Ergänzung zu Eisbärtom717:
Die Botschaft der Tschechischen Republik veröffentlicht folgenden Text auf Ihrer HP:
"Personen,
die sonst ein Visum für die TschR
brauchen, gilt ab 24.11.2005
für Transit durch die TschR bis zu maximal 5 Tagen-Transit ein
visafreier Verkehr, wenn diese eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der Schengener-Staaten besitzen (z.B. in der BRD Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis). "
Quelle:
http://www.czechembassy.org/wwwo/defaul ... ParentIDO=
Von dort würde ich mir sicherheitshalber bestätigen lassen, ob:
1. Das Schengen-Visum für russische Touristen da einbegriffen ist
2. Eine Einreise besuchsweise nach CZ als Transit gezählt wird.
Ich schreibe das aus eigener mehrjähriger Erfahrung, weil die lieben tschechischen Kollegen an den Grenzen ihre eigenen Bestimmungen teilweise höchst ungenau kennen, um es höflich zu formulieren.
Gruß aus Prag
Kundun
Du wirst erst alt, wenn Dich die Versuchung meidet.