Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
meine Freundin (Russin) und ich haben uns entschieden nun nach zweieinhalb Jahren zu heiraten. Beim Standesamt meines Heimatortes waren wir auch schon und haben auch die besagte Liste erhalten.
So weit, so gut. Aber jetzt kommts dicke! Meine Freundin musste bei Ausreise aus Russland, Ihren Inlandspass abgeben. Das Konsulat (russische) verlangt aber für die Ledigkeitsbescheinigung den Inlandspass
In der SuFu habe ich dieses Problem und eine Lösung darauf leider nicht finden können, aber vielleicht hat ja irgendjemand einen Tipp, wie man dennoch zu solch einer Bescheinigung kommt?
Cato hat geschrieben:Aber jetzt kommts dicke! Meine Freundin musste bei Ausreise aus Russland, Ihren Inlandspass abgeben.
Wie jetzt? An der Grenze? Habe ich noch nie gehört?! Erkläre mal etwas genauer, warum sollte sie den Pass abgeben, etc.
Ich glaube mich nur an einen Ausweg zu erinnern: Theoretisch hat das Standesamt auch die Möglichkeit, sich die Ledigkeit unter Eid erklären zu lassen. Wenn man dem Beamten also ganz besonnen die Situation erklärt, hat man vielleicht Glück und er schlägt diesen Weg ein.
Cato hat geschrieben:Meine Freundin musste bei Ausreise aus Russland, Ihren Inlandspass abgeben.
Hat sie einen auf jüdische emigration gemacht? M.E. haben die dann in D. nur noch ihren auslandspass, nicht aber mehr ihren inlandspass, ist so bei allen unseren jüdischen Bekannten. Weiß nur nicht,w arum das so ist und welchen sinn das macht.
Wie jetzt? An der Grenze? Habe ich noch nie gehört?! Erkläre mal etwas genauer, warum sollte sie den Pass abgeben, etc
Stimmt, das hätte ich eigentlich etwas ausführlicher schreiben können. Es ist so wie "Kultgrieche" vermutet. Sie ist jüdische Emigrantin und musste ihren Inlandspass abgeben. (Unsicher bin ich jetzt allerdings, ob dies noch in Russland, oder hier in Deutschland auf der Ausländerbehörde war)
Zejtnot hat geschrieben:Ich glaube mich nur an einen Ausweg zu erinnern: Theoretisch hat das Standesamt auch die Möglichkeit, sich die Ledigkeit unter Eid erklären zu lassen. Wenn man dem Beamten also ganz besonnen die Situation erklärt, hat man vielleicht Glück und er schlägt diesen Weg ein.
Damit meinst Du dann sicher das Standesamt in Russland oder?
Cato hat geschrieben:...
Damit meinst Du dann sicher das Standesamt in Russland oder?
Das stammte zwar nicht von mir, aber es kann nur das Standesamt gemeint sein, bei dem die Eheschließung angemeldet wird.
Ferner kann ich Dir nur raten, Dich an das Internetforum http://www.info4alien.de zu wenden.
Dort gibt es eine spezielle Rubrik "Personenstandsrecht", die von einem sehr erfahrenen Standesrechtler unter dem usernamen "ronny" moderiert wird.
Da bekommst Du sicher eine kompetente Auskunft, wie in Eurem Falle zu verfahren ist.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
ich musste zwar für diese Bescheinigung meinen Innenpass vorlegen, kann mir aber nicht vorstellen, dass das russische Konsulat das auch von Deiner Freundin verlangt, gerade die wissen doch sehr gut, dass alle "Kontingent Flüchtlinge" ihren Innenpaß abgeben müssen. Das wird gemacht, weil die Emigration politisch begründet wird und diese Leute in Deutschland somit ihren dauerhaften Wohnsitz bekommen. Sie müssen sich auch nach dem Umzug nach DE beim russischen Konsulat registrieren lassen, soweit ich weiss. Alle andere Ausländer, egal was für eine Aufenthaltserlaubnis sie besitzen, gelten für russische Regierung als "sich temporär in Deutschland aufhaltende". Das ist der Unterschied. Ich habe noch nie gehört, dass das Konsulat von einem Juden den Innenpass verlangt hat. Vielleicht ist sie dort nicht registriert?
Ich habe gerade einen Merkzellel vom Bonner Konsulat gefunden, dort seht, was man für eine Ledigkeitsbescheinigung braucht. Unter anderem auch der Innenpass. Aber: "Für russische Bürger, die sich in RU abgemeltet haben und dauerhaft in DE wohnen, wird die Aufenthaltsbescheinigung verlangt, die vom zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt ist". Für diese Bescheinigung brauchen sie nicht mal eine Übersetzung oder Apostille. Ich empfehle Deiner Freundin nochmal mit Konsulat zu sprechen bzw. erstmal auf der Internetseite des Konsulates schauen, was da verlangt wird. Das ist bestimmt ein Missverständnis!
das wäre natürlich das absolut genialste, was wir uns wünschen könnten, wenn es so funktionieren würde, wie Du annimmst.
Ich konnte beim russischen Konsulat in Hamburg bislang noch nichts erreichen. Man hat mir allerdings auch geraten, dort persönlich in aller Herrgottsfrühe zu erscheinen und zu hoffen, dass ich einen Termin bekomme
Sobald ich dort etwas in Erfahrung bringen konnte, teile ich euch das Ergebnis mit
@Zeppelin: Vielen Dank für den Link und den Tipp mit dem Standesrechtler.
Zejtnot hat geschrieben:Ich glaube mich nur an einen Ausweg zu erinnern: Theoretisch hat das Standesamt auch die Möglichkeit, sich die Ledigkeit unter Eid erklären zu lassen. Wenn man dem Beamten also ganz besonnen die Situation erklärt, hat man vielleicht Glück und er schlägt diesen Weg ein.
Damit meinst Du dann sicher das Standesamt in Russland oder?
Nein, in Deutschland. Als ich vor eineinhalb Jahren mit diesem Ledigkeitsnachweis aus Russland fast verzweifelt wäre, erklärte mir eine Freundin vom Amt, dass es noch eine entsprechende Möglichkeit im deutschen Recht gäbe. Wenn sich der Ehestand absolut nicht feststellen lässt, ist eine eidesstattliche Aussage ebenso möglich. Dies liegt aber natürlich im Ermessen des Standesbeamten.
Über Streit wird man niemanden davon überzeugen. Aber wer ganz lieb bittet, hat vielleicht (!) Chancen. (Es sei denn der Beamte ist der Meinung das Kontigentsflüchtling und Heirat eine doppelt versuchte erschlichene Einreise bedeutet.)