Guten Abend,
Ich hoffe hier bekomme ich eine zuverlässige Antwort.
Ich möchte demnächst per Auto nach Moskau fahren.
Das Fahrzeug ist ein Firmenwagen eines Konzern. Jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass die Vollmacht, die extra für Russland geschrieben wurde, nicht ausreichend wäre und diese durch einen Notar und russische Übersetzung nochmals abgestempelt werden müsste.
Da ja viel Halbwahrheiten im Umlauf sind, wollte ich hier Informationen sammeln.
Stimmt das?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Urlaub mit Firmenfahrzeug
Re: Urlaub mit Firmenfahrzeug
Wenn man sich in das Thema einliest, "in Russland wird eine Vollmacht benoetigt", wird schnell klar, Russland haelt sich einfach an den Vertrag der Wiener Straßenverkehrskonvention.
Bei mir selbst wurde eine Vollmacht (in RUS oder EU zugelassenes Kfz) das letzte Mal vielleicht um 2011 oder 2012 an der Grenze gefordert. Danach nicht mehr. Nichtsdestotrotz sind die Gesetze eindeutig, spaetestens bei einem Unfall, Auslösung des Fahrzeug nach Abschleppen aufgrund von Falschparken usw. kommt man, ohne Vollmacht, nicht mehr weiter.
Die Vollmacht sollte folgende Angaben enthalten: Nummer der Vollmacht, ausgestellt am - gueltig bis, Daten des Fahrzeughalters (bei Firmenfahrzeugen zusaetzlich die persoenlichen Daten des Geschaeftsfuehrers/Prokuristen etc.), die persoenlichen Daten des Fahrzeuglenkers, inklusive Reisepassdaten, Informationen zum Fahrzeug (FIN, Nummer der Zulassung, Kennzeichen usw.).
Ausdruecklich muss die grenzueberschreitende Benutzung des Kfz genehmigt sein, außerdem sollte zusätzlich aufgeführt werden, das der Fahrzeuglenker Dokumente bei Zoll und Verkehrspolizei erstellen und im Namen des Eigentümers unterzeichnen darf.
Was noch. In einigen Laenders (z.B. Polen) ist bei Leasingfahrzeugen die Bank mit in der Zulassung aufgefuehrt. In diesem Fall ist eine Vollmacht vom Leasingunternehmen notwendig.
Bei mir selbst wurde eine Vollmacht (in RUS oder EU zugelassenes Kfz) das letzte Mal vielleicht um 2011 oder 2012 an der Grenze gefordert. Danach nicht mehr. Nichtsdestotrotz sind die Gesetze eindeutig, spaetestens bei einem Unfall, Auslösung des Fahrzeug nach Abschleppen aufgrund von Falschparken usw. kommt man, ohne Vollmacht, nicht mehr weiter.
Die Vollmacht sollte folgende Angaben enthalten: Nummer der Vollmacht, ausgestellt am - gueltig bis, Daten des Fahrzeughalters (bei Firmenfahrzeugen zusaetzlich die persoenlichen Daten des Geschaeftsfuehrers/Prokuristen etc.), die persoenlichen Daten des Fahrzeuglenkers, inklusive Reisepassdaten, Informationen zum Fahrzeug (FIN, Nummer der Zulassung, Kennzeichen usw.).
Ausdruecklich muss die grenzueberschreitende Benutzung des Kfz genehmigt sein, außerdem sollte zusätzlich aufgeführt werden, das der Fahrzeuglenker Dokumente bei Zoll und Verkehrspolizei erstellen und im Namen des Eigentümers unterzeichnen darf.
Was noch. In einigen Laenders (z.B. Polen) ist bei Leasingfahrzeugen die Bank mit in der Zulassung aufgefuehrt. In diesem Fall ist eine Vollmacht vom Leasingunternehmen notwendig.
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- Zejtnot
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Re: Urlaub mit Firmenfahrzeug
Und mit dieser Bewertung würde ich persönlich nun diese Vollmacht erst einmal vorbereiten. "Übersetzen und notariell beglaubigen" kann man sie immer noch, wenn nötig. Lieber machen, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Eventuell einfach mal am Reiseziel eine Übersetzungsagentur suchen und vorher schon einmal abklären, dass es dann schnell geht. (In Novosibirsk gibt es Übersetzer, die machen vorab alles fertig (basierend auf einem Scan / Foto), machen schon einen Termin beim Notar und klären dann alles innerhalb ein-zwei Stunden.
Re: Urlaub mit Firmenfahrzeug
Die Vollmacht ist ohne russische Übersetzung nicht viel Wert. Ich würde zumindest das Ding über einen guten Übersetzer z.B. DeepL.com lassen und auf die Vollmacht mit draufkopieren. Erhöht die Chancen.
Ich bin seit 2017 mit Vollmacht unterwegs, habe damals meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet und das Auto auf den Neffen umgemeldet. Die Vollmacht braucht es eigentlich nur beim ersten Mal, danach kennt das Systen Fahrzeug und Fahrer.
Ich bin seit 2017 mit Vollmacht unterwegs, habe damals meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet und das Auto auf den Neffen umgemeldet. Die Vollmacht braucht es eigentlich nur beim ersten Mal, danach kennt das Systen Fahrzeug und Fahrer.
In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders
