Russische Pkw in Deutschland - Einfuhrverbot?

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Groti
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von Groti »

Hallo, hier nochmal der Ausschnitt der BPK vom 28.06. bei Minute 29:52 zum Thema Auto Beschlagnahme. J.S. hat leider den falschen YouTube Ausschnitt gepostet.

https://youtu.be/rNZFCUjGkZY?t=1794

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fugen
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von fugen »

Groti hat geschrieben: 03 Jul 2023, 00:41 Hallo, hier nochmal der Ausschnitt der BPK vom 28.06. bei Minute 29:52 zum Thema Auto Beschlagnahme. J.S. hat leider den falschen YouTube Ausschnitt gepostet.

https://youtu.be/rNZFCUjGkZY?t=1794

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Das ist wieder so typisches Beamtenspreh…
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Und der Hohn ist wohl noch zu sagen, dass die Leute sich rechtlich zur Wehr setzen können.
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bella_b33
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von bella_b33 »

Evgenij hat geschrieben: 02 Jul 2023, 22:01 Jep, danke für die Info.

Interessant wäre aber auch ein Fall, bei dem es sich um ein Fahrzeug mit großem (größeren) Hubraum handelt, das aber gleichzeitig nicht ein Luxusauto ist..
Oder genau das Gegenteil? Ich warte dann mal auf den Touareg 1.4TSI mit Preisen auf 2019er Niveau :lol:
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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fugen
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von fugen »

Was ist ein Luxusauto?

Dachte immer Auto=Luxus
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von ascombie »

fugen hat geschrieben: 03 Jul 2023, 01:38

Und der Hohn ist wohl noch zu sagen, dass die Leute sich rechtlich zur Wehr setzen können.

Bezweifelst du etwa, dass die BRD ein Rechtsstaat ist? Gerade auf unseren Rechtsstaat, also die unabhängige, nicht durch den Staat beeinflusste Justiz,
sind doch die meisten hier doch sehr stolz.
Bei der Beschlagnahme der russ. Autos durch den deutschen Zoll handelt es sich m.E. um eine Rechtsbeugung, also um eine falsche, zu strenge Anwendung von Vorschriften, da die jeweiligen Autos nicht aufgrund von Export nach RU verbracht werden sollten, sondern zur Rückreise dienten.
Bei einem gerichtlichen Verfahren müsste das Gericht entscheiden, dass die beschlagnahmten Autos wieder freizugeben sind und deren Halter auch finanziell ggfs. entschädigt werden müssen.
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fugen
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von fugen »

Klar und bei der Entschädigung, die die Besitzer der Autos definitiv erhalten werden wird der Staat gegen seine eigenen Sanktionen verstoßen :-)
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von ascombie »

Der Staat bzw. der deutsche Zoll hat hier doch die Vorschriften durch die Beschlagnahme der Autos falsch angewandt. Womöglich lag auch ein Mißverständnis durch eine nicht korrekte Übersetzung aus dem Englischen vor.
Ein Gericht würde hier m.E. sicherlich im Sinne der russ. Autohalter entscheiden.
Im Übrigen steht auch noch der Europäische Gerichtshof zur Klage offen, falls die deutschen Gerichte den russ. Klägern nicht zu ihrem Recht verhelfen.
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von fugen »

Wie lange dauert das?
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von ascombie »

Einige Monate, vielleicht auch Jahre? Zumal wenn es durch alle Instanzen geht. :)
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Re: Einreise RUS - Tüv bei deutschem Auto?

Beitrag von kamensky »

In diesem Thread ja ein heiss diskutiertes Thema! Deshalb poste ich einmal die Gesetzgebung, oder den Gesetzestext, welcher soeben mit diversen Links in e1.ru

https://www.e1.ru/text/world/2023/07/03/72458393/ veroeffentlicht wurde. Infos aus Abschnitt 7.

https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/__18.html

https://www.fontanka.ru/2023/07/03/72458399/

Inwieweit dies Alles der/den Tatsache/n entspricht, entzieht sich meinen Kenntnissen und deshalb verzichte ich auf jegwelchen Kommentar!

URL Verordnung als PDF zum downloaden

https://www.zoll.de/SharedDocs/Download ... _2014.html
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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