Roland hat geschrieben:Glider hat geschrieben:Kapier ich aber nicht so ganz.
Überlege mal folgendes:
1. Du heiratest deine Süsse in RU.
2. Dann hat sie als Ehegatte einen Anspruch, gestützt auf Art 6 GG, auf ein Einreisevisum nach D.
3. Sie besorgt sich ein Turivisum.
4. Sie reist ein.
5. Sie meildet sich bei dir in D an (Amt für ordentliche Öffnung).
6. Mit den Heiratspapierchen, der Anmeldung und dir mit deinem Ausweis dackelt ihr zwei zur ABH und solltet eine zunächst befristete AE bekommen.
Hallo Glider,
ich kapiere auch nicht so ganz.
Sie muss doch nach unserer Hochzeit in Russland ein Visum zur FZF beantragen und nicht ein Turivisum.
Oder willst Du mir einen alternativen und nicht ganz so legalen Weg empfehlen?
Mein Hinweis, dass die Botschaften in seltenen Einzelfällen evtl. ein Abmeldenachweis verlangen, bezog sich auf das posting von Uwe. Dieser schrieb:
…kenne drei Fälle, einer Nowosibirsk, zwei Moskau, aus 2006, bei denen die Abmeldung in Russland zur Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung verlangt wurde…
Roland
Hallo Glider und Roland,
das mit dem im Ausland erworbenen Ehestatus ist der springende Punkt, der theoretisch nach gesundem Menschenverstand ausgeschlossen; jedoch tägliche Praxis ist.
Nur einige Wenige von den von Euch erörterten Aspekten:
Bei einem Visumsantrag muss muss man seinen Familienstand angeben. Behauptet man, man bei einem Antrag auf Touri-Visum, man sei nicht verheiratet, obwohl das nicht zutrifft, und dackelt dann - sofern man das Visum bekommt - zur ABH um die AE zu beantragen, fliegt der Schwindel sofort auf, und das hat üble Konsequenzen.
Ist man ehrlich und gibt an, dass man verheiratet ist, kommt man evtl. heil davon, wenn man zu einem
primär ganz anderen Zweck eingereist ist und bei diesem Anlass die FZF bei der ABH beantragt. Dann erfolgt aber in den meisten Fällen umgehend die Ausreiseaufforderung (das ist noch keine Ausweisung oder Abschiebung), hat damit also noch gar nix gewonnen, weil die anschließende Prozedur die gleiche ist, als ob man vor der Einreise des Ehepartners die FZF einleitet. Allerdings mit dem kleinen negativen Vorzeichen, sich nicht an die Regeln gehalten zu haben.
Kommt man dieser Ausreiseaufforderung nicht nach, hat man ganz schlechte Karten, weil dann im SIS ein 'illegaler Aufenthalt' eingetragen wird.
Bis das Problem nicht ausgeräumt ist, sieht es schlecht aus, wenn man nicht ganz faule Tricks benutzen möchte...
Daher gibt es nur zwei bis drei Alternativen:
1. Den Bürokratieaufwand vor einer Heirat in Dtl. betreiben, der sich in Grenzen hält und dann den kleinen
legalen Umweg nutzen, um das Eheschließungsvisumsverfahren zu umgehen. (Tourivisum mit Einladung von Dritten.)
Letzteres wird toleriert, weil vorab bereits der Aufwand betrieben / die Nachweise erbracht und die Ehe legal in Dtl. geschlossen wurde.
Sobald der Stempel des Standesamtes auf der Heiratsurkunde ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, dem ausländischen Ehegatten den Aufenhalt hier zu verweigern!!!!
2. Man heiratet im Ausland unter zunächst vermeintlich einfacheren Bedingungen.
Dann hat man aber das Problem mit dem FZF-Visum nur in die Zukunft verlagert. Denn man mein zwar verheiratet zu sein, und Dtl. müsse dies auch anerkennen, aber es wird erst einmal die gleiche Prozedur augelöst, als hätte man hier heiraten wollen. Hinzu kommt dann noch die Feststellung der Richtigkeit der ausländischen Heiratsurkunde. Bis dahin wird dem Ehepartner kein Visum erteilt.
Diese Version kommt eigentlich nur dann in Frage, wenn man sich ohnehin noch gemeinsam längere Zeit gemeinsam im Ausland aufhält nach der Heirat und vor dort aus das FZF-Verfahren einleiten kann und will. Oder man kann damit leben, auf unbestimmte Zeit getrennt zu sein (abegsehen von den zusätzlichen Kosten).
(Siehe dazu diverse Fallbeschreibungen bei
http://www.info4alien.de oder anderen relvanten Foren.)
(3.) Machen was man will und wie weit man damit jeweils kommt, hoffen, dass es klappt und hinterher bitte nicht wundern. ":( "
@ GLider: Dein Pkt: Ableitung auf Anspruch auf AE nach Art. 6. GG funzt leider nicht auf direktem Wege.
Grüße,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)