Unverheiratete Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten dürfen nach Deutschland einreisen

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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knutella2k
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Re: Unverheiratete Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten dürfen nach Deutschland einreisen

Beitrag von knutella2k »

_RGP_ hat geschrieben: 14 Apr 2021, 23:45 Meine Verlobte aus Kasachstan hat ein Visum aufgrund von Partnerschaft beantragt.
Zejtnot hat geschrieben: 15 Apr 2021, 11:02 Welche Rückkehrnachweise waren denn beigelegt?
Falls es hilft: Meine jetzige Ehefrau stammt auch aus Kasachstan und sie hat ihr Visum damals direkt in der deutschen Botschaft in Astana beantragt. Wir waren damals weder verheiratet noch verlobt. Wenn ich mich recht erinnere, lagen als Rückkehrwilligkeitsbescheinigungen (was ist das für ein Wort?!) Einkommens-, Arbeits- und Eigentumswohnungs-Nachweis bei.

Bei ihr hat es damals auf Anhieb funktioniert.
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...
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Wladimir30
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Re: Unverheiratete Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten dürfen nach Deutschland einreisen

Beitrag von Wladimir30 »

Das Vorhandensein von engen Verwandten schadet auch nichts bei der Begründung für die Rückkehrwilligkeit.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
_RGP_
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Re: Unverheiratete Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten dürfen nach Deutschland einreisen

Beitrag von _RGP_ »

Zejtnot hat geschrieben: 15 Apr 2021, 11:02 Welche Rückkehrnachweise waren denn beigelegt?
Leider nur ein Arbeitsnachweis einer Sprachschule (mit Sitz in Rußland).
Wohneigentum besteht keines, von daher wird aus keine anderen Unterlagen zur Vorlage geben.

An Verwandtschaft gibt es Geschwister, Eltern und ungefähr tausend Cousins und Cousinen...aber eben niemanden, der von ihr abhängig wäre.
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Tonicek
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Re: Unverheiratete Partnerinnen und Partner aus Drittstaaten dürfen nach Deutschland einreisen

Beitrag von Tonicek »

knutella2k hat geschrieben:Falls es hilft: Meine jetzige Ehefrau stammt auch aus Kasachstan und sie hat ihr Visum damals direkt in der deutschen Botschaft in Astana beantragt. Wenn ich mich recht erinnere, lagen als Rückkehrwilligkeitsbescheinigungen Einkommens-, Arbeits- und Eigentumswohnungs-Nachweis bei.
Bei ihr hat es damals auf Anhieb funktioniert.
Ich habe eine ganz normale Verpfl.-Erklärung von der Behörde ausgestellt, an eine Bekannte und ihre 12-jähr. Tochter gesendet, das Visum bekam sie auch sofort in Almaty - sie hat auch nur eine Eigentumswohnung.

Dagegen Bekannte, ein Ehepaar aus Grosny, Haus- und Grundstücksbesitz, Kinder dort, ist mit den von mir besorgten Papieren nach Krasnodar gefahren und nach 4 Wo. hat er eine UNBEGRÜNDETE Absage bekommen.

Hat mich natürlich sehr geärgert, da es eine Menge Geld, auch für mich, gekostet hat!

Müssen solche Absagen eigentlich begründet werden?
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