Ein klein wenig Frust
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Michel_Löneberger
Vielen Dank Leute!
Ich habe selbstverständlich auch daran gedacht in Russland zu heiraten, es wurde mir gesagt dass ich dafür dieses Ehefähigkeitszeugnis brauche und um das zu bekommen müssen genau die gleichen Dokumente reingereicht werden wie bei der Heirat in D, also nicht nur meine sondern auch ihre, mit Übersetzung Apostille pipapo, oder wurde ich da auch wieder ins Bockshorn gejagt? Meine Maus kommt aus Petersburg, die Wartezeiten fürs Standesamt betragen dort knapp ein halbes Jahr, wurde ihr gesagt.
Dänemark und Las Vegas sind für uns keine Option! Wir wollen heiraten, und wie man beginnt so endet man, und das wäre Murks. (habe ich erwähnt dass ich ehr ein romantischer Typ bin ;-)
Uwe, was ist eine Beitrittserklärung?? Ich höre das zum ersten Mal!
Der Tipp mit der Apostille und der Zwischenstaatlichen Vereinbarung ist gut! Da fahnde ich mal hinterher!
Eine ganz ernsthafte Frage:
Das ist ja wirjlich ein ganz schöner Wust, ist es da so abwegig sich einmal von einem Anwalt beraten zu lassen?
Ich habe selbstverständlich auch daran gedacht in Russland zu heiraten, es wurde mir gesagt dass ich dafür dieses Ehefähigkeitszeugnis brauche und um das zu bekommen müssen genau die gleichen Dokumente reingereicht werden wie bei der Heirat in D, also nicht nur meine sondern auch ihre, mit Übersetzung Apostille pipapo, oder wurde ich da auch wieder ins Bockshorn gejagt? Meine Maus kommt aus Petersburg, die Wartezeiten fürs Standesamt betragen dort knapp ein halbes Jahr, wurde ihr gesagt.
Dänemark und Las Vegas sind für uns keine Option! Wir wollen heiraten, und wie man beginnt so endet man, und das wäre Murks. (habe ich erwähnt dass ich ehr ein romantischer Typ bin ;-)
Uwe, was ist eine Beitrittserklärung?? Ich höre das zum ersten Mal!
Der Tipp mit der Apostille und der Zwischenstaatlichen Vereinbarung ist gut! Da fahnde ich mal hinterher!
Eine ganz ernsthafte Frage:
Das ist ja wirjlich ein ganz schöner Wust, ist es da so abwegig sich einmal von einem Anwalt beraten zu lassen?
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barthez
Gibts was romantischeres als in der Hochzeitsnacht paar Tausend USD zu verzocken?Michel_Löneberger hat geschrieben: Dänemark und Las Vegas sind für uns keine Option! Wir wollen heiraten, und wie man beginnt so endet man, und das wäre Murks. (habe ich erwähnt dass ich ehr ein romantischer Typ bin ;-)
Michel,
eine Beitrittserklärung ist praktisch eine Vollmacht Deiner Frau, in Russland notariell beglaubigt, mit der Du alle Erklärungen gegenüber dem Standesamt und dem OLG abgeben und sogar die Eheschließung anmelden kannst.
Lief bei uns problemlos. Für Rheinland-Pfalz habe ich das Formular auf dem Rechner. Schick mir Deine Mail und ich schick Dir das Formular.
Damit gehst Du zu Deinem Standesbeamten und fragst ihn, ob das auch bei Euch Gültigkeit hat. Nebenher erzählst Du ihm mal, dass die Apostille eine vereinfachte Form der Legalisierung ist. Ein Hinweis auf das Haager Abkommen wird sicherlich schon zuviel für ihn sein.
Und verweise ihn mal auf die Aussage des OLG, die richtig ist.
Gruß
uwe
eine Beitrittserklärung ist praktisch eine Vollmacht Deiner Frau, in Russland notariell beglaubigt, mit der Du alle Erklärungen gegenüber dem Standesamt und dem OLG abgeben und sogar die Eheschließung anmelden kannst.
Lief bei uns problemlos. Für Rheinland-Pfalz habe ich das Formular auf dem Rechner. Schick mir Deine Mail und ich schick Dir das Formular.
Damit gehst Du zu Deinem Standesbeamten und fragst ihn, ob das auch bei Euch Gültigkeit hat. Nebenher erzählst Du ihm mal, dass die Apostille eine vereinfachte Form der Legalisierung ist. Ein Hinweis auf das Haager Abkommen wird sicherlich schon zuviel für ihn sein.
Und verweise ihn mal auf die Aussage des OLG, die richtig ist.
Gruß
uwe
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Das meinte ich, manchmal ist es fast der selbe Aufwand. Schau mal in die anderen Threads, Thema "Ledigkeitsbescheinigung". De facto ist es schon einfacher, das Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland zu bekommen und den Rest in Russland zu machen. Zudem ist es billiger (wegen der Übersetzungen in Russland), schneller (man braucht kein Heiratsvisum) und lustiger (riesige Familienfeier).Michel_Löneberger hat geschrieben:Ich habe selbstverständlich auch daran gedacht in Russland zu heiraten, es wurde mir gesagt dass ich dafür dieses Ehefähigkeitszeugnis brauche und um das zu bekommen müssen genau die gleichen Dokumente reingereicht werden wie bei der Heirat in D, also nicht nur meine sondern auch ihre, mit Übersetzung Apostille pipapo, oder wurde ich da auch wieder ins Bockshorn gejagt?
Aber beides ist eigentlich problemlos machbar, wenn man sich die richtigen Gesetze krallt. Da hat Uwe absolut Recht!
Zejtnot,
Dir kann es passieren, dass das russische Standesamt auf einer vierwöchigen Aufgebotszeit, in der der Bräutigam im Lande sein muss, besteht und eine Visum auf Einladung verlangt (war bei mir in Nowosibirsk so).
In Deutschland brauchste man das nicht (man wohnt ja schon da
).
Wenn das russische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis fordert ist der Aufwand gleich. Nur bei der Übersetzung spart man dann ein paar Euro.
Dir kann es passieren, dass das russische Standesamt auf einer vierwöchigen Aufgebotszeit, in der der Bräutigam im Lande sein muss, besteht und eine Visum auf Einladung verlangt (war bei mir in Nowosibirsk so).
In Deutschland brauchste man das nicht (man wohnt ja schon da
Wenn das russische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis fordert ist der Aufwand gleich. Nur bei der Übersetzung spart man dann ein paar Euro.
- Zejtnot
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Deswegen schrieb ich ja: "Das meinte ich, manchmal ist es fast der selbe Aufwand." Ich sehe es auch so, vom Papierkrieg her nimmt es sich nicht viel.Uwe hat geschrieben:Wenn das russische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis fordert ist der Aufwand gleich. Nur bei der Übersetzung spart man dann ein paar Euro.
Echt? Vier Wochen Wartezeit ist klar, aber dass man dafür noch auf ein spezielles Visum da sein muss, hat mir noch niemand berichtet. Wieder einmal eine interessante Gesetzesauslegung!Uwe hat geschrieben:Dir kann es passieren, dass das russische Standesamt auf einer vierwöchigen Aufgebotszeit, in der der Bräutigam im Lande sein muss, besteht und eine Visum auf Einladung verlangt (war bei mir in Nowosibirsk so).
Aber gerade die Visafrage würde ich anfechten. Denn wenn ich zum Beispiel ein Arbeitsvisum habe, kann ich ja nicht parallel ein Privatvisum beantragen!
Die Wartezeit kann man auch verkürzen, zum Beispiel unter Vorlage von Rückflugtickets oder indem man erzählt, die Dame wäre schwanger. (Wenn man Pech hat, wollen sie das dann aber wieder vom Arzt bestätigt haben.)
Also bei uns ging das vor einem Jahr in Moskau alles gaaanz unkompliziert, auch dank der Info-Hilfe der Forumler
Aber diese Version scheidet ja aus, da die zukünfitge Ehefrau ein "Nordlicht" ist
Aber gut, das ist vielleicht Geschmacksache, mir wäre eine Hochzeit in Dänemark auch recht gewesen, wenn wir in DE oder RUS Schwierigkeiten gehabt hätten. Letztlich ist es nur eine Unterschrift im Standesamt, die Feier kann man ja dann unabhängig vom Standesamtstermin veranstalten (z.B. in Verbindung mit der kirchlichen Trauung, wenn man die denn gerne möchte).
Wie alle Vorredner schrieben, Apostillen reichen auf den Dokumenten, und dann fängst du bei einer Behörde an, lässt dir - wenn möglich - eine schriftliche Auskunft geben und notierst dir bei mündlichen Auskünften immer, mit wem du gesprochen hast, damit du dich am Ende auf jemanden konkret berufen kannst. Wenn dann Herr X vom OLG und Frau Y vom Standesamt absolut gegensätzliche Ansichten vertreten, bittest du halt einen von beiden, in deinem Beisein den anderen anzurufen... das muss doch irgendwie gehen. Darf ich fragen, in welchem OLG-Bezirk du wohnst?
Und wer sagt, dass eine Heirat in Dänemark unromantisch ist? Ich kenne ein ganz entzückendes Paar, das seit drei Jahren (oder so) glücklich verheiratet ist und sich durch eine Hochzeit in Dänemark viel Stress erspart und die Vorfreude auf die Hochzeit nicht mit Behördenrennerei und Unterlagenärger versaut hat. Die Heirat war genau so legal wie anderswo, und die Andeutung von "Wie man beginnt, so endet man" kann ich nur dahin interpretieren, dass die beiden problemlos und zufrieden in ihre Ehe gestartet sind und die Ehe genau so problemlos und zufrieden führen... und ein Ende ist nicht abzusehenMichel_Löneberger hat geschrieben: Dänemark und Las Vegas sind für uns keine Option! Wir wollen heiraten, und wie man beginnt so endet man, und das wäre Murks. (habe ich erwähnt dass ich ehr ein romantischer Typ bin ;-)
Aber gut, das ist vielleicht Geschmacksache, mir wäre eine Hochzeit in Dänemark auch recht gewesen, wenn wir in DE oder RUS Schwierigkeiten gehabt hätten. Letztlich ist es nur eine Unterschrift im Standesamt, die Feier kann man ja dann unabhängig vom Standesamtstermin veranstalten (z.B. in Verbindung mit der kirchlichen Trauung, wenn man die denn gerne möchte).
Bitte keinen Anwalt! (Das sagt dir ein Jurist.) Erst mal musst du einen finden, der sich mit solchen Fällen auskennt - also einen, der konkret weiß, wie das mit einer deutsch-russischen Heirat in Deutschland funktioniert. Das könnte am ehesten einer sein, der sich mit Familienrecht beschäftigt, aber trotzdem ist damit nicht gesagt, dass er sich mit den Einzelheiten auskennt. Und: Kein Anwalt wird dir als potentiellem Mandanten sagen: "Oh, da hab ich keine Ahnung!" Er macht dann das Gleiche, was du auch tust - nur halt eben für teuer Geld: Er wird Infos sammeln, im Internet suchen, er ruft im Standesamt an, fragt beim OLG nach, telefoniert noch paar Notare und evtl. andere Institutionen durch und schreibt dir am Ende eine schöne Rechnung und vielleicht noch ein Gutachten, das du ja doch nicht brauchst. Das kannst du dann zwar sämtlichen Behörden unter die Nase halten, aber das ist nun mal nur ein unverbindliches anwaltliches Gutachten und kein Gesetz, kein höchstrichterliches Urteil und keine Dienstanweisung. Also spar dir das Geld, davon kannst du dann in Las Vegas prima zocken :P nee, nur ein Scherz, aber es ist wirklich rausgeschmissenes Geld.Michel_Löneberger hat geschrieben: Eine ganz ernsthafte Frage:
Das ist ja wirjlich ein ganz schöner Wust, ist es da so abwegig sich einmal von einem Anwalt beraten zu lassen?
Wie alle Vorredner schrieben, Apostillen reichen auf den Dokumenten, und dann fängst du bei einer Behörde an, lässt dir - wenn möglich - eine schriftliche Auskunft geben und notierst dir bei mündlichen Auskünften immer, mit wem du gesprochen hast, damit du dich am Ende auf jemanden konkret berufen kannst. Wenn dann Herr X vom OLG und Frau Y vom Standesamt absolut gegensätzliche Ansichten vertreten, bittest du halt einen von beiden, in deinem Beisein den anderen anzurufen... das muss doch irgendwie gehen. Darf ich fragen, in welchem OLG-Bezirk du wohnst?
Du erntest, was du säst.
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Michel_Löneberger
Boaaaa :-)
Das sind ja ganz viele Tips! :-)
Ok
- Natürlich gibt es etwas romatischeres als in Vegas ein paar Tausend Doller zu verzocken! Ein paar tausend Dollar gewinnen!^ :P
- Das mit Dänemark ist vieleicht schlicht ein festgefahrenes Vorurteil von mir. Ich werde mich mal informieren. Bevor meine Maus ihre rosarote Brille verliert heirate ich lieber dort.
- Das mit dem Visum ist eigendlich nicht das Problem, ich habe immer Jahresvisen da ich mich beruflich oft in RF aufhalte.
- Ich habe das jetzt so verstanden dass das Standesamt eigendlich nur der Mittler zwischen mir und dem OLG ist, dass heisst wenn ich die Vorschriften des OLG einhalte und dies auch in irgendeiner Form belegen kann kann das Standesamt mich nicht wieder nach Hause schciken. Korrekt?
Ist das OLG rein rechtlich dem Standesamt übergeordnet?
- Ich wohne im Bereich des OLG Hamm / NRW
- Mein Bild über den Berufstand des Anwalts ist in seinen Grundfesten erschüttert :-) Danke für den Hinweis!
Ich muss sagen, gut dass ich hier reingeschrieben habe...
Wenn man das alleine machen muss und keinen hat den man fragen kann dann wird man irre.
Das sind ja ganz viele Tips! :-)
Ok
- Natürlich gibt es etwas romatischeres als in Vegas ein paar Tausend Doller zu verzocken! Ein paar tausend Dollar gewinnen!^ :P
- Das mit Dänemark ist vieleicht schlicht ein festgefahrenes Vorurteil von mir. Ich werde mich mal informieren. Bevor meine Maus ihre rosarote Brille verliert heirate ich lieber dort.
- Das mit dem Visum ist eigendlich nicht das Problem, ich habe immer Jahresvisen da ich mich beruflich oft in RF aufhalte.
- Ich habe das jetzt so verstanden dass das Standesamt eigendlich nur der Mittler zwischen mir und dem OLG ist, dass heisst wenn ich die Vorschriften des OLG einhalte und dies auch in irgendeiner Form belegen kann kann das Standesamt mich nicht wieder nach Hause schciken. Korrekt?
Ist das OLG rein rechtlich dem Standesamt übergeordnet?
- Ich wohne im Bereich des OLG Hamm / NRW
- Mein Bild über den Berufstand des Anwalts ist in seinen Grundfesten erschüttert :-) Danke für den Hinweis!
Ich muss sagen, gut dass ich hier reingeschrieben habe...
Wenn man das alleine machen muss und keinen hat den man fragen kann dann wird man irre.
OLG Hamm... dem hamm wir viele schöne und weniger schöne, aber trotzdem wichtige Entscheidungen zu verdanken... na aber ich schweife ab.Michel_Löneberger hat geschrieben:
- Ich habe das jetzt so verstanden dass das Standesamt eigendlich nur der Mittler zwischen mir und dem OLG ist, dass heisst wenn ich die Vorschriften des OLG einhalte und dies auch in irgendeiner Form belegen kann kann das Standesamt mich nicht wieder nach Hause schciken. Korrekt?
Ist das OLG rein rechtlich dem Standesamt übergeordnet?
- Ich wohne im Bereich des OLG Hamm / NRW.
Eigentlich ist die für dich maßgebliche Behörde das Standesamt, denn das - und nicht das OLG (das ja auch keine Behörde, sondern ein Gericht ist) - ist für die Eheschließung verantwortlich, und demzufolge musst du - rein theoretisch - den Anforderungen des Standesamtes gerecht werden.
Da aber das Standesamt nicht zu wissen scheint, dass die Apostille für den Urkundenaustausch zwischen Russland und Deutschland schon die Legalisierung ist und keine sonstige Legalisierung erforderlich ist, hier die Auskunft der Deutschen Botschaft in Moskau dazu:
Quelle: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... tille.html am AnfangDeutsche Urkunden werden in Russland nur anerkannt, wenn sie "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in Form der sogenannten Apostille.
Dies gilt entsprechend für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland.
Die Beglaubigung durch Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, das für Deutschland am 13.2.1966 und für Russland am 31.5.1992 in Kraft getreten ist.
Hier - und das kannst du dem Standesamt unter die Nase halten, findest du die Aufzählung der Länder, deren Urkunden (nur) durch Apostille beglaubigt werden: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... -ausl.html
und da steht noch mal alles gaaaanz ausführlich, damit es auch der letzte Standesbeamte begreift: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... TeilB.html Offizieller als das Auswärtige Amt kann es doch nun keiner mehr erklären.
Um die Ehre mal wieder bissel herzustellen: Für andere Fragen/Probleme/Rechtskniffligkeiten sind Anwälte durchaus die richtigen Ansprechpartner, die kompetent weiterhelfen. Für sowas wie in deinem Fall halt nicht. Immerhin spricht doch für die Anwälte, dass dich ein Fast-Anwalt ehrlich über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt hat...Michel_Löneberger hat geschrieben:
- Mein Bild über den Berufstand des Anwalts ist in seinen Grundfesten erschüttert :-) Danke für den Hinweis!
Du erntest, was du säst.

