Neue Ausländergesetze angekündigt
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Bephep
Wenn ich das richtig verstehe.
Ein Business-Visaum berechtigt ein Jahr lang jederzeit nach Russland einzureisen oder ein Jahr in Russland zu wohnen.
Als Inhaber eines Business-Visums braucht man keine Steuern und Abgaben zu bezahlen.
Auslaendische Firmen haben ein Kontigent Auslaender zu beschaeftigen die Leute mit Business-Visum werden nicht dazu gezaehlt.
Da haetten die Deutschen Steuerbehoerden schon lange Alarm geschlagen wenn Auslaender hier ohne Steuern zu zahlen arbeiten wuerden.
Arbeiten ohne Steuern und Abgaben zu zahlen wuerde mich auch freuen aber richtig ist das natuerlich nicht.
Nur leider ist es in RU so das jede Reform ( bei uns aber auch) mehr Buerokratie erzeugt.
Also abwarten und '[kristall]'
Ein Business-Visaum berechtigt ein Jahr lang jederzeit nach Russland einzureisen oder ein Jahr in Russland zu wohnen.
Als Inhaber eines Business-Visums braucht man keine Steuern und Abgaben zu bezahlen.
Auslaendische Firmen haben ein Kontigent Auslaender zu beschaeftigen die Leute mit Business-Visum werden nicht dazu gezaehlt.
Da haetten die Deutschen Steuerbehoerden schon lange Alarm geschlagen wenn Auslaender hier ohne Steuern zu zahlen arbeiten wuerden.
Arbeiten ohne Steuern und Abgaben zu zahlen wuerde mich auch freuen aber richtig ist das natuerlich nicht.
Nur leider ist es in RU so das jede Reform ( bei uns aber auch) mehr Buerokratie erzeugt.
Also abwarten und '[kristall]'
Hallo Bephep, das siehst du leider falsch, und zwar gleich dreimal:
Wenn du aber einen russischen Arbeitsvertrag hast, mit dem du entweder bei der russischen Tochterfirma (nicht bei der deutschen Mutterfirma) oder einfach bei einer x-beliebigen russischen Firma angestellt bist, zahlst du selbstredend Steuern, auch mit Business-Visum, denn das hängt nicht vom Visum ab.
Im Prinzip ist das Gesetz ja in Ordnung - denn ein Business-Visum ist für die Leute da, die häufig, aber für kurze Zeiträume nach Russland reisen, z.B. zu Messen, Geschäftsterminen etc. Das macht Deutschland genau so, mein Mann hat ein Multi-Jahresvisum mit max. 90 Tagen Aufenthalt pro Halbjahr.
Aber die Regelung ist deswegen so blöd, weil es in Russland unverhältnismäßig schwer ist, ein richtiges Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wäre das nicht so kompliziert, würde kein Mensch sich darüber aufregen, dass die Business-Visa-Regelungen nun verschärft werden, weil dann diejenigen, die für längere Zeit und zum Arbeiten in RUS sind, ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis hätten und kein Business-Visum bräuchten. Da liegt letztlich der Hund begraben.
Ein Business-Multi-Jahresvisum erlaubt im Moment (noch) unbegrenzt häufige Einreisen nach RUS und einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Halbjahr.Bephep hat geschrieben: Ein Business-Visaum berechtigt ein Jahr lang jederzeit nach Russland einzureisen oder ein Jahr in Russland zu wohnen.
Jain. Wenn du in Deutschland arbeitest und angestellt bist und nur für reine Geschäftstreffen nach Russland fährst oder Ausstellungen, Messen etc besuchst, zahlst du natürlich keine Steuern. Wenn du in einer Repräsentanz einer deutschen Firma arbeitest, aber selbst einen Arbeitsvertrag in Deutschland mit der "Mutterfirma" hast, zahlst du in RUS auch keine Steuern, denn du zahlst ja schon in Deutschland.Bephep hat geschrieben: Als Inhaber eines Business-Visums braucht man keine Steuern und Abgaben zu bezahlen.
Wenn du aber einen russischen Arbeitsvertrag hast, mit dem du entweder bei der russischen Tochterfirma (nicht bei der deutschen Mutterfirma) oder einfach bei einer x-beliebigen russischen Firma angestellt bist, zahlst du selbstredend Steuern, auch mit Business-Visum, denn das hängt nicht vom Visum ab.
Auch falsch. Eine Firma muss eine Beschäftigungserlaubnis für jeden Ausländer beantragen, den sie dauerhaft beschäftigen will (da gehören natürlich nicht die dazu, die nur besuchsweise mal kommen). Da es schwierig und langwierig ist, ein richtiges Arbeitsvisum für diese Beschäftigten zu beschaffen, haben die dann eine Arbeitserlaubnis (innerhalb des der Firma genehmigten "Kontingents") und kommen wenigstens im ersten Jahr, oft aber auch länger, mit Business-Visum. Und genau das geht dann nicht mehr, wenn das neue Gesetz rauskommt und die Aufenthaltsdauer auf max. 90 Tage pro Halbjahr beschränkt.Bephep hat geschrieben: Auslaendische Firmen haben ein Kontigent Auslaender zu beschaeftigen die Leute mit Business-Visum werden nicht dazu gezaehlt.
Im Prinzip ist das Gesetz ja in Ordnung - denn ein Business-Visum ist für die Leute da, die häufig, aber für kurze Zeiträume nach Russland reisen, z.B. zu Messen, Geschäftsterminen etc. Das macht Deutschland genau so, mein Mann hat ein Multi-Jahresvisum mit max. 90 Tagen Aufenthalt pro Halbjahr.
Aber die Regelung ist deswegen so blöd, weil es in Russland unverhältnismäßig schwer ist, ein richtiges Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wäre das nicht so kompliziert, würde kein Mensch sich darüber aufregen, dass die Business-Visa-Regelungen nun verschärft werden, weil dann diejenigen, die für längere Zeit und zum Arbeiten in RUS sind, ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis hätten und kein Business-Visum bräuchten. Da liegt letztlich der Hund begraben.
Du erntest, was du säst.
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Bephep
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sibirskaja
- Zejtnot
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Wenn ich mich recht entsinne, ist es sogar noch strenger geregelt, als Manu schreibt. Wer länger als 183 Tage im Jahr in Russland ist, MUSS Steuern zahlen, egal wo er angestellt ist.Bephep hat geschrieben:Als Inhaber eines Business-Visums braucht man keine Steuern und Abgaben zu bezahlen.
Ausnahmen kann es nur über zwischenstaatlichen Steuerabkommen geben. Zwischen D und RU existiert ein solches. Aber da hier keiner konkret diesen Fall wissen will, suche ich das nicht extra raus. Kann es Euch bei Bedarf mailen.
Die 183-Tageregelung hat fast jeder moderne Staat in seinem Steuerrecht verankert, mehr oder weniger schwerwiegend.
Wer sich z.B. mehr als 183 Tage in Deutschland aufhält ist dort mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Doppelbesteuerungsabkommen.
Warum soll Russland das anders regeln?
Wer sich z.B. mehr als 183 Tage in Deutschland aufhält ist dort mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Doppelbesteuerungsabkommen.
Warum soll Russland das anders regeln?
- Zejtnot
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Ich gebe Dir ja Recht. Nur Manu hatte es bis dahin anders dargestellt:Uwe hat geschrieben:Warum soll Russland das anders regeln?
Ist aber nicht prinzipiell so. Es zählt der hauptsächliche Aufenthaltsort.Wenn du in einer Repräsentanz einer deutschen Firma arbeitest, aber selbst einen Arbeitsvertrag in Deutschland mit der Mutterfirma" hast, zahlst du in RUS auch keine Steuern, denn du zahlst ja schon in Deutschland.
(Wobei ich mich dann frage, warum ich mit Arbeitsgenehmigung in Russland sogar den erhöhten Steuersatz von 30 % zahlen soll, wenn ich UNTER 183 Tagen in Russland bin. Nach der Regelung, die Uwe schildert, müsste ich ja dann gar nicht in Russland zahlen, sondern in dem Land, wo ich über 183 Tage bin.)
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Rotech
Nö Zejtnot,
so ist das nicht. Wäre doch zu schön.
Du musst da versteuern wo Du Einnahmen hast nach dem dortigen Steuerrecht.
Wenn Du Dich dann z.B. mehr als 183 Tage in Deutschland aufhälst, dann bist Du dort mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig.
Existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen, dann zahlst Du zweimal.
so ist das nicht. Wäre doch zu schön.
Du musst da versteuern wo Du Einnahmen hast nach dem dortigen Steuerrecht.
Wenn Du Dich dann z.B. mehr als 183 Tage in Deutschland aufhälst, dann bist Du dort mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig.
Existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen, dann zahlst Du zweimal.
- Zejtnot
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OK, das wollte ich hören. Insofern sind also die Deutschen wieder einmal fein raus, da sie ein solches Abkommen haben.Uwe hat geschrieben:Existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen, dann zahlst Du zweimal.
Wie ist es eigentlich, wenn ich in keinem Land mehr als 183 Tage bin? Dann zählt bestimmt das Land, wo ich längsten war, oder?
Rotech: Schwachsinn oder kein Schwachsinn ... danach wird in Russland nicht immer gefragt. Ich war heute wieder einmal im Amt ... neuerdings soll mein Arbeitgeber meine Urlaube offiziell dort melden. Und meine Rückkehr nach Russland natürlich auch.

