"Police bombing" für Privatrechtsprobleme?Zeppelin hat geschrieben:Mir ist durchaus klar, dass die RF einen übergroßen Anteil an den gegenwärtigen Zuständen zu verantworten hat, aber ich vermisse durchaus auch internationales Engagement, um daran etwas zu verbessern.
Wahl der Staatsbürgerschaften bei dt.-russ. Ehen
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Paul
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Zeppelin
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Privatrechtsprobleme? Pass-, Melde-, Visa-, Adoptions-, Sozialversicherungs-, Staatsangehörigekeitsrecht etc. fallen ja wohl zumindest in weiten Bereichen ins Ö- sprich Staatsrecht.Paul hat geschrieben:"Police bombing" für Privatrechtsprobleme?Zeppelin hat geschrieben:Mir ist durchaus klar, dass die RF einen übergroßen Anteil an den gegenwärtigen Zuständen zu verantworten hat, aber ich vermisse durchaus auch internationales Engagement, um daran etwas zu verbessern.![]()
Ob und unterwelchen Umständen und mit welchem Aufwand jemand ein Visum etc. bekommt, kann man ja wohl kaum durch einen privatrechtlichen Vertrag regeln. :P
Oder irre ich da so sehr?
Aber Du willst offenbar nicht auf das Kernproblem des Themas eingehen.
Musst Du ja auch nicht.
Aber nochmal zur Info, falls es übersehen wurde:
Es geht um den Mangel an Freizügigkeitsreglungen - insbesondere für binationale Paare und Leute die aus beruflichen Gründen oder aus beidem nicht allein innerhalb der Grenzen allein eines einzigen Nationalstaates operieren können - und um die Abwägung, welche Vor- und Nachteile die Wahl der Staatsangehörigkeiten hat.
Z.B. also um die Fragen des Kindschafts- bzw. Sorge- und Aufenthaltsrechst, die Zimdriver angesprochen hat, und die m.E. sehr schwerwiegend sind.
Zeppelin
Zeppelin, Paul hat sich vielleicht nicht 100% juristisch korrekt ausgedrückt, er meinte nicht Privatrechtsprobleme, sondern private Rechtsprobleme, und die können auch öffentlich-rechtlicher Natur sein. Man muss ja nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und hier hochwissenschaftliche Diskussionen zu irgendwelchen Kernproblemen führen... kann mich irren, aber heute hast du scheinbar irgendwie eine kleine Besserwisser-Brille aufgesetzt...Zeppelin hat geschrieben:Privatrechtsprobleme? Pass-, Melde-, Visa-, Adoptions-, Sozialversicherungs-, Staatsangehörigekeitsrecht etc. fallen ja wohl zumindest in weiten Bereichen ins Ö- sprich Staatsrecht. Ob und unterwelchen Umständen und mit welchem Aufwand jemand ein Visum etc. bekommt, kann man ja wohl kaum durch einen privatrechtlichen Vertrag regeln. :P Oder irre ich da so sehr?Paul hat geschrieben:"Police bombing" für Privatrechtsprobleme?![]()
Aber Du willst offenbar nicht auf das Kernproblem des Themas eingehen.
Musst Du ja auch nicht.
Aber nochmal zur Info, falls es übersehen wurde: ...
Gruß,
Manu
Du erntest, was du säst.
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Paul
@ Zeppelin:
Muß ich Ironie noch deutlicher kennzeichnen als durch zwei Smilies? Mein von Dir kritisierter Beitrag war durchaus nicht wissenschaftlich-ernst gemeint. Eigentlich hatte ich Bärliner als sehr humorvolle Menschen in Erinnerung ...
BG Paul
EDIT: Ferner weiß ich nicht, ob es Dich wirklich freuen würde, wenn RU dem Abkommen von 1963 beigetreten wäre, denn dort heißt es in der Präambel:
Muß ich Ironie noch deutlicher kennzeichnen als durch zwei Smilies? Mein von Dir kritisierter Beitrag war durchaus nicht wissenschaftlich-ernst gemeint. Eigentlich hatte ich Bärliner als sehr humorvolle Menschen in Erinnerung ...
BG Paul
EDIT: Ferner weiß ich nicht, ob es Dich wirklich freuen würde, wenn RU dem Abkommen von 1963 beigetreten wäre, denn dort heißt es in der Präambel:
Der Nichtbeitritt bzw. die Nichtratifikation durch RU dürfte m.E. etwas mit der Tendenz der Staatsduma zu einer Parallelaußenpolitik und den schwierigen Mehrheitsverhältnissen während der Jelzin-Ära zu tun haben. Die Exekutive hat damals zwar viele Verträge unterzeichnet, das Parlament aber nur wenige ratifiziert.[...] in der Erwägung, daß sich in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit Schwierigkeiten ergeben können und daß ein gemeinsames Vorgehen zur möglichst weitgehenden Verringerung dieser Fälle im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten dem Ziel des Europarats entspricht [...]
Zuletzt geändert von Paul am 11 Jul 2006, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Ich denke, nur zum Zweck der bürokratischen Vereinfachung sollte man seine Staatsbürgerschaft nicht wechseln. Wenn man mal den Satz der im jeweils anderen Land notwendigen Papiere hat, sieht es schon einfacher aus.
Gerade wenn man verheiratet ist - und das auch einige Zeit - macht es rechtlich keinen so großen Unterschied mehr, wobei ich da die Situation in RU nicht kenne.
Ausserdem: Wenn man Kinder bekommt, können diese beide Staatsangehörigkeiten haben, wobei ich auch hier nicht weiss, was die russische Gesetzgebung zu diesem Punkt sagt.
Gerade wenn man verheiratet ist - und das auch einige Zeit - macht es rechtlich keinen so großen Unterschied mehr, wobei ich da die Situation in RU nicht kenne.
Ausserdem: Wenn man Kinder bekommt, können diese beide Staatsangehörigkeiten haben, wobei ich auch hier nicht weiss, was die russische Gesetzgebung zu diesem Punkt sagt.
Ich nehm dich demnaechst mal mit zum "Vid-na schitelstwo-Tierarzt-Gesundheitscheck". Da siehst du wo die Unterschiede sind!harald63 hat geschrieben: Gerade wenn man verheiratet ist - und das auch einige Zeit - macht es rechtlich keinen so großen Unterschied mehr, wobei ich da die Situation in RU nicht kenne.
Normalerweise ist das fuer einen Westeuropaeer kaum zuzumuten!
Nichts Gegenteiliges! Darum hat unsere Tochter da auch keine Probleme!!harald63 hat geschrieben:Ausserdem: Wenn man Kinder bekommt, können diese beide Staatsangehörigkeiten haben, wobei ich auch hier nicht weiss, was die russische Gesetzgebung zu diesem Punkt sagt.
Dietrich
Leider lässt sich die Problemfreiheit in Sachen Staatsbürgerschaft der Kinder von binationalen Ehen nicht auf deren Eltern und deren Aufenthalt im jeweils fremden Land übertragen... Dietrich - meine herzliche Anteilnahme, ich war neulich auch bei der Viehbeschau für die Arbeitserlaubnis :(
Du erntest, was du säst.
- zimdriver
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...akzeptiert der Passportny Stol nicht ein Papier vom Arzt der Deutschen Botschaft, mit schönem, großen Stempel??? Sieht beeindruckend aus. Und preiswerter als diese Halsabschneider- Kliniken ist es auch (von mir für die Arbeitserlaubnis genutzt).
Manu, Du hast vollkommen Recht. Unbefristete Aufenthalts- und erlaubnis wäre wohl der Traumzustand. Dann könnte ich mir die Untersuchung auf Lepra (für die Forumler in D: kein Spaß, das ist Realität) und TBC sparen.
Und wenn dann das Ganze auch in D gelten würde für die Liebste und ihr Kind, dann wäre ich wohl zufrieden.
Joah, is denn schoa Weihnacht'n? 
Manu, Du hast vollkommen Recht. Unbefristete Aufenthalts- und erlaubnis wäre wohl der Traumzustand. Dann könnte ich mir die Untersuchung auf Lepra (für die Forumler in D: kein Spaß, das ist Realität) und TBC sparen.
Und wenn dann das Ganze auch in D gelten würde für die Liebste und ihr Kind, dann wäre ich wohl zufrieden.
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Zeppelin
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Könnte es sich bei Ausländern ggf. um verkleidete "Bio-Waffen" handeln, vor denen der russ. Staat sich und seine Leute schützen muss?zimdriver hat geschrieben:... Und preiswerter als diese Halsabschneider- Kliniken ist es auch (von mir für die Arbeitserlaubnis genutzt).
...Dann könnte ich mir die Untersuchung auf Lepra (für die Forumler in D: kein Spaß, das ist Realität) und TBC sparen...
