Apostilliert wird die Beglaubigung des Notars auf der Kopie des Passes. Sie bestätigt, dass diese Kopie tatsächlich von einem echten Notar beglaubigt wurde, der zur Beglaubigung berechtigt war.Bobsie hat geschrieben: 02 Feb 2021, 13:11 Seit wann gibt es für einen (Inlands)Pass eine Apostille?
Es wird also nicht der Pass apostilliert und auch nicht die Kopie (beides geht wirklich nicht), sondern die Unterschrift des Notars, der die Kopie beglaubigt! All das kann man umgehen, wenn man die beglaubigte Übersetzung des Inlandspasses einfach in Deutschland machen lässt. Dann braucht es aus Russland gar nichts.

