Hallo Jana,
für die Ehe in De brauchst du ein Ehefähigkeitszeugnis, da Russland dieses aber nicht ausstellt, verlangt man ne Ledigkeitsbescheinigung.
- zum einen kannst Du einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim OLG stellen.
- zum anderen, da Du in De bereits dauerhaften Wohnsitz hast, müsste es eigentlich auch schon mit der erweiterten Meldebescheinigung gehen/getan sein (welche du beim dt. Bürgeramt ebenfalls beantragen kannst).
ODER
Wie es aus folgendem Artikel hervorgeht
https://praxistipps.chip.de/ledigkeitsb ... erts_92567
Bei Ausländern ist in Deutschland der Familienstand in der Regel auf der Aufenthaltsbescheinigung vermerkt. Meistens wird das von den Standesämtern anerkannt.
Siehe auch sog. "Kölner Liste" (Info ebenso aus verlinktem Artikel) mit entsprechendem Dokument als
Download
Wichtig, wie ich meine wäre aber auch: klar u. deutlich (bei allen deutschen 'Instanzen') zum Ausdruck bringen, dass kein russ. Inlandspass vorhanden ist, dass du schon seit der Kindheit in DEU wohnst und praktisch keinerlei Bezug seitdem zu/nach Russland mehr hast...
Hier auch noch die Info zur Eheschließung in Deutschland / russ. Staatsangehörige betreffend
https://germania.diplo.de/ru-de/service ... nd/1293866