mich hat heute beschäftigt wie eigentlich der weitere Ablauf bei einer Heirat in Deutschland ist.
Wir haben jetzt alle erforderlichen Unterlagen übersetzt und diese beim Standesamt eingereicht ( außer zwei Dokumente
:Abschrift aus dem Hausbuch da wir ja die Meldebescheinigung haben sowie ein analoges Dokument zu unserem Führungszeugnis, beides wurde vom meinem Standesamt hier nicht aufgeführt aber durch meine Verlobte bereits besorgt )
Nun warten wir auf den Termin zur Vorsprache. Das Visum meiner Verlobten läuft im Oktober aus. Bis dahin werden wir nicht verheiratet sein, allerhöchstens die erste Vorsprache beim Standesamt gehabt haben und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Familienstand.
Da die alte Verpflichtungserklärung nicht mehr gültig ist, muss ich eine neue beantragen.
1. Was ist für unsere Situation besser ? Die lange, für den Zweck “Heirat” ? Wird diese überhaupt bewilligt bei dieser Absicht ( mir blieb in Erinnerung dass dies oft mit Problemen behaftet ist ). Kann meine Verlobte mit dieser Verpflichtungserklärung ein Visum zur Heirat beantragen und bis zum Termin in Deutschland leben ? Oder muss sie in jedem Fall ausreisen und wieder einreisen ( mit dem Heiratsvisum.
1.1 mein Netto ist knapp unter der Grenze fur die langfristige Verpflichtungserklärung mit dem Zweck “Heirat”. Kann das 13 Gehalt hier auf die Monate verteilt werden ( quasi eine Jahresnetto statt Monatsnetto )?
1.2 Ich lebe getrennt und mit zwei Kindern im echten Wechselmodell. Wir haben keinen Unterhalt vereinbart da wir beide ähnlich verdienen. Oder ist das dem LEA egal, da ich theo. Unterhaltsverpflichtigt bin und damit die höheren Grenzen zum tragen kommen ?
2.2 falls ich das kurzfristige Visum beantragen muss, haben wir hierdurch Nachteile ? Können wir mit diesem Visum heiraten ? Ich denke nein
Oder ist die langfristige Verpflichtungserklärung für jeden der einen Nicht deutschen Staatsbürger heiraten möchte Pflicht ?
( ich bin ein wenig verwirrt über den Zweck “Heirat” beim langfristigen Visum)
Vg Jan


