Auf der Rückseite habe ich meinen Aufenthaltsort in Russland angegeben (der auch der Registrierungsadresse in Russland entsprochen hat). Das Feld ist meiner Meinung nach auch auszufüllen, wenn man sich weniger als 14 Tage in Russland aufhält. Die Felder sind auch etwas seltsam bezeichnet. Man fragt nach dem Föderationssubjekt in der RF, es gibt aber trotzdem ein Feld zur Angabe des Landes. Das macht keinen Sinn.russland2020 hat geschrieben: 16 Jul 2021, 14:21 Ja so kann man es auch machen...obwohl dort ja steht Adresse in Russland. Hast Du denn etwas auf der Rückseite eingetragen (oder warst Du weniger als 14 Tage dort?). Wenn auf der Migrationskarte nichts eingetragen wird....dann kann man es doch auch sein lassen oder nicht?
Auf der Migrationskarte selbst wird nichts eingetragen, aber an der Grenze kann natürlich auch nach der Registrierungsbestätigung gefragt werden. Ist aber unwahrscheinlich und war bei meinen insgesamt 20 Ausreisen nie der Fall.
Nochmal, weil es anscheinend immer noch nicht ganz klar geworden ist: Rein rechtlich kann/muss man sich als Ausländer nicht um die Registrierung kümmern (Ausnahme selbst genutztes Wohneigentum). Die Pflicht obliegt dem Gastgeber (Hotel/Wohnung/etc.). Es macht aber manchmal Sinn, sich proaktiv um eine Registrierung zu kümmern, wenn man z.B. die ersten 7 Tage privat unterkommt und danach in einem Hotel einchecken möchte. Ist das der Fall? Ich würde jedenfalls keine Firmen mit der Registrierung beauftragen, schon gar nicht in einer anderen Stadt als dem tatsächlichen Aufenthaltsort. Es ist unwahrscheinlich, dass an der Registrierungsadresse jemand auftaucht, aber es kann vorkommen.


