Roland hat geschrieben:Hallo zusammen!
Ich werde in kürze meine russische Verlobte in Russland (Kasan) heiraten. Danach will sie mit einem Visum zur Familienzusammenführung dauerhaft zu mir nach Deutschland kommen. Wir diskutieren zur Zeit die Frage, ob sie sich in Russland abmelden soll bzw. muss.
Ich habe gelegentlich gelesen, dass dauerhaft im Ausland lebende, abgemeldete russische Staatsbürger sich während einer Besuchseinreise in Russland wie alle Ausländer registrieren müssen. Dies wäre für meine (baldige) Frau später teuer und umständlich wenn sie in Kasan ihre Familie besuchen möchte. Registrierungen (nicht von einem Hotel) sind dort schwer zu erhalten. :(
Daher meine Frage:
Stimmt es definitiv, dass dauerhaft im Ausland lebende, abgemeldete russische Staatsürger sich während einer vorübergehenden Einreise nach Russland wie alle Ausländer registrieren lassen müssen???
Wer weiß dazu genaues???
Vielen Dank und Grüße
Roland
Hallo,
wenn man sich nicht abmeldet, muss man bedenken, dass man sich zur Verlängerung des Passes und anderer Angelegenheiten
nicht an ein russ. Konsulat in Dtl. wenden kann.
Aber das kann man ja auch mit einer Besuchsreise zu Eltern und Verwandten verbinden, denn über die hiesigen Konsulate dauert das oft sehr lange und es werden horrende Gebühren verlangt.
Ansonsten habe ich es auch so vernommen, wie Karsten Packeiser geschrieben hat.
Aber gar so lästig ist die Registrierung in Kazan' doch gar nicht. Die Eltern müssen ja nicht so eine aufwendige Verpflichtungserklärung abgeben, als wenn sie privat einen Ausländer einladen würden. Das wäre erst dann der Fall, wenn Deine (baldige) Frau in einigen Jahren hier in Dtl. einbürgern lassen würde.
Grüße,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)