Hast wahrscheinlich sogar recht
Ledigkeitsbescheinigung ?
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Jana.dmitrievna
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Ja stimmt gute Idee, in Stuttgart müsste ich glaub wieder bis Dienstag oder Mittwoch nachmittag warten weil da die Stelle so blöd besetzt ist, nur paar Stunden zu bestimmten Zeiten in der Woche.
Hast wahrscheinlich sogar recht
Hast wahrscheinlich sogar recht
Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Bevor Du nun aber zum OLG rennst (u. dieses dich dann doch noch zur konsularischen Vertretung schickt zwecks Abgabe eidesstattlicher Erklärung in Russisch)
würde ich erstmal mit der erweiterten Meldebescheinigung und/oder Aufenthaltsbescheinigung versuchen und diese beim Standesamt vorlegen und gucken (hoffen), ob dies denn nicht schon ausreichend wäre...
Vielleicht auch noch eine 'Zusatzerklärung' von sich aus abgeben, dass die Prozedur der Befreiung vor dem OLG viel zu aufwendig wäre, da es mit Aufsuchen der russ. Auslandsvertretung gebunden sei, was in heutiger Situation (bei starker Reduzierung der Anzahl von Auslandsvertretungen) kaum bis unmöglich sei etc.
Außerdem du einen sehr triftigen Grund (Schwangerschaft) hättest...
Falls es aber nix hilft und Du (letztendlich) um den Besuch bei russ. Auslandsvertretung nicht drum herumkommst, so bietet sich da natürlich z. B. das (zur Dir nächstgelegene) russ. Konsulat in Strasbourg (statt Bonn) viel besser an.
Natürlich ohne ein 'Rendezvous' kommst bei denen nicht rein
, sprich nur nach voriger Terminvereinbarung.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich per online (https://q.midpass.ru/de/) und insgesamt etwas komisch organisiert: ist nur an drei Tagen in der Woche (So. , Mo. und Mi.) möglich. Portal öffnet sich an diesen Tagen um 7 Uhr morgens und nen Termin bekommst du nur/nicht früher als in 15 Tagen (daher wird empfohlen, schon "ganz früh" sich drum zu kümmern, bevor alle Termine vergeben sind)
In dringenden Fällen (denke Schwangerschaft wäre so einer) wäre auch möglich nen Termin früher zu bekommen.
Allerdings ist hierzu eine direkte Kontaktaufnahme per Email [strasbourg(at)mid.ru] erforderlich unter Angabe des vollständigen Namens (ФИО), Meldeadresse u. Telefonnummer (wo du auch deine /triftigen/ Gründe mitanführst und drum bittest).
P. S.
HIER noch die allg. Infos vom OLG in Stuttgart (bzgl. Befreiung)
- https://oberlandesgericht-stuttgart.jus ... sverfahren
und eine Liste als Download (von benötigten Unterlagen bei russ. St. Angehörigen)
würde ich erstmal mit der erweiterten Meldebescheinigung und/oder Aufenthaltsbescheinigung versuchen und diese beim Standesamt vorlegen und gucken (hoffen), ob dies denn nicht schon ausreichend wäre...
Vielleicht auch noch eine 'Zusatzerklärung' von sich aus abgeben, dass die Prozedur der Befreiung vor dem OLG viel zu aufwendig wäre, da es mit Aufsuchen der russ. Auslandsvertretung gebunden sei, was in heutiger Situation (bei starker Reduzierung der Anzahl von Auslandsvertretungen) kaum bis unmöglich sei etc.
Außerdem du einen sehr triftigen Grund (Schwangerschaft) hättest...
Falls es aber nix hilft und Du (letztendlich) um den Besuch bei russ. Auslandsvertretung nicht drum herumkommst, so bietet sich da natürlich z. B. das (zur Dir nächstgelegene) russ. Konsulat in Strasbourg (statt Bonn) viel besser an.
Natürlich ohne ein 'Rendezvous' kommst bei denen nicht rein
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich per online (https://q.midpass.ru/de/) und insgesamt etwas komisch organisiert: ist nur an drei Tagen in der Woche (So. , Mo. und Mi.) möglich. Portal öffnet sich an diesen Tagen um 7 Uhr morgens und nen Termin bekommst du nur/nicht früher als in 15 Tagen (daher wird empfohlen, schon "ganz früh" sich drum zu kümmern, bevor alle Termine vergeben sind)
In dringenden Fällen (denke Schwangerschaft wäre so einer) wäre auch möglich nen Termin früher zu bekommen.
Allerdings ist hierzu eine direkte Kontaktaufnahme per Email [strasbourg(at)mid.ru] erforderlich unter Angabe des vollständigen Namens (ФИО), Meldeadresse u. Telefonnummer (wo du auch deine /triftigen/ Gründe mitanführst und drum bittest).
P. S.
HIER noch die allg. Infos vom OLG in Stuttgart (bzgl. Befreiung)
- https://oberlandesgericht-stuttgart.jus ... sverfahren
und eine Liste als Download (von benötigten Unterlagen bei russ. St. Angehörigen)
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Jana.dmitrievna
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Du hast mir ungelogen viel weiter geholfen als die letzten 10 Leute die ich am Telefon hatte
Ich werde auf jeden Fall erstmal im Standesamt anrufen, da gibt’s aber nur eine Mitarbeiterin die 1. die ganze letzte Woche nicht erreichbar war und 2. immer sofort aufs OLG verweist weil die das ja brauchen
aber du hast ja auf jeden Fall paar Möglichkeiten genannt, ich werde alle ausprobieren!! Alles ist besser als nach Bonn zu fahren
und wusste tatsächlich garnicht, dass ich auch nach Straßburg kann, ich dachte die Vertretung für bawü ist Bonn aber gut zu wissen 
Ich werde auf jeden Fall erstmal im Standesamt anrufen, da gibt’s aber nur eine Mitarbeiterin die 1. die ganze letzte Woche nicht erreichbar war und 2. immer sofort aufs OLG verweist weil die das ja brauchen
Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Noch ein Tipp:
Falls dein Verlobter auch noch ein russ. Staatsbürger ist, so besteht auch die Möglichkeit die Ehe bei der russ. Auslandsvertretung (sei es in Bonn - https://bonn.mid.ru/ru/consular-service ... /marriage/ oder in Straßburg) zu schließen. Apostille drauf, ins Deutsche übersetzen lassen und der (Melde-) Behörde od. beim Standesamt vorlegen und schon wäre die Ehe auch in DE 'anerkannt'.
So gesehen könnte man den ganzen dt. Bürokratiekram sogar umgehen.
Die andere Sache ist die, dass Du bspw. auch deutsche Staatsangehörigkeit annehmen/beantragen könntest (ohne inzwischen russ. Staatsbürgerschaft ab-/aufgeben zu müssen) und schon quasi als 'Deutsche' (zum späteren Zeitpunkt) heiraten..
Falls dein Verlobter auch noch ein russ. Staatsbürger ist, so besteht auch die Möglichkeit die Ehe bei der russ. Auslandsvertretung (sei es in Bonn - https://bonn.mid.ru/ru/consular-service ... /marriage/ oder in Straßburg) zu schließen. Apostille drauf, ins Deutsche übersetzen lassen und der (Melde-) Behörde od. beim Standesamt vorlegen und schon wäre die Ehe auch in DE 'anerkannt'.
So gesehen könnte man den ganzen dt. Bürokratiekram sogar umgehen.
Die andere Sache ist die, dass Du bspw. auch deutsche Staatsangehörigkeit annehmen/beantragen könntest (ohne inzwischen russ. Staatsbürgerschaft ab-/aufgeben zu müssen) und schon quasi als 'Deutsche' (zum späteren Zeitpunkt) heiraten..
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Jana.dmitrievna
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Er ist deutsch, den deutschen Pass bekomme ich leider nicht, hatte direkt am 27. als das gesetzt rausgekommen ist angerufen. So ein Witz
die Begründung ist: ich bekomme ein Kind und bin daraufhin auf den Staat angewiesen (Elterngeld). Kann also kein Einkommen nachweisen, was aber eine Voraussetzung ist als deutscher Bürger
das war eben die ganze Zeit meine Notlösung auf die ich gehofft hab aber leider klappt das so auch nicht
Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Was ist daran falsch?Jana.dmitrievna hat geschrieben: 29 Jun 2024, 17:03 Er ist deutsch, den deutschen Pass bekomme ich leider nicht, hatte direkt am 27. als das gesetzt rausgekommen ist angerufen. So ein Witzdie Begründung ist: ich bekomme ein Kind und bin daraufhin auf den Staat angewiesen (Elterngeld). Kann also kein Einkommen nachweisen, was aber eine Voraussetzung ist als deutscher Bürger
das war eben die ganze Zeit meine Notlösung auf die ich gehofft hab aber leider klappt das so auch nicht
Auch ich muss in Russland auch einen Einkommensnachweis beim Erweb der russischen Staatsbürgerschaft vorlegen. Der geforderte Betrag ist zwar nicht so hoch wie in Deutschland, aber von der Sache her ist das das Selbe.
Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Ich denke zum Teil richtig….
Sie ist sicherlich wohnhaft in D und auch Arbeitstätig, weil Elterngeld zur Auswahl steht, nur halt im Moment schwanger und liegt dem Staat auf der Tasche ;-)
Nach der Schwangerschaft geht sie sicherlich wieder Arbeiten
Klingt nach Bürokratiestumpfsinn
Sie ist sicherlich wohnhaft in D und auch Arbeitstätig, weil Elterngeld zur Auswahl steht, nur halt im Moment schwanger und liegt dem Staat auf der Tasche ;-)
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Jana.dmitrievna
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Genau das ist mein Problem! Und dass mir deshalb der Pass verweigert wird find ich einfach unfair weil ich immer gearbeitet habe und dem Staat nie auf der Tasche lag aber naja, hab’s bis jetzt mit dem russischen geschafft dann brauche ich ihn danach auch nichtfugen hat geschrieben: 29 Jun 2024, 22:01 Ich denke zum Teil richtig….
Sie ist sicherlich wohnhaft in D und auch Arbeitstätig, weil Elterngeld zur Auswahl steht, nur halt im Moment schwanger und liegt dem Staat auf der Tasche ;-)
Nach der Schwangerschaft geht sie sicherlich wieder Arbeiten
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- Bluewolf
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Stimmt. Meine Frau und KInder haben gerade ihre Pässe in Strassburg verlängern lassen. Angenehme Gespächsführung und im Gegensatz zu Frankfurt auch entspannt. Mitten in der Innenstadt gelegen, bietet sich danach auch noch ein Stadtbummel an.Falls es aber nix hilft und Du (letztendlich) um den Besuch bei russ. Auslandsvertretung nicht drum herumkommst, so bietet sich da natürlich z. B. das (zur Dir nächstgelegene) russ. Konsulat in Strasbourg (statt Bonn) viel besser an.
Allerdings waren zum dem Zeitpunkt jede Menge Tschetschenen vor Ort. Ist wohl regelmäßig so. Auch dahingehend sollte man also entspannt sein
Trifft zwar hier nicht zu, aber man sollte den vereinbarten Termin penibel einhalten. Meine Frau bekam für sich und den Ältesten einen Termin letzten Mittwoch, für den Jüngsten am Freitag (?). Sie dachte an ein Versehen und nahm ihn mit zum Termin. Keine Chance, extra für ihn musste sie nochmal am Freitag hin.
Aber beide Termine waren innerhalb von 30 Minuten abgehandelt, und dafür gab es gestern und heute dann echtes Baguette und Croissants
- Bluewolf
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Re: Ledigkeitsbescheinigung ?
Wenn Du es wirklich darauf anlegen möchtest, könntest Du die Entscheidung theoretisch anfechten. Ich nehme an, da Du vorher gearbeitet hast, liegst Du über dem Mindessatz?Jana.dmitrievna hat geschrieben: 29 Jun 2024, 22:26Genau das ist mein Problem! Und dass mir deshalb der Pass verweigert wird find ich einfach unfair weil ich immer gearbeitet habe und dem Staat nie auf der Tasche lag aber naja, hab’s bis jetzt mit dem russischen geschafft dann brauche ich ihn danach auch nichtfugen hat geschrieben: 29 Jun 2024, 22:01 Ich denke zum Teil richtig….
Sie ist sicherlich wohnhaft in D und auch Arbeitstätig, weil Elterngeld zur Auswahl steht, nur halt im Moment schwanger und liegt dem Staat auf der Tasche ;-)
Nach der Schwangerschaft geht sie sicherlich wieder Arbeiten
Klingt nach Bürokratiestumpfsinnmir ging’s in erster Linie wirklich um die Hochzeit
Betonung liegt erstmal auf "Einkommen". Als Ansatz dient natürlich dann das ursprüngliche Einkommen, dass zur Ermittlung des Elterngeldes herangezogen wird.Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Aber das sind schon wieder Grundsatzfragen, die ein einfacher Sachbearbeiter mit Sicherheit kaum beantworten kann/ will. Da das Gesetz erst ab morgen umgesetzt wird, werden in der Praxis noch jede Menge Fragen auftauchen.