Einfuhrzölle für Pkw

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
lazyblazer
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 15 Feb 2026, 20:22

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von lazyblazer »

Ich denke, ich darf die Frage nochmals aufgreifen und hoffe, dass jemand aktuelle Informationen hat.

Ich möchte in die RF reisen, per Auto über Polen - Belarus - Russland für einen langfristigen Aufenthalt mit Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung.
Das Auto ist Baujahr 2010 und entspricht der EURO 5 Norm.
Hubraum: 4806ccm. Also einiges, und jetzt ist die Frage ob sich das überhaupt lohnt.

Grundsätzlich kann ich davon ausgehen, dass ich an der Grenze vorerst keinen Einfuhrzoll etc. zu bezahlen habe.
Das muss ich innerhalb eines Jahres, soweit so klar.
Welche Gebühren und Einfuhrzoll etc. habe ich dann zu zahlen?
Ich plane keinen Weiterverkauf nach Import, möchte aber das Auto innerhalb des Jahres offiziell importieren und in der RF anmelden.

Nach langer recherche und einigen Stunden bin ich scheinbar dort, wo ich angefangen habe - nichtswissend :D
Habe schon die gesamte eng.customs.gov.ru durchforstet - dort käme ich für 4806ccm Hubraum auf weit über den Fahrzeugwert. Aber dort steht wieder nichts von einem Unterschied zwischen Weiterverkauf (nach Import) und kein Weiterverkauf, und tlw. wird beim Auto von persönlichen Gegenständen geredet.

-lazyblazer
Benutzeravatar
HJ52
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1838
Registriert: 09 Sep 2022, 12:29

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von HJ52 »

Standardgebühr, bei dem Hubraum und Baujahr, sind 7.200.000 Rubel. Fahrzeugpreis 15.000 Eur, 300 PS als Kalkulationsgrundlage.

Ist kein Weiterverkauf angestrebt, beläuft sich die Gebühr auf etwa 2.500.000 Rubel.

Ich habe "Problem" momentan bei einem von Deutschen importierten Fahrzeug. Das Fahrzeug hat 4.2 l. Angestrebter Verkaufspreis ist der aktuelle Gebrauchtwagenpreis in DE plus in Russland gezahlte Zollgebühren. Das Fahrzeug ist dadurch doppelt so teuer wie aktuell vergleichbare Modelle auf dem Markt, obwohl auch das "vergünstigte Einfuhrmodell" genutzt wurde.

Import kann sich lohnen, bei Kfz mit maximal 2l Hubraum und/oder Alter bis 5, maximal 7 Jahren.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
lazyblazer
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 15 Feb 2026, 20:22

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von lazyblazer »

@HJ52,
vielen Dank für die Antwort!
Gibt es Informationen wie das beim Grenzübertritt abläuft? Kann ich tatsächlich rechnen, dass ich eine Bescheinigung für ein Jahr bekomme, mit der ich (zollfrei) in Russland fahren darf?
In der Zeit könnte ich ja entscheiden, ob ich das Auto im Ausland wieder verkaufe oder Zoll bezahle.

Ich werde mit einem 3-Monats-Visum reisen, welches ausgestellt wird, um die Aufenthaltsgenehmigung in Russland zu beantragen. Natürlich als Privatperson.

Zur Berechnung - die Gebühren sind ja schon heftig.
Das Auto hat Marktwert ca. 20.000 € und 400 PS.
Aber auch wir in Österreich bezahlen mittlerweile ~50% Steuern ("NOVA", ...), also relativiert sich das wieder.

-lazyblazer
Benutzeravatar
HJ52
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1838
Registriert: 09 Sep 2022, 12:29

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von HJ52 »

Moin. I.d.R. wird bei einem 3 Monats Visum, das Zolldokument für die vorübergehende Einfuhr, nur für maximal 3 Monate vergeben. Am Zielort kann man, vor Ablauf des Zeitraums, eine Verlängerung erhalten. Jedoch nur unter der Voraussetzung, das ein entsprechendes Visum oder Aufenthaltsgenehmigung, vorhanden ist. Tunlichst vermeiden sollte man eine Überziehung des Zeitraums. Dies wird mit einer administrativen Strafe geahndet.In manchen Fällen wird auch die sofortige Ausfuhr des Kfz angeordnet.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
willi
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1253
Registriert: 28 Mär 2018, 14:01
Wohnort: Nizhnij Novgorod

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von willi »

Bin jahrelang mit Businessvisum eingereist, max. 90 Tage/ 180Tage erlaubt.
Bei Einreise über Estland/ Lettland kann man den Beamten sagen, dass man die temporäre Einfuhr des PKW gerne auf den max. möglichen Zeitraum, also ein Jahr, hätte und bekommt das dann auch anstandslos. Wenn man nichts sagt, werden die 3 Monate eingetragen.
Ähnlich bei Einreise über Belarus, allerdings gehen dort grundsätzlich nur 6 Monate.
In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders
lazyblazer
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 15 Feb 2026, 20:22

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von lazyblazer »

Guten Abend,
danke euch für die netten Antworten!

Ich denke dass ich die Beamten an der Grenze Belarus/Russland ganz nett frage, ob sie mir die Zeitspanne von 6 Monate eintragen können.
Sonst muss ich eben danach um eine Verlängerung ansuchen.
Auf den offiziellen Seiten hab ich gefunden, dass nach 6 Monaten zuminest eine Registrierung des KFZ notwendig wäre. Von dem Standpunkt macht der Zeitraum von max. 6 Monaten schon Sinn.

Ich bin gespannt auf meine erste Reise in die russische Föderation und berichte dann vom Ausgang, sobald ich reise :)

-lazyblazer
Benutzeravatar
HJ52
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1838
Registriert: 09 Sep 2022, 12:29

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von HJ52 »

Kurz zum Thema Aufenthaltsgenehmigung. NN scheint momentan ein Hotspot Betreff williger Bewerber über Dekret IMO 702) zu sein. Daher bekomme ich das ein oder andere mit. Mein Eindruck, viele kommen mit einer gewissen Erwartungshaltung, offenbar ausgelöst durch verschiedenste Kanäle und natürlich YouTube. Seit darauf gefasst, das nicht alles glatt und problemlos abläuft, wie u.U. dargestellt, obwohl vermeintlich Profis Hilfestellung geben.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von Norbert »

lazyblazer hat geschrieben: 22 Feb 2026, 14:35 Aber auch wir in Österreich bezahlen mittlerweile ~50% Steuern ("NOVA", ...), also relativiert sich das wieder.
Nur kurz zur Einordnung:

Lohnnebenkosten in Russland ("Sozialsteuer", zu bezahlen vom Arbeitgeber) = 36 % (jedoch teils Rabatte und Obergrenzen)
Lohnsteuer (zu bezahlen vom Arbeitnehmer) = zwischen 13 % und 22 % (realistisch 13 % bis 18 %).

Aber 36 % + 13 % = 49. Also auch ~50 % Steuern.

(Hinweis: Für Lohnzahlungen an Nichtresidenten, die nicht auf einem russischen Arbeitsvertrag basieren, ist die Lohnsteuer 30 %. Früher war dies der Satz für alle Nichtresidenten, inzwischen eher ein Einzelfall.)
lazyblazer
Neuling
Beiträge: 4
Registriert: 15 Feb 2026, 20:22

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von lazyblazer »

HJ52 hat geschrieben: 23 Feb 2026, 00:17 Kurz zum Thema Aufenthaltsgenehmigung. NN scheint momentan ein Hotspot Betreff williger Bewerber über Dekret IMO 702) zu sein. Daher bekomme ich das ein oder andere mit. Mein Eindruck, viele kommen mit einer gewissen Erwartungshaltung, offenbar ausgelöst durch verschiedenste Kanäle und natürlich YouTube. Seit darauf gefasst, das nicht alles glatt und problemlos abläuft, wie u.U. dargestellt, obwohl vermeintlich Profis Hilfestellung geben.
Ich bin gespannt wie das in Realität abläuft bei mir. Nicht in Nischni Nowgorod, sondern deutlich weiter im Osten.
In NN sollen sich schon richtige "Stadtviertel" für Auswanderer gebildet haben. Das ist nicht meins, vor Allem halte ich nichts von den Gruppen die beim Auswandern helfen. Jede Situation ist halt verschieden.

Ich bin stark am Überlegen, mit dem Dekret 702 zumindest ein Visum zu holen und damit versuchen, die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
Mein Vorteil ist, dass ich halb-russe bin und meine Mutter damals die russische Staatsbürgerschaft hatte. Sie will aufjedenfall zurück und wird auch versuchen, die Staatsbürgerschaft wieder zu beantragen.

Gibt es derzeit gravierende Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung?

@norbert, Danke für die Antwort. Genau so habe ich mir das auch gedacht, <50% Steuern sind ja fast nirgends mehr zu finden.

Danke euch aufjedenfall für die Antworten :)
Benutzeravatar
HJ52
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1838
Registriert: 09 Sep 2022, 12:29

Re: Einfuhrzölle für Pkw

Beitrag von HJ52 »

lazyblazer hat geschrieben: 23 Feb 2026, 17:33
Mein Vorteil ist, dass ich halb-russe bin
Wenn Du es richtig anstellst, könnte es sein, das Du unter die Kategorie "Heimkehrer" fällst. In diesem Fall erhebt der Zoll nur eine Bearbeitungsgebühr. Diese bewegt sich, für Pkw, in einem mittleren vierstelligen Rubel Bereich. Keine Zollgebühren, keine Verschrottungsgebühr.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“