Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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manuchka
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Umzug nach Deutschland mit russischem Ehemann

Beitrag von manuchka »

Liebe Forumler,

ich habe eine Frage und auch schon eine ungefähre Antwort in folgendem Beitrag http://aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=2563 aber vielleicht kann mir jemand konkreter Auskunft geben:

Ich bin Deutsche, arbeite und wohne in Moskau und Umgebung.
Mein Mann ist Russe und hat derzeit ein Multijahresvisum aufgrund meiner Einladung.
Er will wissen (und ich auch): Wenn aus irgendeinem Grund plötzlich die dringende Notwendigkeit bestehen sollte, von Russland nach Deutschland umzuziehen (wo ich bei meinen Eltern gemeldet bin) - kann er auf der Grundlage seines Multivisums ausreisen und dann vor Ort in Germanien eine Aufenthaltserlaubnis samt Arbeitserlaubnis bekommen oder müssen wir zwanfsläufig vorher den ganzen langen Prozess (6 Monate????) mit der Beantragung des Visums auf Ehegattennachzug hier in Moskau erledigen?

Bin gespannt auf eure Antworten... danke schon mal.
Gruß,
Manu
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Hallo Manu,

irgendwann war genau das hier mal Thema. Und da hiess es, dass genau das moeglich ist. Deinem Mann steht eine AE zu, da er mit einer Deutschen verheiratet ist. Und deshalb koennen sie ihm die auch nicht verwaehren, auch wenn er nur mit einem normalen Visum eingereist ist.

Ihr solltet natuerlich solche Dinge wie "Hochzeitsbescheinigung mit Apostille", "Geburtsbescheinigung mit Apostille" und sowas dabei haben, damit sie deinen Mann nicht nochmal wegen derartiger Papiere nach Russland schicken.

Ich such mal, ob ich den Thread noch finde....

Dietrich
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Danke, Dietrich.
Ich hab schon geguckt, aber außer dem von mir selber zitierten Post habe keinen passenden zum Thema gefunden.
Manu

PS: Schade, dass du nicht zum Grillen kommst...
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Sibirier
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Beitrag von Sibirier »

Also ich denke auch, dass es in DE möglich ist. Kommt aber immer auf die Behörde bzw. Sachbearbeiter schlimmstenfalls an.

Siehe meine derzeitgie Prozedur! :lol:
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Hi Manu,

Dietrich hat grundsätzlich recht, aber leider sind die bayrischen Behörden für ihre besondere Bockbeinigkeit in diesen Dingen bekannt (bzw. verrufen)
Genaue Auskunft kannst Du mit einer Anfrage unter http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... board=einb bekommen. Da beraten Experten von Standesämtern, ABH' etc. sehr kompetent.
Wende Dich am besten direkt an den Moderator und Experten "ronny".

Entscheident ist, dass Eure Ehe hier in Dtl. anerkannt wird und "ronny" kann ganz genau sagen, wie das in Eurem Fall funktioniert.

Aber ihr habt ja genügend zeitlichen Vorlauf, um das Verfahren einzuleiten.
Die Aufenthaltserlaubnis gibt es natürlich erst, wenn Euer überwiegender Lebensmittelpunkt in D. ist, d.h Abwesendheiten außerhalb Schengenland >6 Monate bedürfen einer besonderen Genehmigung (formlos beantragen) durch die ABH.
Aber wenn man das begründen kann, gibt es zumindest hier in Berlin keine Probleme mehr. Man gewöhnt sich langsam an die Globalisierung...

Ist Dein Mann schon mit Wohnsitz hier gemeldet? Wenn nicht, dann macht das bei Eurem nächsten Besuchsaufenhalt hier.
Ich würde mich aber nicht in der RF abmelden, obwohl das eigentlich verlangt wird. Es hat aber Vorteile, wenn man in der RF gemeldet bleibt.

Die Bayern werden vermutlich versuchen, Euch zu verarsc... und etwas von Familienzusammenführungsvisum faseln.
Aber genau da greift, was Dietrich schrieb bzw. Art. 6 und 116 GG.

Die Übersetzung der Standesurkunden Deines Mannes und Eure Heiratsurkunde kann Dir vielleicht 7punkt organisieren. Die scheint sich da auszukennen.
Erst wenn Eure Ehe nach Deutschem Recht anerkannt ist, bekommt Dein Mann problemlos eine zunächst für drei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung, die aber immer wieder verlängert wird, bzw. bei ausreichendem Einkommen anschließend in eine unberfristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt wird.

lG.
Zeppelin
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Beitrag von Glider »

Statt der zunächst dreijährigen AE gibt es auch manchmal zunächst eine einjährige und dann eine zweijährige AE. Warum wissen die Götter. Wahrscheinlich ist die Angst vor einem Missbrauch gross.
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

hc_blacki hat geschrieben:Gott weiss der Arme was Du da vorhast? Ich meine DE ok aber Bayern... Da geh ich doch lieber nach Sibirien. :P
Mann, Blacki...
1. Die Frage hat er gestellt, für den Fall, dass wir irgendwann mal schnell hier weg müssen. Ich hab im Moment gar nix vor.
2. Wer sagt denn, dass wir unbedingt nach Bayern wollen?
3. Woher hast du denn so eine Abneigung gegen Bayern?
4. Ich stehe übrigens zu meiner Herkunft - ist dir meine Ortsangabe unter meinem Bild jetzt genehm???
5. Du meckerst schon dauernd über Russland und die Russen, obwohl du in Moskau sitzt. Sibirien hältst du nie durch. Aber wenn du dich irgendwo in der Taiga niederlässt, kannst du wenigstens ungestört über alle russischen Schlechtigkeiten herziehen, und keiner kriegt es mit... :P

Zeppelin hat geschrieben:Entscheident ist, dass Eure Ehe hier in Dtl. anerkannt wird
Soweit ich weiß, muss meine Ehe gar nirgends anerkannt werden, weil die auch so gültig ist.
Zeppelin hat geschrieben:Aber ihr habt ja genügend zeitlichen Vorlauf, um das Verfahren einzuleiten.
Wir wollen ja gar nicht nach D, und darum werde ich auch kein Verfahren einleiten. Meine Frage habe ich ja nur für den Fall gestellt, dass wir mal irgendwann dringend aus RU weg müssen und dann keine Zeit für den ganzen Kram haben. Aber trotzdem danke für die ausführliche Antwort.
Zeppelin hat geschrieben:Ist Dein Mann schon mit Wohnsitz hier gemeldet? Wenn nicht, dann macht das bei Eurem nächsten Besuchsaufenhalt hier.
Ähm- und wozu? Wir leben in Russland. Ich hab ja selber nur so einen halben Wohnsitz in D, bei meinen Eltern, den ich eigentlich auch abmelden müsste, weil ich da nicht meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe. Und mein Mann schon gleich gar nicht. :wink:
Zeppelin hat geschrieben:Die Übersetzung der Standesurkunden Deines Mannes und Eure Heiratsurkunde kann Dir vielleicht 7punkt organisieren. Die scheint sich da auszukennen.
Danke, das schaff ich alleine, ich hab da schon Übung.
Zeppelin hat geschrieben:Erst wenn Eure Ehe nach Deutschem Recht anerkannt ist, bekommt Dein Mann problemlos eine zunächst für drei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung
Das verstehe ich nicht - meine Ehe ist nach deutschem Recht gültig, weil sie gemäß den Gesetzen eines anderen Staates vorschriftsmäßig geschlossen wurde. Da genügt ein Blick ins EGBGB, internationales Privatrecht. Aber naja, sollen sie sie doch von mir aus dreimal anerkennen. :wink:
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Beitrag von Zejtnot »

Den Streit - ist die Ehe gueltig oder nicht - habe ich im Generalkonsulat in Novosibirsk auch schon gefuehrt. Klar ist sie auch in Deutschland gueltig!

Aber leider sehen das nicht alle deutschen Beamten so. Ich musste meine Frau zum Beispiel noch extra nach Deutschland einladen - weil ich keine deutsche Heiratsurkunde bzw. keinen Auszug aus einem deutschen Familienbuch vorzeigen konnte. ...

Deswegen ist es immer zu empfehlen, vorsorglich ein deutsches Familienbuch anlegen zu lassen. Auch wenn mal irgendwann Kinder kommen, kann das viel Ärger ersparen.
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Zejtnot Schott hat geschrieben:Deswegen ist es immer zu empfehlen, vorsorglich ein deutsches Familienbuch anlegen zu lassen. Auch wenn mal irgendwann Kinder kommen, kann das viel Ärger ersparen.
Okay, und wie bzw. wo macht man das, wer ist zustaendig? Ich hoffe, ich muss da nicht extra nach berlin oder so... Ist dafuer irgendeine Frist vorgesehen oder kann ich da in vier Jahren (nur als Beispiel) immer noch kommen und eins anlegen?

Danke.
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Beitrag von Zeppelin »

Glider hat geschrieben:Statt der zunächst dreijährigen AE gibt es auch manchmal zunächst eine einjährige und dann eine zweijährige AE. Warum wissen die Götter. Wahrscheinlich ist die Angst vor einem Missbrauch gross.
Das mag von der jeweiligen Fallkostellation abhängen. Wenn der regelmäßige Aufenthalt in D. (Hauptwohnsitz) ist, bekommt man - als russischer Staatsbürger - eine AE für vorerst drei Jahre, und kann dan eine unbefristete NE (Niederlassungserlaubnis) bekommen, sofern man keine Sozialleistungen bezieht.
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