Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

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Norbert
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Norbert »

Bobsie hat geschrieben: 15 Jul 2021, 12:10 Dann ist es ja auch logisch, das hier nur die für aus Russlandankommenden geltenden Einreisequarantäneregeln in Frage kommen. Und jetzt bringst Du noch Kiew ins Spiel, um die Sachlage noch mehr durcheinander zu bringen. :roll:
Wenn Du meine Erkärung wirklich gelesen hättest, würdest Du verstehen, warum die Regeln für Russland dennoch nicht gelten dürften. Denn nach der Logik, dass man auf die Krim nur aus Russland kommt (und dort fast ausschliesslich russische Staatsbürger leben), müsste Deutschland die Krim wie russisches Territorium behandeln.

Macht sie nun aber eben genau nicht. Es gibt keine diplomatische Betreuung aus Moskau. Für Deutschland ist das Ukraine. Fertig aus. Auch wenn das in der Realität natürlich völliger Quatsch ist.

Wie Du da hingekommen bist, ist völlig wumpe. (So lange Du nicht über 24 Stunden Transit in jenen Territorien warst, die Deutschland als russisches Territorium ansieht.)

Zugegeben, ein prima Gedankenspiel, es genau darauf mal ankommen zu lassen und sich sogar selbst beim Gesundheitsamt zu melden. Weil Deutschland wird alles machen, aber nicht die Krim als russisch anerkennen, auch wenn es epidemiologisch völlig sinnvoll wäre. Alfred, Klaus, wäre das nicht was für Euch?
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Bobsie
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Bobsie »

Norbert hat geschrieben: 15 Jul 2021, 14:22 Wenn Du meine Erkärung wirklich gelesen hättest, würdest Du verstehen,
Und Deine Erklärung ist die blanke Theorie, die Praxis ist nun mal die Ein und Ausreise über RUS und man wird in D auch als Russlandankömmling behandelt.
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Norbert
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Norbert »

Bobsie hat geschrieben: 15 Jul 2021, 18:02Und Deine Erklärung ist die blanke Theorie, die Praxis ist nun mal die Ein und Ausreise über RUS und man wird in D auch als Russlandankömmling behandelt.
Wie oft bist Du in den letzten 18 Monaten nach Deutschland eingereist? Nicht theoretisch, sondern praktisch!

Also ich knappes ein Dutzend Mal. Meine russischen Stempel hat nie jemand kontrolliert, Schweizer Stempel gibt es nicht einmal. Es wurde - wenn überhaupt - nur geprüft, ob ich grundsätzlich eine Einreiseanmeldung habe. Ein Abgleich zwischen der Einreiseanmeldung und irgendwelchen ausländischen Stempeln wird natürlich nicht gemacht.

In der Einreiseanmeldung gibt es ein Feld, wo Du eventuelle Besonderheiten erwähnen kannst. Ich habe da beispielsweise "Familienbesuch 1. Grades" oder "Dienstreise unter 72 Stunden" reingeschrieben, was von der Quarantäne befreit. Was bitte spricht aus Deiner Sicht dagegen, wenn der Fragesteller dort schreibt: "Einreise aus Russland, Transit unter 24 Stunden aus Richtung Autonome Republik Krim (Ukraine)"? Was ist daran "blanke Theorie"?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das Gesundheitsamt hüten wird, hier einen Verstoß gegen die Quarantäne-Regeln festzustellen. Was soll denn die Rechtsgrundlage dafür sein, wenn das deutsche Recht die Krim als ukrainisch ansieht? (Erst Recht, wenn die Person mit Flug- oder Zugtickets oder Hotelbuchungen höchstwahrscheinlich einen Aufenthalt auf der Krim nachweisen kann. Welche Bedeutung soll dann der Stempel aus Moskau noch haben?)
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Klausmong
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Klausmong »

Norbert hat geschrieben: 15 Jul 2021, 11:07
Bobsie hat geschrieben: 15 Jul 2021, 09:47Also, wo ist das Problem?
Bobsie, die Frage ist ja anders herum: Wenn die Deutschen schon aus Prinzip sagen: "Die Krim ist für uns weiter Teil der Ukraine", gilt das dann auch für die Quarantäne-Regeln? Die wären nämlich für die Ukraine wesentlich lockerer als für Russland.

Ist also für den Fragesteller kein "Problem", sondern eine "Chance".
Klausmong hat geschrieben: 15 Jul 2021, 09:20Ich gehe mal davon aus, das der Stempel im Pass zählt.
Bezweifle ich. Dann müssten die deutschen Botschaften auf Visa in russische Pässe kleben, wenn als Wohnort die Krim vermerkt ist. Machen sie aber nicht, die Leute müssen nach Kiew (was wiederum mit einem russischen Pass der Krim ein Spießrutenlauf ist). Inzwischen stellt Russland den Krimbewohnern deswegen Pässe auf dem Festland aus, um den wahren Wohnort zu verschleiern. Und vergibt die zwei Kennzeichen-Nummern der Krim in ganz Russland, damit Autofahrer an EU-Grenzen nicht mehr pauschal aufgrund des Kennzeichens abgewiesen werden können.

Dies bedeutet also auch für den Fragesteller: Nur weil man vom "russischen Besatzer" zu einem russischen Stempel gezwungen wurde, war man nach deutscher Sichtweise nicht in Russland. Sondern in der Ukraine.
Stimmt, man hat aber einen Russischen Stempel im Pass, und keinen Ukrainischen, und damit wird man wohl in Quarantäne müßen, weil Risikogebiet.
Und weil man ja nicht von der Ukraine in die krim kann, mußte man ja sowieso durch Russland.
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von keksonline »

Klausmong hat geschrieben: 16 Jul 2021, 11:48 Stimmt, man hat aber einen Russischen Stempel im Pass, und keinen Ukrainischen, und damit wird man wohl in Quarantäne müßen, weil Risikogebiet.
Und weil man ja nicht von der Ukraine in die krim kann, mußte man ja sowieso durch Russland.
Und wie erhält das zuständige Gesundheitsamt Einblick in deinen Pass? Die Bundespolizei prüft nur die Einreisevoraussetzungen und entscheidet nicht über die Quarantäne. Das Gesundheitsamt erhält nur die Angaben, welche du in der Einreiseanmeldung machst.
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Norbert
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Norbert »

Genau! Und es gibt viele andere Länder ganz ohne Stempel und dennoch muss man in Quarantäne. Und es gibt Länder mit Quarantäne, man hat einen Stempel und muss sich dennoch nicht an die Regeln halten, da man eine Ausnahme ist (Besuch Familienangehöriger 1. Grades, etc.). Der Stempel ist also nur ein Hinweis auf eventuell nötige Quarantäne, aber keine Bedingung.
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Klausmong
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Klausmong »

Also ich bin jetzt ein paarmal beruflich nach Deutschland geflogen ( allerdings von Österreich aus ), und da weiß man ja, mit welchem Flugzeug man kommt ( und von woher vorher ).
Ich wurde am Flughafen konkret 2 x kontrolliert und gefragt

Und von der Krim fliegt man nicht aus der Ukraine...

Wenn man aber mit einem Fahrzeug fährt, sieht das anders aus, das weiß Niemand woher man kommt.
m1009

Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von m1009 »

Klausmong hat geschrieben: 17 Jul 2021, 08:58
Wenn man aber mit einem Fahrzeug fährt, sieht das anders aus, das weiß Niemand woher man kommt.
Laut Aussage des Mitarbeiters der Deutschen Vertretung, letzten Mittwoch, muss vor Transit, die Einreise nach Lettland und Litauen, online angemeldet werden. Angeblich werden diese Daten an (in dem Fall) Deutschland weitergeleitet...

Ob dies nun wirklich so gehandhabt wird.... keeene Ahnung.
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Nikolaus »

Norbert hat geschrieben: 15 Jul 2021, 18:20 Was bitte spricht aus Deiner Sicht dagegen, wenn der Fragesteller dort schreibt: "Einreise aus Russland, Transit unter 24 Stunden aus Richtung Autonome Republik Krim (Ukraine)"? Was ist daran "blanke Theorie"?
Ich glaube auch, dass das Gesundheitsamt keine Lust hat, eine besondere Meinung zur Krim einzunehmen.
Aber an "unter 24h Zwischenaufenthalt" im Hochinzidenzgebiet RF koennte man sich schon stossen. Fuer die Ausnahme im Sinne der Einreiseverordnung gilt ja wohl

(1) Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die
1. durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt
hatten, ...

mit der Begriffsbestimmung
15. Zwischenaufenthalt
Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast oder für
Tankvorgänge überschreiten; Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt,

Ich nehme mal an, dass der Beamte im Gesundheitsamt da leicht auf die Idee kommen koennte, keinen Ausnahmefall zu akzeptieren oder, wenn ihm doch langweilig sein sollte, detaillierte Belege zu verlangen.
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Re: Einreisebestimmungen nach D bei Rückkehr aus Halbinsel krim

Beitrag von Wladimir30 »

keeene Ahnung.
Na, m1009, da musste eben die richtigen Leute fragen.

Zum Beispiel jemanden im dunklen Auto mit den Endzoffern 33 auf dem Nummernschild.
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