Silvio, da wär ich mir nicht so sicher... weil es gerade nicht eindeutig formuliert ist bzw. Interpretationsspielraum zulässt, könnte es nur die 'üblichen' Sachen/Waren betreffen und nicht etwa die Fahrzeuge mit eingeschlossen..bella_b33 hat geschrieben: 10 Sep 2023, 16:12 Wenn ich das gerade so lese, könnten wir doch per KFZ rüber.
Wie gesagt, es ist nicht auszuschließen, dass man (bei Autos) bspw. nur an russ. Kennzeichen/Registrierung festhält/-macht.
(Vermute mal, dass die mögl. Ausnahme(n) - Fahrzeuge betreffend - nur greifen würden, wenn das Fahrzeug als 'Übersiedlungsgut' deklariert würde.)
Kann/wird gut möglich sein, dass Du problemlos über die Grenze kommst (weil die Finnen die Regelung etwa nicht anwenden od. aus anderen Gründen), jedoch womöglich schon beim 'Besteigen' der Fähre einem die Weiterreise verwährt wird/würde, mit der Begründung, dass die im Auftrag der 'deutschen Seite' handeln (müssen)...HJ52 hat geschrieben: 10 Sep 2023, 16:21 So lese ich das auch. Ich werde es in den nächsten Wochen versuchen, zumindest nach Finnland.
ODER spätestens im Hafen von DEU der Zoll einem hinterher sein würde. (Da es ja gerade auf deutschem Boden die ganzen Vorfälle in jüngster Vergangenheit gegeben hat mit der durchaus strikten Handhabung.)
Wär vllt. nicht verkehrt, paar Duplikate an Kennzeichen mit deu. Zulassung mit sich zu führen.. wenn man die Finn-DEU Grenze passiert.
... es sei denn Du hast gute Niederquerschnittsreifen drauf mit genug Power unter der Motorhaube u. kannst somit jede 'Seitenlage' stabil halten.

