maximale Aufenthaltsdauer? wie visumsverlängerung?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Agnuschka

maximale Aufenthaltsdauer? wie visumsverlängerung?

Beitrag von Agnuschka »

Hallo, hoffe mir kann jemand helfen. Zunächst die Situation: Ich werde ab September ein Auslandsemester in Russland machen. Im Anschluss möchte ich dann noch ein mehrmonatiges Praktikum absolvieren. Den Platz habe ich noch nicht, daher ist der Ort noch unklar, allerdings wird es wohl in einer anderen Stadt als der des Auslandssemesters sein. Während des Semesters habe ich natürlich über Einladung der Uni ein Visum, das wird so eines sein das die mehrfache Ein- und Ausreise ermöglicht. Nun meine Fragen:
a) gibt es generell eine maximale Aufenthaltsdauer in Russland für Deutsche?
b) wie bekomme ich das zweite Visum fürs Praktikum? Ich werde wohl im kulturellen Bereich oder in ner NGO landen, können solche Stellen mich (auch nach dieser Gesetzesänderung) einladen oder kann ich irgendwie das erste Visum verlängern lassen (obwohl ich ja dann mit der Uni nichts mehr zu tun habe)?
c) muss ich dann u.U. zwischendurch wieder ausreisen um in Deutschland die Visumsangelegenheiten zu regeln oder geht das vor Ort?
Vielen Dank!
Zuletzt geändert von Agnuschka am 05 Jun 2006, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

a) Maximal ein Jahr auf Visa-Basis (mit Aufenthaltserlaubnis gehts länger, aber die kriegt man nicht so leicht). Das heißt, wenn du ein Jahresvisum hast, kannst du das voll ausnutzen, danach brauchst du ein neues Visum.
b) Eine Visaverlängerung kann dir u.U. die Uni verschaffen, wenn du dort gute Beziehungen knüpfst. Sonst: Einladung besorgen (entweder macht das die Organisation selber oder sie lassen es über eine Agentur machen oder du machst es selber über eine Agentur, kostet halt was), nach Deutschland fahren, neues Visum beantragen, wieder nach RUS kommen.
c) siehe b.

Gruß,
Manu
Du erntest, was du säst.
Agnuschka

Beitrag von Agnuschka »

hallo manu, vielen dank für deine antworten! das ist ja blöd, dass ich, falls ich es nicht verlängern kann, wirklich zwingend zurück nach deutschland muss und das nicht in den behörden vor ort regeln kann.
:(
oder geht es darum, dass ich zwischendurch außer landes gewesen sein muss? würd es dann reichen, kurz über die grenze in die ukraine und zurück zu reisen?
Agnuschka

Beitrag von Agnuschka »

sorry, lese grad, dass du meintest, man müsse in deutschland das visum beantragen.
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Beitrag von Xottabych »

Ich habe (allerdings war das vor fast 2 Jahren) auch in Estland ein Visum bekommen. Sollte hoffentlich heute auch noch gehen.
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zimdriver
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Beitrag von zimdriver »

Mein Kenntnisstand ist:
Deutsche bekommen ihr Visum nur in D- land, nicht in einem Dittland. So ging/ geht es zumindest mir und meinen Kollegen. Das liegt an den russischen Regelungen und an der gegenseitigen Praxis, da Russen auch kein Visum für D-land in einem Drittland bekommen können. Wie du mir, so ich dir...
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Beitrag von Xottabych »

zimdriver hat geschrieben:Deutsche bekommen ihr Visum nur in D- land, nicht in einem Dittland.
Die Regelung gab es damals auch schon, wenn ich mich nicht irre. Die Agentur, ueber die ich mir die Einladung besorgen liess meinte: In Narva wird Dir als Deutscher ein Visum ausgestellt, und in Tallin nicht. :? Das nennt man wohl Willkuer (in diesem Falle jedoch zu meinem Vorteil).

Aber klar ist schon: Ich wuerde mich besser nicht darauf verlassen, in einem Drittland das Visum zu erhalten!
Agnuschka

Beitrag von Agnuschka »

aber was die länge des aufenthaltes angeht, gilt "wie du mir - so ich dir" nicht, das steht definitiv fest? hab grad in nem anderen beitrag gelesen, dass russInnen in deutschland nur 180 tage bleiben dürfen...
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zimdriver
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Beitrag von zimdriver »

Ja, das könnte stimmen mit der Aufenthaltsdauer.
Dafür entfällt in D-land der Nachweis, daß du keine Lepra hast, wenn du eine Arbeitserlaubnis brauchst. Und wenn du erstmal da bist, mußt du auch nicht nach Russland fliegen, um den Aufenthaltstitel zu verlängern. Unter'm Strich bleibt's kompliziert in beiden Richtungen.
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Beitrag von manuchka »

belotschka hat geschrieben:aber was die länge des aufenthaltes angeht, gilt "wie du mir - so ich dir" nicht, das steht definitiv fest? hab grad in nem anderen beitrag gelesen, dass russInnen in deutschland nur 180 tage bleiben dürfen...
Also ich war 1999/2000 1 Jahr ohne Unterbrechung in Russland und bin jetzt auch seit September hier, keine Bange. Ich habe bis vor kurzem gedacht, ich müsste nach 1/2 Jahr das Land verlassen, um meine Registrierung zu erneuern, aber das stimmt nicht - man kann das auch machen, ohne auszureisen. Nur wenn das Visum abläuft, nützt alles nix, dann muss man ausreisen.
Du erntest, was du säst.
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