt, der sollte mit solchen Problemen rechnen.
Sorry wenn ich das so sage, aber irgendwie kann ich hier (ausnahmsweise mal) die deutschen Behoerden verstehen. Denn die Chance das die Mutter irgendwann mal keine Lust mehr hat in ihr Land (was ja nach der Beschreibung nicht allzu toll sein kann) zurueckzukehren, scheint mir doch sehr gross....
Und wer bei solchen vagen Konstruktionen dann auch noch das Visum ueberzieht.... das ist einfach nur Dummheit!
Dietrich
Besser für eine Beantwortung dieser Frage ist wahrscheinlich http://www.info4alien.de . Doch auch hier, wo Leute aus Ausländerbehörden zugange sind, würde ich mit etwas offeneren Karten arbeiten.
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Sportsfreund
der/die Einladende (der Mann oder die Frau aus Deutschland)
können ruhig in der Botschaft anrufen (oder eine Email schreiben),
wo man das ganze ein wenig "bereinigt":
-bla-bla... Sie wissen schon...
(wie es im langen Text oben beschrieben)
es war ein Versehen, dass die Mutter die Aufenthaltsdauer überzogen hat...
in dem Alter!
KOMMT NIE WIEDER VOR!
ich/wir/sie schwöre(n/t)!
Könnte helfen...
können ruhig in der Botschaft anrufen (oder eine Email schreiben),
wo man das ganze ein wenig "bereinigt":
-bla-bla... Sie wissen schon...
(wie es im langen Text oben beschrieben)
es war ein Versehen, dass die Mutter die Aufenthaltsdauer überzogen hat...
in dem Alter!
KOMMT NIE WIEDER VOR!
ich/wir/sie schwöre(n/t)!
Könnte helfen...
Hallo!
Gebe Dietrich recht. Ohne Erläuterung würde ich als Sachbearbeiter in der Botschaft auch das Visum ohne Zögern ablehnen. Hellsehen will gelernt sein.
Die Überziehung des alten Visums ist auch ziemlich übel, da reagieren doch die deutschen Behörden ziemlich grantig. Wie ist das überhaupt passiert? Selbst wenn Frau A kein Plan von Auslandsreisen und Visa hat, dann achte ich doch als Schwiegersohn und Tochter darauf, dass die Schwiegermutter die Schengen-Staaten rechtzeitig verlässt. Dass die 90 Tage überschritten wurden, konnte ihnen doch nicht entgangen sein. Und als Ausländer (gehe mal davon aus, da B+C "nur" Aufenthaltsttitel haben und keine deutsche Staatsbürgerschaft) sollte man wissen, dass die deutschen Behörden mit solchen Sachen keinen Spaß kennen
Gebe Dietrich recht. Ohne Erläuterung würde ich als Sachbearbeiter in der Botschaft auch das Visum ohne Zögern ablehnen. Hellsehen will gelernt sein.
Die Überziehung des alten Visums ist auch ziemlich übel, da reagieren doch die deutschen Behörden ziemlich grantig. Wie ist das überhaupt passiert? Selbst wenn Frau A kein Plan von Auslandsreisen und Visa hat, dann achte ich doch als Schwiegersohn und Tochter darauf, dass die Schwiegermutter die Schengen-Staaten rechtzeitig verlässt. Dass die 90 Tage überschritten wurden, konnte ihnen doch nicht entgangen sein. Und als Ausländer (gehe mal davon aus, da B+C "nur" Aufenthaltsttitel haben und keine deutsche Staatsbürgerschaft) sollte man wissen, dass die deutschen Behörden mit solchen Sachen keinen Spaß kennen
Die deutschen Behörden sind schon arm dran.
Machen sie Fehler werden sie verklagt und machen sie den Job richtig, sollen sie auch verklagt werden.
Ich sehe bei dem geschilderten Fall keinen Fehler und die Ablehnung des Visums war vollkommen richtig. Ein Spiel mit gezinkten Karten war noch nie ein gutes Spiel.
Eine Überziehung des Visums gibt in jedem Land Probleme bis hin zur Verhaftung. Da ist schon der Besucher gefragt, sich an die Regeln zu halten.
Dusseligkeit schützt vor Strafe nicht.
Gruß
Uwe
Machen sie Fehler werden sie verklagt und machen sie den Job richtig, sollen sie auch verklagt werden.
Ich sehe bei dem geschilderten Fall keinen Fehler und die Ablehnung des Visums war vollkommen richtig. Ein Spiel mit gezinkten Karten war noch nie ein gutes Spiel.
Eine Überziehung des Visums gibt in jedem Land Probleme bis hin zur Verhaftung. Da ist schon der Besucher gefragt, sich an die Regeln zu halten.
Dusseligkeit schützt vor Strafe nicht.
Gruß
Uwe
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StefanKlein
Auch ich sehe in der Ablehnung keinen Fehler und haette als Sachbearbeietr so gehandelt.
Doch nun mal eine andere Frage.
Wie wuerde es uns bei der Ausreise aus z. Bsp. Russland ergehen wenn wir das Visum um 6 Tage ueberschreiten? Und weiter, wie wuerden diese Behoerden reagieren, wenn wir dann wieder ein neues Visum beantragen?
Ich muss meinen Vorrednern Recht geben. Man muss sich selber kuemmern, oder wenn ich es nicht selber kann, dann meine Tochter um Hilfe bitten, mir die Aufenthaltsdauer zu erklaeren.
Auch ich finde, mit offenen Karten zu spielen ist immer besser.
Luegen haben kurze Beine, wie schon ein deutsches Sprichwort sagt.
Gruss
Stefan
Doch nun mal eine andere Frage.
Wie wuerde es uns bei der Ausreise aus z. Bsp. Russland ergehen wenn wir das Visum um 6 Tage ueberschreiten? Und weiter, wie wuerden diese Behoerden reagieren, wenn wir dann wieder ein neues Visum beantragen?
Ich muss meinen Vorrednern Recht geben. Man muss sich selber kuemmern, oder wenn ich es nicht selber kann, dann meine Tochter um Hilfe bitten, mir die Aufenthaltsdauer zu erklaeren.
Auch ich finde, mit offenen Karten zu spielen ist immer besser.
Luegen haben kurze Beine, wie schon ein deutsches Sprichwort sagt.
Gruss
Stefan
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Sportsfreund
nichts für ungut...
aber hier sehe ich kleine Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, zu den letzen zähle ich auch mich.
6 Tage im Verzug, na und?
Sie war doch nicht 5 Jahre illegal in der Bundesrepublik...
Es errinert mich an einen guten Film "Big Lebowski"
im Boulingsclub...
ein Alt-Hippy wirft die Kugel... wirft alle 8 Kegel um.
der dicke Freund von Lebowski Walter:
-SPIKY, ÜBERTRETTEN!!!
Du warst über die Linie!
Der Wurf zählt nicht!
Schreib eine "0"!!!!
Lebowski:
-ach man... Es ist doch Spiky...
(meint damit- wir kennen ihn, er ist ein guter Kerl...)
er war nur kurz über die Linie...
es ist doch nur ein Spiel... Schreib "8"...
Walter:
-Es ist doch ein Ligaspiel!!!
Die darauffolgende Szenne mit der Knarre ist süss...
8)
aber hier sehe ich kleine Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, zu den letzen zähle ich auch mich.
6 Tage im Verzug, na und?
Sie war doch nicht 5 Jahre illegal in der Bundesrepublik...
Es errinert mich an einen guten Film "Big Lebowski"
im Boulingsclub...
ein Alt-Hippy wirft die Kugel... wirft alle 8 Kegel um.
der dicke Freund von Lebowski Walter:
-SPIKY, ÜBERTRETTEN!!!
Du warst über die Linie!
Der Wurf zählt nicht!
Schreib eine "0"!!!!
Lebowski:
-ach man... Es ist doch Spiky...
(meint damit- wir kennen ihn, er ist ein guter Kerl...)
er war nur kurz über die Linie...
es ist doch nur ein Spiel... Schreib "8"...
Walter:
-Es ist doch ein Ligaspiel!!!
Die darauffolgende Szenne mit der Knarre ist süss...
8)
Das ist aber auch keine "russische Mentalitaet!"Sportsfreund hat geschrieben:aber hier sehe ich kleine Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, zu den letzen zähle ich auch mich.
6 Tage im Verzug, na und?
Sie war doch nicht 5 Jahre illegal in der Bundesrepublik...
Die Russen wuerden dich wahrscheinlich schon verhaften, wenn du um 0:10 Uhr mit seit 10 Minuten abgelaufenem Visum versuchst im Flughafen durch die Passkontrolle zu kommen!
Wer will denn eine Registrierung?Und dann nach 3 Werktagen, also auch wenn man nur 4 Tage ueberhaupt im Land ist! Wo muessen ALLE in der Wohnung gemeldeten PERSOENLICH erscheinen, nur um einen Gast in der Wohnung zu registrieren?
Hoer mir mit Mentalitaetsunterschieden auf! Was den normalen Russen vielleicht scheissegal ist, das wird dafuer von der russischen Buerokratie umso schaerfer kontrolliert!
Entscheidend ist, was hinten rauskommt und nicht, wie der normale Russe darueber denkt, der sich mit seiner Buerokratie nicht identifiziert und -was noch viel schlimmer ist- nichts dagegen unternimmt!
Dietrich

