Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Erlebinsse einer Wolga-Kreuzfahrt und Abenteuer-Reisen nach Kamtschatka können hier diskutiert werden. Aber natürlich auch, ob Aeroflot die wirklich günstige Flugverbindung nach Moskau ist.
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bella_b33
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von bella_b33 »

Bobsie hat geschrieben: 17 Mai 2024, 17:44 Mach Dir da keine Sorgen
Moin Sigi,
Ich sowieso nicht....begeisterter Benzinerfahrer und die Chefin ist mit ihrem Toyota Benzinerchen auch ziemlich zufrieden. Der große Dieselwagen wird wohl evtl. irgendwann sowieso abtreten und sich aus unserer Familie verabschieden ;)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Evgenij
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von Evgenij »

Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37 Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.
Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!
Auto war auf mich in D angemeldet, meine Frau wurde kontrolliert. Ihr wurde lächelnd klar gemacht, das in RUS nur die im Fahrzeugschein angegebene Person das Fahrzeug führen darf. Der Einwand: "In D fahre ich doch auch mit dem Auto und es ist in D versichert" interessierte nicht. Man liess sie aber "straffrei" nach Hause fahren.
Hier kommt es nun drauf an, in welchem konkreten Fall/Situation ihr euch zum Zeitpunkt der Kontrolle befand, denn da gibt es mehrere/unterschiedliche Fälle.

Ich aktualisiere das Thema nochmal, da ich neulich im privaten Kreis wieder mal ne Unterhaltung hatte um das ganze Thema mit (vorübergehende Einfuhr, Status des Kfz. - Halters, St.Ang: "Russe od. Ausländer" od. Doppelstaater, ob Deposit hinterlegen nötig ist, Nutzung im Ausland etc. pp)

Habe mich nochmal ein wenig informiert und hier ist der akt. Stand der Dinge:

Der russ. Zollkodex unterscheidet NICHT nach Staatsangehörigkeit des Fahrzeughalters/-Besitzers, sondern nach Privatpersonen "russischer" od. "ausländischer" Herkunft, wobei deren konkrete Definition nur an >ständigen Wohnsitz< in Russland (ЕАЭС) od. Ausland gebunden ist!

Also kann jemand russ. St.Ang. haben, selbst aber ständig im EU-Ausland wohnen, so ist dieser aus Sicht des russ. Zollkodex' eine "ausländische Privatperson".
Und umgekehrt:
Jemand, der deutscher (EU-) Bürger ist, jedoch mit Dauerwohnstatus in Rus, so wird dieser als "russische Privatperson" bezeichnet.

Nun zum Thema "vorübergehende Einfuhr eines Autos nach Rus" :
Ein Beispiel.
- Ein Russe zieht ins Ausland (meinetwegen nach DEU) und erst nach 3-4 Monaten legt er sich ein Auto zu, lässt dieses auf sich zulassen u. fährt mit dt. Kennzeichen nach Rus (z. B. Verwandtschaft besuchen), muss für die vorübergehende Einfuhr nach Rus an der Grenze ein Deposit in Höhe offzl. Zollgebühren hinterlegen.

Anderes Beispiel:
- Ein Deutscher, der schon länger in Russland wohnt bzw. da nen Dauerwohnsitz hat, fährt nach DEU (Verwandte besuchen od. ähnlich) und hat die Möglichkeit nen dort gekauften Wagen auf seinen Namen offzl. anzumelden (deutsche Schilder) fährt damit nach Russland zurück, muss ebenfalls ein Deposit hinterlegen.

In anderen Fällen braucht man für die (vorüb.) Einfuhr kein Deposit (zumindest, solange man das Fahrzeug bis zu einem Jahr einführt)

Nun zur Nutzung (in Russland)
- Jemand (ein Deklarant), der in Russland (im Zuge der vorübergehenden Einfuhr nach Rus) u. mit Eu-ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, darf ohne Extra-Deklarieren u. ohne spez. Erlaubnis vom Zoll das Fahrzeug zur Nutzung/zum Fahren andere(r)n Person/en überlassen, falls:

a.) Der Deklarant selbst eine "russische Privatperson" (Erklärung siehe oben) ist und zu seinem "anvertrauten" Personenkreis - eigene Kinder, Eltern od. offizieller Ehepartner/in angehören.
Auch einer Drittperson kann das Fahrzeug übergeben werden, falls diese das Auto zum Service u. zurück bringt.

b.) Der Deklarant (der das Fahrzeug einführt) selbst eine "ausländische Privatperson" ist und zu seinem "anvertrauten" Personenkreis - ANDERE AUSLÄNDISCHE PRIVATPERSONEN angehören.
Die Sache mit dem "zum Service bringen" bleibt auch da erhalten.

Quellen:
*https://www.tks.ru/auto/3000000002/
*https://m.pddmaster.ru/avtomobili/vvoz-v-rf.html
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von Bobsie »

Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36
Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37 Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.
Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!
Dann führt der Bevollmächtigte eine notariell beglaubigte, ins Russische übersetzte Vollmacht mit und das wars.
Wortklauberei hier. :shock:
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von olexpert »

Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36
Anderes Beispiel:
- Ein Deutscher, der schon länger in Russland wohnt bzw. da nen Dauerwohnsitz hat, fährt nach DEU (Verwandte besuchen od. ähnlich) und hat die Möglichkeit nen dort gekauften Wagen auf seinen Namen offzl. anzumelden (deutsche Schilder) fährt damit nach Russland zurück, muss ebenfalls ein Deposit hinterlegen.

Eine tolle und ausführliche Beschreibung! Wie läuft das mit der Deposit-Hinterlegung? Kann man das vorher machen, bevor man z.B. an der Grenze in Mamonovo-2 anrollt? Bekommt man nach der Ausreise alles wieder oder wird etwas einbehalten? Vielleicht gibt es eine Internetadresse, wo da alles beschrieben ist...
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von Evgenij »

Bobsie hat geschrieben: 01 Jun 2024, 16:04
Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36
Bobsie hat geschrieben: 14 Mai 2024, 11:37 Zu beachten ist noch, dass nur der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter in RUS mit dem Fahrzeug fahren darf.
Und was ist in dem Fall, wenn bspw. ein Bevollmächtigter das Auto (vorübergehend) einführt, der steht ja im Fahrzeugschein nicht drin?!
Dann führt der Bevollmächtigte eine notariell beglaubigte, ins Russische übersetzte Vollmacht mit und das wars.
Wortklauberei hier. :shock:
"Wortklauberei" hin oder her, der Bevollmächtigte kann aber dann auch dem Eigentümer das Fahrzeug zum Fahren übergeben und im Prinzip jeder weiteren x-bel. "ausländischen Privatperson" , sofern der Bevollmächtigte selbst eine "ausländische Privatperson" ist!
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von Evgenij »

olexpert hat geschrieben: 01 Jun 2024, 16:15
Evgenij hat geschrieben: 01 Jun 2024, 15:36
Anderes Beispiel:
- Ein Deutscher, der schon länger in Russland wohnt bzw. da nen Dauerwohnsitz hat, fährt nach DEU (Verwandte besuchen od. ähnlich) und hat die Möglichkeit nen dort gekauften Wagen auf seinen Namen offzl. anzumelden (deutsche Schilder) fährt damit nach Russland zurück, muss ebenfalls ein Deposit hinterlegen.

Eine tolle und ausführliche Beschreibung! Wie läuft das mit der Deposit-Hinterlegung? Kann man das vorher machen, bevor man z.B. an der Grenze in Mamonovo-2 anrollt? Bekommt man nach der Ausreise alles wieder oder wird etwas einbehalten? Vielleicht gibt es eine Internetadresse, wo da alles beschrieben ist...
Hab das noch nie gemacht, aber ich denke schon, dass man das direkt an der Grenze erledigen kann.., am besten sollte man sich natürlich aber schon vorher (etwa direkt beim Zoll) erkundigen.

Ja, das Deposit bekommt man bei der Ausreise zurück, aber nicht sofort...

Du sprichst hier aber, wie ich meine, einen sehr wichtigen Punkt an, und zwar würde ich an deiner Stelle (als Deutscher) erstmal nicht so sehr drum kümmern, sondern versuchen die Grenze auch "einfach so" zu passieren (ohne Deposit-Hinterlegung), also nach dem Motto "die sollen einem erstmal nachweisen können, ob du wirklich auch" auf Dauer" in Russland wohnst, denn ich denke, dass in erster Linie die russ. Bürger "unter Verdacht kommen" und nicht die Deutschen (außerdem ist ja allg. bekannt, dass in Rus die Theorie u. Realität oft ganz verschiedene Wege gehen :D)..

Ich persönlich habe in Mamonovo-2 z.B. positive Erfahrung gehabt, die Grenzer waren irgendwie auch ganz lässig drauf.
Ich hatte nämlich selbst befürchtet, dass die mich nicht rein lassen würden (ohne Deposit), ging aber alles gut, durfte problemlos rein (wobei ich zu der Zeit noch eine akt. Meldeadresse in Rus hatte und das Fahrzeug in DEU erst seit ca. 3 Monaten auf mich zugelassen war).
Kam nur die Frage: "ist Ihr Wohnsitz in Deutschland", weil die die kurze Dauer der Zulassung auf mich im Fahrzeug-Schein gesehen haben... Hab natürlich mit "Ja" geantwortet.
Zuletzt geändert von Evgenij am 08 Jun 2024, 04:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mit deuteschem Auto durch Rus, wie "sicher" ist das?

Beitrag von Zejtnot »

Ich - Doppelstaatler mit offiziellem Wohnsitz in DE, aber ebenso einer dauerhaften Registrierung in RU - habe vergangenes Jahr sicherheitshalber mein Auto vor der Grenze stehen lassen, weil mir das mit dem Deposit beim Zoll zu heiß war. Als Bus-Passagier habe ich aber in Mamonovo-2 gefragt, wie streng man dies nun auslegt, wenn ich Steuerausländer bin: "Haben Sie einen russischen Pass? Ist es ein deutsches Auto? Dann ist kein Deposit nötig!" Auch auf nochmalige Nachfrage, ob sie sich da sicher sind, wurde dies bestätigt.

Das Gesetz sagt es zwar klar anders, aber letztlich ist man hier wohl meist kulant.
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