Besucher aus Moskau, bekomme ich ein Visum für sie?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Sarge

Besucher aus Moskau, bekomme ich ein Visum für sie?

Beitrag von Sarge »

Hallo, ich bin neu hier, also erstmal einen Gruß an alle Alteingesessenen :)

Nun zu meinem Problem.
Ich habe 3 russische Freunde, die mich gerne in Deutschland besuchen würden.
Die 3 würden sich dann Frankfurt (ich wohne in der Nähe) und Berlin angucken wollen.
Nun war einer der 3 bei der Botschaft und hat wegen einem Visum angefragt... und ihm wurde gesagt das er keins bekommen würde, ohne nähere Erläuterung wie ich es verstanden habe.
Jetzt wollte ich fragen wie es wirklich ist, haben die 3 eine Chance mich hier besuchen zu kommen?
Sie haben mir gesagt das man dort nur gegen Schmiergeld ein Visum bekommen würde...
Ich habe mich schon durchs Forum gelesen, aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden :(
Was kann ich tun um ihnen ein Visum für ihren Besuch (ca. eine Woche) zu besorgen, es dürfte auch ruhig etwas kosten (allerdings kein Schmiergeld...).
Die 3 würden meinen Geburtstag mitfeiern, kann ich eine art Einladung schreiben die dann bei der Visavergabe berücksichtigt wird (habe etwas in der Richtung "Einladung" gelesen oder ist das formaler gemeint?).
Ich hoffe ihr versteht mein Problem :(
Gibt es irgendwo eine FAQ-Seite nicht über einen Besuch in Russland sondern umgekehrt über russischen Besuch?

Ich bin für jede Hilfe dankbar :)
Noire_chatte

Beitrag von Noire_chatte »

Auf der Homepage der deutschen Botschaft kannst du dich näher informieren.

Wenn man nach Deutschland nicht als Tourist kommt, dann muss der Einladende eine Einladung/ Verpflichtungserklärung für seine Besucher besorgen und zwar eine förmliche, dass er für alle Kosten aufkommen wird etc. das wurde hier im Forum aber auch schon mal diskutiert, was dafür erforderlich ist...
Dass einfach so gesagt wurde, dass deine Freunde keine Visa bekommen klingt merkwürdig, genau so die Sache mit dem Schmiergeld. Man kann doch annehmen, dass die Mitarbeiter in der Botschaft genug verdienen und das nicht nötig haben.
sibirskaja

Beitrag von sibirskaja »

Noire_chatte hat geschrieben: Dass einfach so gesagt wurde, dass deine Freunde keine Visa bekommen klingt merkwürdig, genau so die Sache mit dem Schmiergeld. Man kann doch annehmen, dass die Mitarbeiter in der Botschaft genug verdienen und das nicht nötig haben.
da stimmt was nicht :?
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Beitrag von Zejtnot »

Ich vermute, dass die Freunde einfach zur Botschaft marschiert sind und gesagt haben: Wir wollen ein Visum. Da hat der Beamte gesagt: So einfach und ohne Verpflichtungserklärung eines Deutschen geht das nicht. Und dann hat ihnen ein Gauner vor der Botschaft noch hinterhergerufen, dass sie gegen Bargeld bei ihm alles kaufen können!

Insofern: Lade die Freunde ein (per Verpflichtungserklärung, siehe in der Wikipedia), sie melden sich in der Botschaft an, gehen mit Deiner VE zum Termin und bekommen ein Visum.

Achtung, informiere Dich über die Risiken einer Verpflichtungserklärung.
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Beitrag von manuchka »

Ob du allerdings gleich 3 Leute auf einmal per Verpflichtungserklärung "einladen" kannst, ist fraglich. Kannst ja mal bei der Ausländerbehörde deines Einwohneramtes telefonisch anfragen, was man dafür braucht.
Du erntest, was du säst.
Ralph
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 417
Registriert: 14 Mai 2006, 00:18
Wohnort: Hamburg, Odessa
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralph »

manuchka hat geschrieben:Ob du allerdings gleich 3 Leute auf einmal per Verpflichtungserklärung "einladen" kannst, ist fraglich. Kannst ja mal bei der Ausländerbehörde deines Einwohneramtes telefonisch anfragen, was man dafür braucht.
so um und bei 5.000 Euro Nettoverdienst aus unserer Erfahrung. Für 2 wären es, wenn es keine Verwandten sind, 3.300 Euro Nettoverdienst und dann noch ca 15qm Wohnraum pro Person, also bei 5 = 75 qm.
Du weißt so lange nichts von einer Frau, bis du ihr vor Gericht begegnest... (Zitat: Norman Mailer, Norman Kingsley Mailer, amerikan. Schriftsteller, 1969 u. 1980 Pulitzer-Preis, 1923 - 2007)
Uwe
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 568
Registriert: 18 Apr 2005, 07:31
Wohnort: Nowosibirsk

Beitrag von Uwe »

Manu,

das ist kein Problem, wenn genügend Wohnraum und Einkommen da ist.
Bei zuwenig Einkommen verlangt die ABH eine Sicherheitshinterlegung. Die Höhe der Summe ist von ABH zu ABH verschieden.

Es ist schon Klasse wie sich die deutschen Behörden um die Gäste aus den visapflichtigen Ländern kümmern. Sind sehr besorgt, dass auch genügend Platz für diese Gäste in der Wohnung vorhanden ist. Damit sich die Gäste wohlfühlen in Deutschland.

Für Gäste aus visafreien Ländern gibt es diesen Service nicht. Ich kann 10 Leute in eine 20m2 Wohnung einladen (die müssen dann im Stehen schlafen) und keine Behörde interessiert sich dafür. Denen ist scheinbar wurscht, ob sich die Visafreien wohlfühlen. :D

Gruß

Uwe
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Beitrag von Zejtnot »

Freunde von mir - Studenten ohne festen Lohn - haben auch schon Russen eingeladen, ohne die genannten Verdienste und Wohnflächen. Das hängt ganz von der lokalen Ausländerbehörde ab und kann so nicht pauschalisiert werden. Da hilft nur nachfragen!
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Beitrag von Zejtnot »

Uwe hat geschrieben:Ich kann 10 Leute in eine 20m2 Wohnung einladen (die müssen dann im Stehen schlafen) ...
Dicke Gäste hast Du!
Uwe
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 568
Registriert: 18 Apr 2005, 07:31
Wohnort: Nowosibirsk

Beitrag von Uwe »

Jo Zejtnot,

gestandene Leute, keine Hänflinge. :D

Wenn eine ABH eine VE ohne Einkommen und Unterkunft ausstellt, dann hängt sie sich sehr weit aus dem Fenster. Gegenüber dem Konsulat, nur das ist für diese Art von Visa entscheidungsbefugt, muss die ABH bestätigen, das Einkommen geprüft wurden.

Ich habe soetwas noch nie gehört.
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“