Registrierung bei Nacht im Zug
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Helmut Uttenthaler
Registrierung bei Nacht im Zug
Kann man ohne Registrierung problemlos ausreisen, wenn man nur drei Tage in Russland ist und alle oder zwei von drei Naechten im Zug (Nachweis mit Fahrkarte moeglich) verbracht hat?
Da es die Unterkunft meiner Freunde trotz vorheriger Zusage nicht geschafft hat, ihnen eine Registrierung zu verschaffen, sind sie ohne Registrierung in Moskau rumgelaufen (wir haben es allerdings vermieden, den Milizionären am Roten Platz in die Arme zu laufen) und ohne Probleme ausgereist. Würde ich nicht als generelle Lösung empfehlen, aber wir hatten keine andere, und es ging.
Du erntest, was du säst.
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barthez
Kann ich so bestätigen, war bei mir vor 4 Wochen ähnlich.manuchka hat geschrieben:Da es die Unterkunft meiner Freunde trotz vorheriger Zusage nicht geschafft hat, ihnen eine Registrierung zu verschaffen, sind sie ohne Registrierung in Moskau rumgelaufen (wir haben es allerdings vermieden, den Milizionären am Roten Platz in die Arme zu laufen) und ohne Probleme ausgereist. Würde ich nicht als generelle Lösung empfehlen, aber wir hatten keine andere, und es ging.
- Zejtnot
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Nicht ganz! Die Regel lautet, dass man sich "innerhalb von drei Tagen nach der Einreise" registrieren muss SOWIE in jeder weiteren Stadt, wo man länger als drei Tage ist. Eine Registrierung innerhalb von drei Tagen ist damit Pflicht, auch wenn man hauptsächlich unterwegs war! So habe ich zumindest die Gesetzeslinks verstanden, die Manu letzten gepostet hatte.harald63 hat geschrieben:Die Regel lautet doch, dass man sich registrieren muss, wenn man länger als drei Tage an einem Ort bleibt. Wenn man also immer unterwegs ist, und das auch noch belegen kann, sollte es keine Probleme geben.
Zur konkreten Frage: Richtig, wer unter drei Tagen in Russland ist, braucht sich faktisch nicht registrieren. Ich kenne keinen Fall, wo Grenzer anderer Meinung waren (kann mir aber dennoch vorstellen, dass es vorkommen kann).
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Helmut Uttenthaler
Danke fuer die Antworten.
Wie prophezeit gab es bei der Ausreise nicht einmal Fragen nach einer Registrierung.
Interessanterweise habe ich keinen Ausreisestempel bekommen, das war aber an diesem Grenzuebergang (auf der Bahnstrecke Moskau - Kiev) auch im Vorjahr so...
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Noch was: Bin bin einem Zweifachvisum nach Russland eingereist. Die erste Ein- und Ausreise erfolgte ueber Belarus, dabei bekam ich weder bei der Einß noch bei der Ausreise einen Stempel beim russischen Visum.
Es bliebe mir also noch eine Einreise uebrig, wenn nicht die Gueltigkeit des Visums ablaufen wuerde.
Hat das schon mal wer gemacht? Also ich meine, die Anzahl der Einreisen ueberschritten, weil von der ersten Einreise (und Ausreise) keine Beweise in Form von Stempeln exisistierten?
Noch was: Im Sommer war ich 4 Wochen in Russland und habe mich nicht um die Registrierung gekuemmert. In Brest (Weissrussland) haben sie zwar anfaenglich ein bissi Theater gemacht, ich hab mich aber nicht einschuechtern lassen und sie haben mich doch ohne Probleme rausgelassen... Duerften die Weissrussen in Brest eigentlich ueberhaupt die Zahlung einer offiziellen Strafe verlangen? Immerhin habe ich ja keine weissrussischen Gesetze uebertreten... oder haben die das Recht, in Vertretung Russlands Strafen zu kassieren?
LG
Helmut
LG
Helmut
Wie prophezeit gab es bei der Ausreise nicht einmal Fragen nach einer Registrierung.
Interessanterweise habe ich keinen Ausreisestempel bekommen, das war aber an diesem Grenzuebergang (auf der Bahnstrecke Moskau - Kiev) auch im Vorjahr so...
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Noch was: Bin bin einem Zweifachvisum nach Russland eingereist. Die erste Ein- und Ausreise erfolgte ueber Belarus, dabei bekam ich weder bei der Einß noch bei der Ausreise einen Stempel beim russischen Visum.
Es bliebe mir also noch eine Einreise uebrig, wenn nicht die Gueltigkeit des Visums ablaufen wuerde.
Hat das schon mal wer gemacht? Also ich meine, die Anzahl der Einreisen ueberschritten, weil von der ersten Einreise (und Ausreise) keine Beweise in Form von Stempeln exisistierten?
Noch was: Im Sommer war ich 4 Wochen in Russland und habe mich nicht um die Registrierung gekuemmert. In Brest (Weissrussland) haben sie zwar anfaenglich ein bissi Theater gemacht, ich hab mich aber nicht einschuechtern lassen und sie haben mich doch ohne Probleme rausgelassen... Duerften die Weissrussen in Brest eigentlich ueberhaupt die Zahlung einer offiziellen Strafe verlangen? Immerhin habe ich ja keine weissrussischen Gesetze uebertreten... oder haben die das Recht, in Vertretung Russlands Strafen zu kassieren?
LG
Helmut
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- Zejtnot
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Die haben eine Art Grenzunion, wie das Schengener Abkommen. Inwieweit sich das auf die Straferhebung bezieht, kann ich aber nicht sagen. Interessanter Aspekt, auch die Frage nach der weiteren Nutzbarkeit des Visums ...Helmut Uttenthaler hat geschrieben:Duerften die Weissrussen in Brest eigentlich ueberhaupt die Zahlung einer offiziellen Strafe verlangen? Immerhin habe ich ja keine weissrussischen Gesetze uebertreten... oder haben die das Recht, in Vertretung Russlands Strafen zu kassieren?
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schlaudi

