Wenn ich (oder sonst wer) in D eine Wohnung miete, und die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, habe ich ein ein Recht, dort auch zu wohnen.Ragnar Schluchtmann hat geschrieben:...man kann dann zwar eine Wohnung mieten (bei privaten Vermietern), hat aber kein Wohnrecht (genauso wie in Deutschland).
Was ist gemeint mit "genau wie in Deutschland"?
Was ist gemeint mit
Es ist doch das Normalste der Welt, z.B. im Ausland zu agieren, auch wenn man dabei ganz privat den Verpflichtungen zweier oder mehrerer Staaten nachkommen muss.Andererseits meine ich, wer das eine will, muss das andere moegen. Man kann nicht gleichzeitig aus 2 Toepfen Suppe essen, und darauf vertrauen, dass die anderen immer wieder nachfuellen.
