manuchka hat geschrieben:...
Zeppelin hat geschrieben:Entscheident ist, dass Eure Ehe hier in Dtl. anerkannt wird
Soweit ich weiß, muss meine Ehe gar nirgends anerkannt werden, weil die auch so gültig ist.
Okay, dann ersetze einfach das Wort anerkannt, z.B. durch akzeptiert, beglaubigt, bestätigt, festgestellt o.ä.
Ich denke es geht darum, u.U. ohne zusätzlichen Aufwand eine AE für Deinen Mann zu bekommen.
Zeppelin hat geschrieben:Aber ihr habt ja genügend zeitlichen Vorlauf, um das Verfahren einzuleiten.
Wir wollen ja gar nicht nach D, und darum werde ich auch kein Verfahren einleiten. Meine Frage habe ich ja nur für den Fall gestellt, dass wir mal irgendwann dringend aus RU weg müssen und dann keine Zeit für den ganzen Kram haben. Aber trotzdem danke für die ausführliche Antwort.
Das habe ich kapiert, dass ihr nicht nach D. wollt, sondern das ganze prophylaktisch gemeint ist.
Aber wenn Dein Mann zum Zeitunkt eines möglichen Umzuges noch keine AE hat, dann blüht Euch der ganze Stress mit dem FZF-Visum.
Zeppelin hat geschrieben:Ist Dein Mann schon mit Wohnsitz hier gemeldet? Wenn nicht, dann macht das bei Eurem nächsten Besuchsaufenhalt hier.
Ähm- und wozu? Wir leben in Russland. Ich hab ja selber nur so einen halben Wohnsitz in D, bei meinen Eltern, den ich eigentlich auch abmelden müsste, weil ich da nicht meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe. Und mein Mann schon gleich gar nicht.
Ohne Wohnsitz in D. gibt es auch keine Aufenthaltserlaubnis.
Zeppelin hat geschrieben:Die Übersetzung der Standesurkunden Deines Mannes und Eure Heiratsurkunde kann Dir vielleicht 7punkt organisieren. Die scheint sich da auszukennen.
Danke, das schaff ich alleine, ich hab da schon Übung.
Sorry, ich konnte Deinen Ausführungen bislang nicht entnehmen, dass Du auch berechtigt bist, solche Urkundenübersetzungen zu beglaubigen, wenngleich Du ganz sicher zu der Übersezung als solcher befähigt bist.
Aber vermutlich muss diese Beglaubigung ohnehin durch einen von Deinem OLG-Bezirk allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt werden.
Zeppelin hat geschrieben:Erst wenn Eure Ehe nach Deutschem Recht anerkannt ist, bekommt Dein Mann problemlos eine zunächst für drei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung
Das verstehe ich nicht - meine Ehe
ist nach deutschem Recht gültig, weil sie gemäß den Gesetzen eines anderen Staates vorschriftsmäßig geschlossen wurde. Da genügt ein Blick ins EGBGB, internationales Privatrecht. Aber naja, sollen sie sie doch von mir aus dreimal anerkennen.

Das Ganze klingt nach viel mehr als es ist. Es ist eine reine Formsache, mit der Ihr Euch u.U. jede Menge Stress ersparen könnt.
Ihr müsst das ja nicht machen und ich wollte mich nur für Deine freundlichen Ratschläge hinsichtlich meiner geplanten Kazan'-Reise revangieren.
Zu nahe treten wollte ich Dir ganz gewiss nicht und verstehe nicht, warum Du so verärgert bist (bzw. scheinst)
Also bitte nichts für ungut.
lG.
Zeppelin