Bargeldvorlage bei Visa-Abholung
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ecomatic
Bargeldvorlage bei Visa-Abholung
Hallo,
ich bin hier neu und habe auf meine Problem-Frage noch nicht die richtige Antwort gefunden. Vielleicht kann mir jedoch Antwort-technisch mal in den allerwertesten helfen.
Vorliegendes Problem: Meine Angebetete (wohnhaft in Kazan/Tatarstan) will über Moskau nach Deutschland reisen, Visum ist beantragt, der Flug gebucht und bezahlt. Sie kann aber (nach ihren Aussagen) das Visum nur in Empfang nehmen wenn sie Bargeld in Höhe von Euro 50,00 pro Tag des Aufenthaltes in Deutschland (bei 30 Tagen also Euro 1500,00) bei der Abholung des Visas bei der Botschaft in Moskau bar auf den Tisch legt (und sie könne das Visum nur in Moskau und nicht woanders abholen oder zusenden lassen).
Da schon weitere Schwierigkeiten im Vorfeld vorgefallen sind und die mir schon einen gehörigen Batzen Kohle gekostet haben (ich möchte nicht in die Einzelheiten gehen, sonst würde ich warscheinlich direkt in die geschlossene Abteilung verlegt werden) möchte ich nur wissen ob dieser Sachverhalt wohl so richtig sein kann.
Ich höre und lese immer wieder von Verpflichtungserklärungen, die der Einladende ausstellen muss und die dann ausreichen für den Eingeladenen um ein Visum zu erhalten.
Verfällt eigentlich ein Visum wenn man den Flug verpasst hat, oder kann man das Visum "ruhen" lassen bis zu einem späteren Zeitpunkt?
So langsam verliere ich nämlich die Geduld mit dem Mädel, Liebesschwüre und Versprechen diesen Geldbetrag nur vorlegen zu müssen und ihn mir dann bei Ankunft hier mir wieder zurück zu geben verlangen schon mehr als allgemeines Menschenvertrauen.
Karsten Packeiser hat mir zwar schon eine "warnende" Antwort zu diesem Thema gegeben, aber da mein Mädel nicht locker läßt mit den Fragen wann ich wohl die Kohle, natürlich über "Western Union", anweisen kann, muss ich irgendwann mal eine definitive Antwort bekommen ob ich der gehörnte bin oder nicht.
Danke schon mal an alle.
ecomatic
ich bin hier neu und habe auf meine Problem-Frage noch nicht die richtige Antwort gefunden. Vielleicht kann mir jedoch Antwort-technisch mal in den allerwertesten helfen.
Vorliegendes Problem: Meine Angebetete (wohnhaft in Kazan/Tatarstan) will über Moskau nach Deutschland reisen, Visum ist beantragt, der Flug gebucht und bezahlt. Sie kann aber (nach ihren Aussagen) das Visum nur in Empfang nehmen wenn sie Bargeld in Höhe von Euro 50,00 pro Tag des Aufenthaltes in Deutschland (bei 30 Tagen also Euro 1500,00) bei der Abholung des Visas bei der Botschaft in Moskau bar auf den Tisch legt (und sie könne das Visum nur in Moskau und nicht woanders abholen oder zusenden lassen).
Da schon weitere Schwierigkeiten im Vorfeld vorgefallen sind und die mir schon einen gehörigen Batzen Kohle gekostet haben (ich möchte nicht in die Einzelheiten gehen, sonst würde ich warscheinlich direkt in die geschlossene Abteilung verlegt werden) möchte ich nur wissen ob dieser Sachverhalt wohl so richtig sein kann.
Ich höre und lese immer wieder von Verpflichtungserklärungen, die der Einladende ausstellen muss und die dann ausreichen für den Eingeladenen um ein Visum zu erhalten.
Verfällt eigentlich ein Visum wenn man den Flug verpasst hat, oder kann man das Visum "ruhen" lassen bis zu einem späteren Zeitpunkt?
So langsam verliere ich nämlich die Geduld mit dem Mädel, Liebesschwüre und Versprechen diesen Geldbetrag nur vorlegen zu müssen und ihn mir dann bei Ankunft hier mir wieder zurück zu geben verlangen schon mehr als allgemeines Menschenvertrauen.
Karsten Packeiser hat mir zwar schon eine "warnende" Antwort zu diesem Thema gegeben, aber da mein Mädel nicht locker läßt mit den Fragen wann ich wohl die Kohle, natürlich über "Western Union", anweisen kann, muss ich irgendwann mal eine definitive Antwort bekommen ob ich der gehörnte bin oder nicht.
Danke schon mal an alle.
ecomatic
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Noire_chatte
"Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt, …
… wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten von Aufenthalt und Hin- und Rückreise
aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Antragstellung nachweisen kann. In diesem
Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung."
Dieser Text ist der Homepage der deutschen Botschaft in Moskau entnommen. Daraus kann man ableiten, dass, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr nachgewiesen werden muss. Genaueres würde mich aber auch interessieren.
… wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten von Aufenthalt und Hin- und Rückreise
aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Antragstellung nachweisen kann. In diesem
Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung."
Dieser Text ist der Homepage der deutschen Botschaft in Moskau entnommen. Daraus kann man ableiten, dass, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde, die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr nachgewiesen werden muss. Genaueres würde mich aber auch interessieren.
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Nicht schon wieder
look @ http://aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=3909 ff.
Du findest hier auch noch weitere vergleichbare Fälle.
Ruf mal in unserer Konsularabteilung in der dt. Botschaft in Moskau an und frag nach.
Es wird wohl langsam Zeit, hier im Forum eine blacklist für Scammerinnen einzurichten.
Ansonsten siehe Posting von NC
Du findest hier auch noch weitere vergleichbare Fälle.
Ruf mal in unserer Konsularabteilung in der dt. Botschaft in Moskau an und frag nach.
Es wird wohl langsam Zeit, hier im Forum eine blacklist für Scammerinnen einzurichten.
Ansonsten siehe Posting von NC
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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ecomatic
Tja wenn man jetzt wüsste...........
"Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt, …
… wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten von Aufenthalt und Hin- und Rückreise
aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Antragstellung nachweisen kann. In diesem
Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung."
Danke Noire_chatte,
der Visa-Antragsteller kommt zwar selbst für die Kosten von Hin- und Rückreise auf (dank meiner Zahlung über Western Union) aber nicht für die Kosten des Aufenthalts in Deutschland, der wird natürlich von mir bezahlt. Da aber ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, da ohne feste Arbeitsstelle, könnte das ein Problem sein. Und da bei der Behörde über meine "finanzielle Leistungsfähigkeit" kein Nachweis vorliegt?????????
Soweit habe ich mich auch auf der Homepage der deutschen Botschaft informiert, hilft mir aber in meiner Problemlage nicht wirklich weiter.
Eine regelrechte schriftliche Einladung habe ich auch nicht erstellt, wir haben uns nur über Email verständigt das sie mich besuchen soll und wird.
Und weiter geht das Fragespiel Abzocke oder nicht ?
Danke.
… wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten von Aufenthalt und Hin- und Rückreise
aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Antragstellung nachweisen kann. In diesem
Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung."
Danke Noire_chatte,
der Visa-Antragsteller kommt zwar selbst für die Kosten von Hin- und Rückreise auf (dank meiner Zahlung über Western Union) aber nicht für die Kosten des Aufenthalts in Deutschland, der wird natürlich von mir bezahlt. Da aber ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann, da ohne feste Arbeitsstelle, könnte das ein Problem sein. Und da bei der Behörde über meine "finanzielle Leistungsfähigkeit" kein Nachweis vorliegt?????????
Soweit habe ich mich auch auf der Homepage der deutschen Botschaft informiert, hilft mir aber in meiner Problemlage nicht wirklich weiter.
Eine regelrechte schriftliche Einladung habe ich auch nicht erstellt, wir haben uns nur über Email verständigt das sie mich besuchen soll und wird.
Und weiter geht das Fragespiel Abzocke oder nicht ?
Danke.
Hallo eco, für mich hört sich das nach Scam an. In Deinem Posting kommen so ziemlich alle Stichwörter vor, die die Alarmglocken schrillen lassen.
Ich glaube kaum, das eine Russin ohne feste Arbeitsstelle ein Visum bekommt. Und das Geld muss bei Antragstellung nachgewiesen werden, nicht bei der Abholung.
Schick' kein weiteres Geld, sondern flieg nach Kazan. Wenn Du abgezockt wurdest, hast Du immerhin eine schöne Reise gemacht.
Was waren denn die Schwierigkeiten im Vorfeld? Laß mal raten:
-Mehrere Reisen nach Moskau wegen Visum.
-Mutter wird krank.
Woher kennst Du sie?
Ich glaube kaum, das eine Russin ohne feste Arbeitsstelle ein Visum bekommt. Und das Geld muss bei Antragstellung nachgewiesen werden, nicht bei der Abholung.
Schick' kein weiteres Geld, sondern flieg nach Kazan. Wenn Du abgezockt wurdest, hast Du immerhin eine schöne Reise gemacht.
Was waren denn die Schwierigkeiten im Vorfeld? Laß mal raten:
-Mehrere Reisen nach Moskau wegen Visum.
-Mutter wird krank.
Woher kennst Du sie?
ecomatic, ich habe nicht ganz verstanden - du hast also keine Einladung und keine Verpflichtungserklärung und sonst nix für die Dame ausstellen lassen?
Schon komisch.
Wie bekommt sie dann das Visum? Über eine Touri-Agentur? Dann kann es sein, dass sie finanzielle Mittel nachweisen muss. In der Regel bei der Beantragung, aber wenn sie das vorher nicht wusste, vielleicht auch bei Abholung des Visums. Aber: Überweise kein Geld über Western Union! Im Zweifelsfall siehst du das nie wieder - und das Mädel auch nicht.
Ich habe von der Möglichkeit gehört, ein Konto oder Sparbuch oder so auf den Namen der eingeladenen Person einzurichten, dorthin 1.500 Euro zu überweisen, an die Botschaft einen Kontoauszug zu faxen oder den bei der Visaabholung als Kopie vorzulegen.
Ruf doch mal in der Botschaft in Moskau an. Nimm eine billige Vorwahl (zB. 01015, es gibt sicher noch günstigere) und wähle dann 007-495-933-43-11. Verlange einen deutschen Mitarbeiter, der dir Auskunft geben kann. Glaub mir, die können dir am ehesten sagen, wie das läuft. Musst ihnen ja nicht auf die Nase binden, wie dein Mädel heißt und in welcher Beziehung ihr steht.
Gruß,
Manu
PS: Zeppelin, wie war das - die Russinnen sind so und so, und mit Tatarinnen kann das niiie nicht passieren? :P
Schon komisch.
Wie bekommt sie dann das Visum? Über eine Touri-Agentur? Dann kann es sein, dass sie finanzielle Mittel nachweisen muss. In der Regel bei der Beantragung, aber wenn sie das vorher nicht wusste, vielleicht auch bei Abholung des Visums. Aber: Überweise kein Geld über Western Union! Im Zweifelsfall siehst du das nie wieder - und das Mädel auch nicht.
Ich habe von der Möglichkeit gehört, ein Konto oder Sparbuch oder so auf den Namen der eingeladenen Person einzurichten, dorthin 1.500 Euro zu überweisen, an die Botschaft einen Kontoauszug zu faxen oder den bei der Visaabholung als Kopie vorzulegen.
Ruf doch mal in der Botschaft in Moskau an. Nimm eine billige Vorwahl (zB. 01015, es gibt sicher noch günstigere) und wähle dann 007-495-933-43-11. Verlange einen deutschen Mitarbeiter, der dir Auskunft geben kann. Glaub mir, die können dir am ehesten sagen, wie das läuft. Musst ihnen ja nicht auf die Nase binden, wie dein Mädel heißt und in welcher Beziehung ihr steht.
Gruß,
Manu
PS: Zeppelin, wie war das - die Russinnen sind so und so, und mit Tatarinnen kann das niiie nicht passieren? :P
Du erntest, was du säst.
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Erstens habe ich nie niiiiie geschrieben und zweitens bestehen 50% der Kazaner Bevölkerung Russen.manuchka hat geschrieben: PS: Zeppelin, wie war das - die Russinnen sind so und so, und mit Tatarinnen kann das niiie nicht passieren? :P
Du weißt aber sicher auch, Kazan' gern als angeblicher Wohnort genannt wird, weil man so schön das Märchen von den Reiseproblemen servieren kann, 'ne
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Bargeldvorlage bei Visa-Abholung
Also das mit dem 50 Euro min. pro Tag des Aufenthalts kann schon wahr sein. Aber dass man diese dann bei der Visastelle vorlegt, ist schon fraglichecomatic hat geschrieben:....Meine Angebetete (wohnhaft in Kazan/Tatarstan) will über Moskau nach Deutschland reisen, Visum ist beantragt, der Flug gebucht und bezahlt. Sie kann aber (nach ihren Aussagen) das Visum nur in Empfang nehmen wenn sie Bargeld in Höhe von Euro 50,00 pro Tag des Aufenthaltes in Deutschland (bei 30 Tagen also Euro 1500,00) bei der Abholung des Visas bei der Botschaft in Moskau bar auf den Tisch legt....
LG,
7punkt
"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Nö, noch 'besser' (wie eco mir per mail mitgeteilt hat): Auf dem Weg zur Botschaft überfallen und um 1500,- € beraubt worden...harald63 hat geschrieben: Was waren denn die Schwierigkeiten im Vorfeld? Laß mal raten:
-Mehrere Reisen nach Moskau wegen Visum.
-Mutter wird krank.
Ansonsten das Übliche: Anrufe nur von öffentlichen Telefonen aus, eindeutig gefälschte Passkopie...
(Der Originalpass stammt tatsächlich aus Kazan', dürfte aber geklaut sein und wurde dann so dümmlich mit einem falschen Foto ausgestattet, dass ich mich frage, wieso der PC beim Einscannen nicht den Dienstverweigert hat.)
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)

