Karsten - du auch? Blacki will weg, und du auch?
Zu deiner Frage: die Firmen, die Paketdienst nach Russland machen, bieten an, privates Umzugsgepäck auf dem Rückweg nach Deutschland mitzunehmen. Guck mal in der Kurier- und Transport-Rubrik, da war neulich eine Anzeige von denen mit Telefonnummer, der Beitrag ist hier: http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.php?t=4260
Ansonsten würde ich wahrscheinlich wirklich vieles, woran dein Herz nicht hängt, einfach hier lassen und versuchen zu verkaufen.
Weg aus Moskau
- ein Mann zum verlieben
- Zar/iza

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- Registriert: 01 Dez 2004, 23:45
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Kommt auf die Pflanze an.Karsten Packeiser hat geschrieben:Noch mal eine etwas speziellere Nachfrage zum Thema Wegzug: Hat jemand Erfahrung damit, ob man im Zuge eines Umzugs von Russland in die Bundesrepublik Zimmerpflanzen theoretisch problemlos mitnehmen kann? Oder gibt es da irgendwelche prinzipiellen Zollprobleme?
Fall 1

Zollprobleme: Ja
Fall 2

Zollprobleme: nein
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Silberrücken
Hallo, arbeite beim Zoll! Normale Zimmerpflanzen bereiten keine Probleme, es sei denn du hast irgendein artgeschützes Zeug in deinem Wohnzimmer stehen.
Du kannst dein gesamtes Umzugsgut zollfrei nach Deutschland einführen!
Genau Infos findest du hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Du kannst dein gesamtes Umzugsgut zollfrei nach Deutschland einführen!
Genau Infos findest du hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
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Silberrücken
Hab mich noch mal schlau gemacht wegen der privaten Einfuhr von Pflanzen.
Es gilt, was ich oben geschrieben habe!
Zitat Zoll.de:
Einfuhr aus europäischen Drittländern und dem angrenzenden Mittelmeerraum
Die Einfuhr von einzelnen Pflanzen, Schnittblumen oder Pflanzenerzeugnissen (Früchte bis 10 kg) ist ohne Pflanzengesundheitszeugnis zulässig, soweit diese für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sind.
Einige Ausnahme sind jedoch zu beachten, betreffen aber in Normalfall nicht die Zimmerpflanzen!
Genau Infos hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Ansonsten einfach mal beim Zoll informieren!
Es gilt, was ich oben geschrieben habe!
Zitat Zoll.de:
Einfuhr aus europäischen Drittländern und dem angrenzenden Mittelmeerraum
Die Einfuhr von einzelnen Pflanzen, Schnittblumen oder Pflanzenerzeugnissen (Früchte bis 10 kg) ist ohne Pflanzengesundheitszeugnis zulässig, soweit diese für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt sind.
Einige Ausnahme sind jedoch zu beachten, betreffen aber in Normalfall nicht die Zimmerpflanzen!
Genau Infos hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Ansonsten einfach mal beim Zoll informieren!

