Ich möchte hier mal ein Thema zur Diskussion stellen, auf das es wohl kaum pauschale Antworten gibt, aber über kurz oder lang alle beschäftigt, die eine deutsch-russische Ehe führen oder erwären / planen: Wie geht man am besten mit der Frage um, welche Staatsangehörigkeiten man wählen sollte.
- a) Beide behalten die "eigene" Staatsangehörigkeit.
b) man entscheidet sich für die Staatsangehörigkeit des Staates, in dem man (voraussichtlich dauerhaft) lebt
sowie in einigen anderen Threads hier.
Eine Diskussion darüber ist es mir aber allemal wert, da hierbei die unterschiedlichsten Fallkonstellationen denkbar sind und die Entscheidung entsprechend beeinflussen werden.
Meine Position dazu ist zunächst folgende. Für meine tatarische Gattin (russ. Staatsangehörigkeit) gäbe es nur zwei gravierende Gründe, sich in Deutschland einbürgern zu lassen:
- a) Die Möglichkeit zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in D sowie die Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben (als angehende Juristin ist das Thema für meine Gattin durchaus relevant.)
b) Die Vermeidung eventueller sozialversicherungsrechtlicher Nachteile.
Allerdings hat sie sich bislang nicht (wie wohl eigentlich vorgeschrieben) in der RF abgemeldet, muss also alle Passangelegenheiten etc. in der RF regeln. Auf Dauer könnte das jedoch anhand der Stempel im Pass Probleme geben.
Würde sie sich jedoch aus der RF abmelden, müsste sie alles über das russ. Konsulat hier regeln, was natürlich extrem teuer ist und ewige Zeit kostet. (Das russ. Konsulat hier in Berlin ist leider nur als Katastrophe zu bezeichnen, die die schlimmsten Klischees über die russ. Administration zu einem wahrhaften Sinnbild macht.)
Frage also dazu: Was kann passieren, wenn man sich in der RF nicht abmeldet, weil man sich z.B. (trotz Ehe mit einem Deutschen) primär vorerst nur zum Zweck des Studiums für mehrere Jahre hauptsächlich in D aufhält? Hauptgrund für die Nichtabmeldung ist, sich den Weg für eine mögliche Beschäftigung nach dem Studium in der RF nicht zu verbauen / zu erschweren.
Und anders herum: Für den Fall, das man dauerhaft in die RF übersiedeln sollte, erscheint es mir trotz der relativ hohen Auflagen der RF für Daueraufenthalte von Ausländern nicht sehr sinnvoll, ggf. die Deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben.
Gibt es da einen ähnlichen Kompromiss, wie Deutschland ihn mit der sog. Niederlassungserlaubnis + Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft ermöglicht? Oder bleibt man dann als Ausländer auf ewig suspekt?
Ich würde mich also freuen zu erfahren, wie andere hier mit dem Thema für sich umgehen.
Grüße,
Zeppelin


