Ich besitze eine Auslandskrankenversicherung bei der Union Krankenversicherung (wird lt. HP des Konsulats anerkannt) über eine Kreditkarte.
Nun folgendes:HP der russischen Botschaft hat geschrieben:4.1 Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:
- ausgefülltes Formular der Reisekrankenversicherung (Siehe Muster der Versicherungskarte) mit:
- Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den eingezahlten Beitrag und die Dauer des Versicherungsschutzes bei jeder Auslandsreise;
- Kopie der Versicherungspolice.
Ich habe die UKV angeschrieben, sie möchten mir bitte eine Versicherungsbestätigung zukommen lassen, die ich dann auch erhalten habe. In diesem Schreiben ist erwähnt das der Versicherungsschutz die ersten 60 Tage (völlig ausreichend) jedes Auslandsaufenhalts gilt. Ist dies Angabe ausreichend? Es steht ja nichts vom Beitrag drin (geht ja über das Kreditinstitunt). Versicherungspolice?? Habe ich keine. Ist doch die Kreditkarte in dem Fall.
Hat irgendjemand mit sowas Erfahrung? Könnte ich mit diese Kombination Probleme bekommen?
Vielen Dank für eure Antworten

