Auslandskrankenversicherung für Visa
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Reinhard
hat lange gedauert bis der ticker wieder lief
da ist der text der mitteilung:
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Europäische Visumpolitik und das EU-Visum Informationssystem
Zu den Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen gehört auch eine gemeinsame Visumpolitik. Ihr Kernstück ist das einheitliche Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, im Schengen- Raum aufhalten darf. Zu der gemeinschaftlich geregelten europäischen Visumpolitik gehören vor allem eine gemeinsame Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen beziehungsweise deren Staatsangehörige visumfrei sind, eine hochsichere einheitliche Visummarke, die Fälschungen und Missbrauch vorbeugen soll, einheitliche Kriterien der Antragstellung, Prüfung und Entscheidung über ein Visum.
EU-Visum- Informationssystem (VIS)
Die europäische Visumpolitik leistet damit einen Beitrag sowohl zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung als auch zur Sicherheit in der Europäischen Union. Als Zukunftsprojekte stehen vor allem zwei Themen im Vordergrund:
die Einführung biometrischer Merkmale
die Schaffung eines Visum-Informationssystems.
Das von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagene und inzwischen in Vorbereitung befindliche EU-Visum- Informationssystem (VIS) würde in erster Linie drei Verbesserungen mit sich bringen:
Die gleichzeitige Visumbeantragung bei mehreren Mitgliedstaaten durch eine Person, das so genannte "Visa-Shopping ", könnte zukünftig verhindert werden.
Das VIS würde außerdem die Überprüfung von erteilten Visa erleichtern.
die Verfahrens- und Verwaltungspraxis in den Auslandsvertretungen könnte sich einheitlicher und effektiver gestalten.
Bei einer geschätzten Kapazität von 20 Millionen Visa pro Jahr haben die zur Entscheidung anstehenden Fragen weit reichende organisatorische und finanzielle Konsequenzen: In welchem Umfang sollen neben den "üblichen " Personendaten und digitalisierten Lichtbildern biometrische Merkmale aufgenommen werden, zum Beispiel Fingerabdrücke und Gesichtserkennung? Soll nur eines oder sollen mehrere dieser Merkmale erfasst werden? Wie erfolgt die Speicherung, wo und für wie lange?
Bei all diesen Fragen sind Datenschutzbestimmungen zu beachten, eine sinnvolle Begrenzung der Datenmengen zum Zwecke ihrer Handhabbarkeit vorzusehen und die besonderen Anforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Einwanderung zu berücksichtigen.
Neuerungen ab 01.04.2004
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz wurden verschiedene ausländerrechtliche Verfahren insbesondere bei der Ein- und Durchreise vereinfacht.
Diese sind jetzt Gesetz:
Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten novelliert
Bereits seit dem 1. Juli 2000 können ausländische Ehepartner schon nach 2 Jahren ein vom Fortbestand der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. Die Regelung soll vor allem ausländische Frauen besser vor Gewalt in der Ehe schützen und unterlag Selektionskriterien.
Diese Regelung gilt uneingeschränkt (01.04.2004)
Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes neu geregelt und zum 01.04.2004 als Gesetz in Kraft getreten.
Unter anderem beinhaltet dieser neu geregelte Passus ein "Mitreiserecht" ausländischer Ehepartner bei Familienbesuchen ihres deutschen Ehegatten,
der ständig im Ausland wohnt.
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Reinhard
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Europäische Visumpolitik und das EU-Visum Informationssystem
Zu den Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen gehört auch eine gemeinsame Visumpolitik. Ihr Kernstück ist das einheitliche Schengen-Visum, mit dem sich der Inhaber während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, im Schengen- Raum aufhalten darf. Zu der gemeinschaftlich geregelten europäischen Visumpolitik gehören vor allem eine gemeinsame Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen beziehungsweise deren Staatsangehörige visumfrei sind, eine hochsichere einheitliche Visummarke, die Fälschungen und Missbrauch vorbeugen soll, einheitliche Kriterien der Antragstellung, Prüfung und Entscheidung über ein Visum.
EU-Visum- Informationssystem (VIS)
Die europäische Visumpolitik leistet damit einen Beitrag sowohl zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung als auch zur Sicherheit in der Europäischen Union. Als Zukunftsprojekte stehen vor allem zwei Themen im Vordergrund:
die Einführung biometrischer Merkmale
die Schaffung eines Visum-Informationssystems.
Das von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagene und inzwischen in Vorbereitung befindliche EU-Visum- Informationssystem (VIS) würde in erster Linie drei Verbesserungen mit sich bringen:
Die gleichzeitige Visumbeantragung bei mehreren Mitgliedstaaten durch eine Person, das so genannte "Visa-Shopping ", könnte zukünftig verhindert werden.
Das VIS würde außerdem die Überprüfung von erteilten Visa erleichtern.
die Verfahrens- und Verwaltungspraxis in den Auslandsvertretungen könnte sich einheitlicher und effektiver gestalten.
Bei einer geschätzten Kapazität von 20 Millionen Visa pro Jahr haben die zur Entscheidung anstehenden Fragen weit reichende organisatorische und finanzielle Konsequenzen: In welchem Umfang sollen neben den "üblichen " Personendaten und digitalisierten Lichtbildern biometrische Merkmale aufgenommen werden, zum Beispiel Fingerabdrücke und Gesichtserkennung? Soll nur eines oder sollen mehrere dieser Merkmale erfasst werden? Wie erfolgt die Speicherung, wo und für wie lange?
Bei all diesen Fragen sind Datenschutzbestimmungen zu beachten, eine sinnvolle Begrenzung der Datenmengen zum Zwecke ihrer Handhabbarkeit vorzusehen und die besonderen Anforderungen bei der Bekämpfung von Terrorismus und illegaler Einwanderung zu berücksichtigen.
Neuerungen ab 01.04.2004
Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz wurden verschiedene ausländerrechtliche Verfahren insbesondere bei der Ein- und Durchreise vereinfacht.
Diese sind jetzt Gesetz:
Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten novelliert
Bereits seit dem 1. Juli 2000 können ausländische Ehepartner schon nach 2 Jahren ein vom Fortbestand der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht erhalten. Die Regelung soll vor allem ausländische Frauen besser vor Gewalt in der Ehe schützen und unterlag Selektionskriterien.
Diese Regelung gilt uneingeschränkt (01.04.2004)
Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung. Ausnahmen hiervon sind in der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes neu geregelt und zum 01.04.2004 als Gesetz in Kraft getreten.
Unter anderem beinhaltet dieser neu geregelte Passus ein "Mitreiserecht" ausländischer Ehepartner bei Familienbesuchen ihres deutschen Ehegatten,
der ständig im Ausland wohnt.
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Reinhard
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reinhard
Hallo Sven
glaub ich kaum - siehe die letzten 3 Zeilen, das sind fast die wichtigsten für die Residents. Aber auch der Rest ist nicht von Pappe! (für uns Kartoffeltouristen ist das natürlich nict sehr wichtig).
Reinhard
Reinhard
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SvenH
Re: nebenbei:
eh? wieso?reinhard hat geschrieben:Pass mit deinem Avatar auf sonst musst du gleich bei der Einreise Mitgliedsbeitrag bezahlen ...
(oder Schmerzensgeld ...)
Reinhard
Ist doch nur SantaMaria aus "Der Schuh des Manitu"
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Anonymous
Re: hat lange gedauert bis der ticker wieder lief
Wie habe ich mir ein "Mitreiserecht" vorzustellen?Reinhard Lцbbert hat geschrieben: Unter anderem beinhaltet dieser neu geregelte Passus ein "Mitreiserecht" auslдndischer Ehepartner bei Familienbesuchen ihres deutschen Ehegatten,
der stдndig im Ausland wohnt.
Ich komme an die Grenze mit meinem deutschen Pass und gebe an:
"Ich habe 2 Koffer, einmal Handgepaeck und meine Frau"
und das ist dann alles?
Kein Visum?
Cool!
Dietrich.
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Reinhard
Hallo Residents
ich hab heute mal einen klugen Sachbearbeiter im Auswärtigen Amt gefragt, was das Mitreiserecht bedeutet (von wegen im Handgepäck).
Die Antwort hat mich ein bisschen erstaunt: Könnt ihr auch jetzt schon bis zu 120 Kalendertagen mit Euren russischen Partnern ohne Meldeverpflichtung nach Deutschland kommen? Er sagte, wenn das Geschreibsel verabschiedet würde, wäre damit ein Halbjahresaufenthalt ohne Gesichtskontrolle möglich ...
Verstanden hab ichs trotzdem nicht.
Reinhard
Die Antwort hat mich ein bisschen erstaunt: Könnt ihr auch jetzt schon bis zu 120 Kalendertagen mit Euren russischen Partnern ohne Meldeverpflichtung nach Deutschland kommen? Er sagte, wenn das Geschreibsel verabschiedet würde, wäre damit ein Halbjahresaufenthalt ohne Gesichtskontrolle möglich ...
Verstanden hab ichs trotzdem nicht.
Reinhard
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Reinhard
ganz so dumm war der Knabe aus Berlin nicht ....
er hat mir gerade diesen englischen Auszug geschickt (falls Übersetzung erforderlich, müsst Ihr nur was sagen).
Legal provisions relating to marriage
The German missions abroad regularly report on the law relating to marriage in their host countries. This information is then sent to the Bundesverwaltungsamt (Federal Office of Administration) in Cologne, which produces five brochures on the subject, for the regions Europe, North America, Latin America, Asia/Australia and Africa. These leaflets, entitled "Deutsche heiraten in ..." (Germans marrying in ...) can only be obtained from the advisory units of certain charities for a small fee. A list of such organizations can be obtained free of charge from the Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, 50728 Köln, tel. +49 1888 3580, fax. +49 1888 358 2786 (Federal Office of Administration - Information Agency for Persons Working abroad and Emigrants). This list and further information are also available on the Internet on the homepage of the Federal Office of Administration, under the heading "Auswanderung" (Emigration).
Binding legal advice can however only be given by the official (or competent authority) abroad who will perform the ceremony, and so we strongly recommend that you also make direct contact with this person (or agency) in order to obtain accurate and up-to-date information on the documents required, whether they need to be authenticated or translated, and to agree a date for the wedding.
Reinhard
Legal provisions relating to marriage
The German missions abroad regularly report on the law relating to marriage in their host countries. This information is then sent to the Bundesverwaltungsamt (Federal Office of Administration) in Cologne, which produces five brochures on the subject, for the regions Europe, North America, Latin America, Asia/Australia and Africa. These leaflets, entitled "Deutsche heiraten in ..." (Germans marrying in ...) can only be obtained from the advisory units of certain charities for a small fee. A list of such organizations can be obtained free of charge from the Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, 50728 Köln, tel. +49 1888 3580, fax. +49 1888 358 2786 (Federal Office of Administration - Information Agency for Persons Working abroad and Emigrants). This list and further information are also available on the Internet on the homepage of the Federal Office of Administration, under the heading "Auswanderung" (Emigration).
Binding legal advice can however only be given by the official (or competent authority) abroad who will perform the ceremony, and so we strongly recommend that you also make direct contact with this person (or agency) in order to obtain accurate and up-to-date information on the documents required, whether they need to be authenticated or translated, and to agree a date for the wedding.
Reinhard
