Ich hab zu der Frage schon ein wenig die Suchfunktion bemüht, bin aber nicht so richtig fündig geworden:
Muss man nach Erhalt des VID eigentlich noch den jährlichen "Rapport" (über Einkünfte und Auslandsaufenthalte) für die letzten Monate mit RVP-Aufenthalt machen?
Ich habe zwei Jahre und 8 Monate mit RVP in Russland gelebt, anschließend den VID bekommen.
Für die ersten zwei Jahre Aufenthalt mit RVP hab ich den Rapport gemacht. Müsste ich für die letzten 8 Monate RVP auch noch meine Einkünfte und Auslandsaufenthalte melden? Oder fällt das hinten runter und die nächste Meldung steht erst nach 1 Jahr VID an?


