Antrag auf Ausbürgerung
Antrag auf Ausbürgerung
Hallo zusammen,
ich möchte meine Ausbürgerung aus der russischen Staatsangehörigkeit beantragen und habe Fragen zu dem Antrag.
Ich war 2 Jahre alt als wir nach Deutschland kamen und bin mittlerweile 24 Jahre alt. In dem Antrag muss man angeben ob man dauerhaft in Russland gelebt hat, was ich logischerweise mit „Ja“ angekreuzt hätte. Allerdings muss man dann angeben wann man ausgewandert ist und mit welchem Dokument. Damals hatte ich als Kind keinen eigenen Ausweis sondern war bei meiner Mama im Reisepass eingetragen. Diese Option kann ich leider nicht in der Auswahl finden und bin nun überfragt. Soll ich „Russischer Reisepass“ angeben weil meine Mutter den hatte oder gelte ich vielleicht nicht als dauerhaft wohnhaft gewesen in Russland?
Vielen Dank im Voraus
Anna
ich möchte meine Ausbürgerung aus der russischen Staatsangehörigkeit beantragen und habe Fragen zu dem Antrag.
Ich war 2 Jahre alt als wir nach Deutschland kamen und bin mittlerweile 24 Jahre alt. In dem Antrag muss man angeben ob man dauerhaft in Russland gelebt hat, was ich logischerweise mit „Ja“ angekreuzt hätte. Allerdings muss man dann angeben wann man ausgewandert ist und mit welchem Dokument. Damals hatte ich als Kind keinen eigenen Ausweis sondern war bei meiner Mama im Reisepass eingetragen. Diese Option kann ich leider nicht in der Auswahl finden und bin nun überfragt. Soll ich „Russischer Reisepass“ angeben weil meine Mutter den hatte oder gelte ich vielleicht nicht als dauerhaft wohnhaft gewesen in Russland?
Vielen Dank im Voraus
Anna
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Axel
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Ausbürgern geht, wenn es was zum Ausbürgern gibt. Du verfügst über keine russische Staatsbürgerschaft, sondern bist über deine Mutter eingetragen und nur sie hätte damals die russische Staatsbürgerschaft für Dich beantragen können. Wenn sich deine Mutter aber ausgebürgert hat, bist Du schon mit ihr zusammen ausgebürgert worden. Hat sie dies nicht getan, muss sie dies noch tun, wobei das in deinem Fall sowieso irrelevant ist, da dein Anspruch auf den russischen Pass schon längst verwirkt ist. Zumindest liest sich das nicht so, als hätte sie den russischen Pass vor deinen 18 Geburtstag beantragt. Mit anderen Worten, es ist höchstens ein Schönheitsfehler im System, wenn deine Mutter sich nicht ausgebürgert hat und Du noch im System stehst; für Dich persönlich hat es sowieso keinerlei Bedeutung mehr.
Edit:
Du brauchst nichts weiter zu tun.
Edit:
Ich entnehme daraus ihre freiwillige Ausbürgerung. Das Thema hat sich für Dich dann sowieso erledigt.Annasch01 hat geschrieben: 02 Apr 2021, 19:16 Soll ich „Russischer Reisepass“ angeben weil meine Mutter den hatte oder gelte ich vielleicht nicht als dauerhaft wohnhaft gewesen in Russland?
Du brauchst nichts weiter zu tun.
- Wladimir30
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- Wohnort: Celle / Wladimir
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Wieso bist Du eigentlich plötzlich auf den Gedanken gekommen, dass Du ausgebürgert werden willst? Hat Dir das jemand gesagt, geraten? Es muss doch einen Grund geben, dass diese Frage plötzlich zu einem Thema wird für Dich?
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Ich habe eine russische Staatsbürgerschaft, habe den russischen Reisepass und lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Habe auch schon meine Einbürgerungszuversicherung von Deutschland bekommen. Meine Eltern sind ebenfalls nicht ausgebürgert und haben auch die russische Staatsbürgerschaft. Wir sind lediglich abgemeldet in Russland.Axel hat geschrieben: 03 Apr 2021, 07:07 Ausbürgern geht, wenn es was zum Ausbürgern gibt. Du verfügst über keine russische Staatsbürgerschaft, sondern bist über deine Mutter eingetragen und nur sie hätte damals die russische Staatsbürgerschaft für Dich beantragen können. Wenn sich deine Mutter aber ausgebürgert hat, bist Du schon mit ihr zusammen ausgebürgert worden. Hat sie dies nicht getan, muss sie dies noch tun, wobei das in deinem Fall sowieso irrelevant ist, da dein Anspruch auf den russischen Pass schon längst verwirkt ist. Zumindest liest sich das nicht so, als hätte sie den russischen Pass vor deinen 18 Geburtstag beantragt. Mit anderen Worten, es ist höchstens ein Schönheitsfehler im System, wenn deine Mutter sich nicht ausgebürgert hat und Du noch im System stehst; für Dich persönlich hat es sowieso keinerlei Bedeutung mehr.
Edit:
Ich entnehme daraus ihre freiwillige Ausbürgerung. Das Thema hat sich für Dich dann sowieso erledigt.Annasch01 hat geschrieben: 02 Apr 2021, 19:16 Soll ich „Russischer Reisepass“ angeben weil meine Mutter den hatte oder gelte ich vielleicht nicht als dauerhaft wohnhaft gewesen in Russland?
Du brauchst nichts weiter zu tun.
Das Problem ist einfach nur, dass Kinder in Russland zu der Zeit keinen eigenen Pass hatten sondern bis zum 14. Lebensjahr bei den Eltern eingetragen waren (vielleicht ist das jetzt auch noch so, keine Ahnung). Das wirft jedoch die Frage nach dem Dokument Typ auf
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Axel
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Musst Du dann mit dem Generalkonsulat abklären, am besten anrufen.
Aus dem Bauch heraus würde ich unter „dauerhaft in Russland gelebt“ einfach Nein ankreuzen.
Geburt und zweijähriger Aufenthalt in Russland ist für mein Verständnis zumindest kein dauerhafter Aufenthalt.
Wirklich Abhilfe kann aber wohl nur die zuständige Behörde verschaffen.
Viel Erfolg.
Aus dem Bauch heraus würde ich unter „dauerhaft in Russland gelebt“ einfach Nein ankreuzen.
Geburt und zweijähriger Aufenthalt in Russland ist für mein Verständnis zumindest kein dauerhafter Aufenthalt.
Wirklich Abhilfe kann aber wohl nur die zuständige Behörde verschaffen.
Viel Erfolg.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Definitiv wäre es so NICHT. Die Staatsbürgerschaft erwirbt man bei russischen Eltern per Geburt, man kann sie kein zweites Mal beantragen. Und nur weil die Eltern ihre Staatsbürgerschaft nach der Geburt abgeben, verliert man sie als Kind nicht automatisch. Und auch ohne Pass hat man natürlich eine Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft ist zwar eine Bedingung für den Pass, aber nicht umgekehrt.Axel hat geschrieben: 03 Apr 2021, 07:07Ausbürgern geht, wenn es was zum Ausbürgern gibt. Du verfügst über keine russische Staatsbürgerschaft, sondern bist über deine Mutter eingetragen und nur sie hätte damals die russische Staatsbürgerschaft für Dich beantragen können. Wenn sich deine Mutter aber ausgebürgert hat, bist Du schon mit ihr zusammen ausgebürgert worden. Hat sie dies nicht getan, muss sie dies noch tun, wobei das in deinem Fall sowieso irrelevant ist, da dein Anspruch auf den russischen Pass schon längst verwirkt ist.
Alles über 183 Tage in einem Jahr ist juristisch ein dauerhafter Aufenthalt. Da dies hier sogar zwei Jahre so war, ist die Frage mit "Ja" zu beantworten.Axel hat geschrieben: 03 Apr 2021, 19:23Geburt und zweijähriger Aufenthalt in Russland ist für mein Verständnis zumindest kein dauerhafter Aufenthalt.
Varianten aus meiner Sicht:
* anrufen und nachfragen
* leer lassen
* heutige Passnummer eintragen
Wenn sie jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft möchte, muss sie die russische abgeben oder einen Härtefall nachweisen. Und das wird schwer, da kein offensichtlicher Grund besteht.Wladimir30 hat geschrieben: 03 Apr 2021, 10:24Wieso bist Du eigentlich plötzlich auf den Gedanken gekommen, dass Du ausgebürgert werden willst? Hat Dir das jemand gesagt, geraten? Es muss doch einen Grund geben, dass diese Frage plötzlich zu einem Thema wird für Dich?
- Wladimir30
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Re: Antrag auf Ausbürgerung
Das war mir so nicht klar geworden aus dem Beitrag. Danke.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Axel
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Kenne das nur aus meinem Fall: War über die Mutter für die kasachische Staatsbürgerschaft eingetragen, Mutter trat aus, ich verlor die Staatsbürgerschaft ebenso. Dachte bei einem GUS-Staat wie Russland wäre die Lage ähnlich, aber dem ist wohl nicht so.
Re: Antrag auf Ausbürgerung
Also ich hab den Spaß jetzt fast hinter mir
, seit über 2 Jahren zieht sich das Ganze schon.
Die Ausbürgerung hätte ich niemals alleine geschafft, musste mir von einem russischen Juristen Hilfe holen, weil es fast unmöglich ist alle Dokumente so vorzubereiten wie es das Konsulat möchte.
An welches Konsulat wendet ihr euch sonst?
Die Ausbürgerung hätte ich niemals alleine geschafft, musste mir von einem russischen Juristen Hilfe holen, weil es fast unmöglich ist alle Dokumente so vorzubereiten wie es das Konsulat möchte.
An welches Konsulat wendet ihr euch sonst?