Heute steht in der Zeitung das Zuwanderungsgesetz soll geaendert werden.Bei Hartz 4 oder Empfaengern von Sozialhilfe bei einer Heirat mit einer einer Auslaenderin soll der Zuzug nach Deutschland erschwert werden.
Ausserdem soll nach die Wartezeit,nach dem der Ehepartner einen Aufenthaltsanspruch bekommt,verlaengert werden.
Wenn ich das richtig gelesen habe wird kein Arbeitsloser mehr eine Auslaendische Frau heiraten und nach Deutschland holen koennen.
Geaendertes Zuzuggesetz
Da nach Art. 6 GG "Ehe und Familie unter besonderem staatlichem Schutz stehen", wird man nach Heirat mit einem Deutschen eine AE nicht verhindern können. Das wird dann eher vorher ansetzen: Also bei der Beantragung des Visums.
Beantragt man ein Heiratsvisum wird die ABH Theater machen.
Beantragt man kein Heiratsvisum wird man als Arbeitsloser wohl Probleme bekommen, den "Sozialstempel" auf der Verpflichtungserklärung zu erlangen.
Das ist natürlich eine grosse persönliche Härte, doch kann ich schoon verstehen, wenn der Staat sich dagene zu wehren versucht, statt einem numehr zwei ALG-Bedürftige zu haben.
Beantragt man ein Heiratsvisum wird die ABH Theater machen.
Beantragt man kein Heiratsvisum wird man als Arbeitsloser wohl Probleme bekommen, den "Sozialstempel" auf der Verpflichtungserklärung zu erlangen.
Das ist natürlich eine grosse persönliche Härte, doch kann ich schoon verstehen, wenn der Staat sich dagene zu wehren versucht, statt einem numehr zwei ALG-Bedürftige zu haben.
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Bephep
Heute war noch ein Artikel auf Heise.de das eine neue Zentralstelle,Gasim,als Kartei fuer Fingerabdrueche eingerichtet ist die illegale Migration verhindern soll.
>>>Da nach Art. 6 GG "Ehe und Familie unter besonderem staatlichem Schutz stehen", wird man nach Heirat mit einem Deutschen eine AE nicht verhindern können.<<<
Das ist richtig aber Gesetze lassen sich aendern oder es gibt fuer den Ehepartner keine Sozialhilfe und keine Arbeitserlaubnis.Irgendwas lassen die sich schon einfallen.
>>>Da nach Art. 6 GG "Ehe und Familie unter besonderem staatlichem Schutz stehen", wird man nach Heirat mit einem Deutschen eine AE nicht verhindern können.<<<
Das ist richtig aber Gesetze lassen sich aendern oder es gibt fuer den Ehepartner keine Sozialhilfe und keine Arbeitserlaubnis.Irgendwas lassen die sich schon einfallen.
Sicher kann man Gesetze ändern. Art. 6 GG beschreibt allerdings ein verfassungsmässiges Grundrecht.
Zum einen brauchst Du für Verfassungsänderungen andere Mehrheiten in der Gesetzgebung. Zum anderen gibt es aber das Rechtsinstitut der Wesensgehaltsgarantie bei Grundrechten. D.h. ein Grundrecht darf nur so verändert werden, dass sein Wesensgehalt erhalten bleibt.
Damit sind die Hürden schon höher gesetzt.
Doch ansonsten ist es schon so, dass im Umfeld und vor allem vor der Heirat mit einem Ausländer (vor allem aus einem nicht genehmen Ausland) es immer schwieriger wird.
Zum einen brauchst Du für Verfassungsänderungen andere Mehrheiten in der Gesetzgebung. Zum anderen gibt es aber das Rechtsinstitut der Wesensgehaltsgarantie bei Grundrechten. D.h. ein Grundrecht darf nur so verändert werden, dass sein Wesensgehalt erhalten bleibt.
Damit sind die Hürden schon höher gesetzt.
Doch ansonsten ist es schon so, dass im Umfeld und vor allem vor der Heirat mit einem Ausländer (vor allem aus einem nicht genehmen Ausland) es immer schwieriger wird.
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Paul
Off topic: Nur kurz zur Klarstellung. Art. 6 I GG enthält ein Grundrecht. Änderungen des Grundgesetzes (und damit auch von Art. 6) richten sich nach Art. 79 GG:Glider hat geschrieben:Sicher kann man Gesetze ändern. Art. 6 GG beschreibt allerdings ein verfassungsmässiges Grundrecht.
Zum einen brauchst Du für Verfassungsänderungen andere Mehrheiten in der Gesetzgebung. Zum anderen gibt es aber das Rechtsinstitut der Wesensgehaltsgarantie bei Grundrechten. D.h. ein Grundrecht darf nur so verändert werden, dass sein Wesensgehalt erhalten bleibt.
Die Wesensgehaltsgarantie in Art. 19 II GG bezieht sich allerdings nur auf die Einschränkung von Grundrechten durch einfache Gesetze, nicht jedoch auf Verfassungsänderungen:(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. [...]
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. [...]
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Bephep
Schwarz Rot hat zwei drittel der Stimmen im Bundestag und Bundesrat.
Das Zuwanderungs und Migrationsrecht soll EU einheitlich werden.Also redet auch die EU mit.
Das kann man auch anders regeln.Kein Heiratsvisum ausstellen,einen Erlass das nur mit Heiratsvisum eine Heirat hier moeglich ist und keine Bescheinigung die derjenige braucht um im Ausland zu heiraten. Ende !!!!
Das Zuwanderungs und Migrationsrecht soll EU einheitlich werden.Also redet auch die EU mit.
Das kann man auch anders regeln.Kein Heiratsvisum ausstellen,einen Erlass das nur mit Heiratsvisum eine Heirat hier moeglich ist und keine Bescheinigung die derjenige braucht um im Ausland zu heiraten. Ende !!!!
