VISUM für England - trotz Aufenthaltsberechtigung....?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
Anonymous

VISUM für England - trotz Aufenthaltsberechtigung....?

Beitrag von Anonymous »

Hallo,
im Grunde ist meine Frage bereits im Titel gestellt. Mehr gibt es eigentlich nicht anzufügen. Dennoch wiederhole ich gerne noch einmal das Problem: benötige ich - russische Ehefrau eines Deutschen, mit AUFENTHALTSBERECHTIGUNGS-STATUS - ein Visum, wenn ich England bereisen will...?

Ich kann einfach keine Informationen zu diesem Thema finden. Jedenfalls nicht online - also hoffe ich auf Hilfe in diesem Forum.

Was mich vor allem erstaunt ist dies: als ich noch per Schengen-(Besuchs-)Visum nach Deutschland reiste, konnte ich alle Schengen-Staaten bereisen. OHNE Visum natürlich!

Jetzt wohne ich in Deutschland, habe eine (derzeit auf ein Jahr befristete)
Aufenthaltsberechtigung und benötige ein Visum, wenn ich nach England reisen möchte?


Mit anderen Worten: eine AUFENTHALTSBERECHTIGUNG ist weniger wert als ein Schengen-Visum....?

Das kann doch wohl nicht wahr sein. Wo ist denn hier die Logik? Ein Besucher (mit Visum) ist nur Gast in Deutschland, reist wieder zurück in sein Heimatland. Ich hingegen wohne hier. Und das soll weniger Wert sein im Sinne des Ausländergesetzes, bzw. des visafreien Reisens....?

Das hätte ich gerne mal erklärt,
ich zähle auf die Fachleute,
Gruss, Nataliya
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3461
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von Saboteur »

2 Sachen sind mir spontan eingefallen....

1. Großbritannien ist kein Schengenland!

Du hättest also mit dem Schengenvisum auch nicht nach England einreisen können...

2. Du bist russische Staatsbürgerin -mit oder ohne Aufenthaltstitel für Deutschland- !

England hat ja Vereinbarungen mit einigen Ländern das visafrei ein- und ausgereist werden kann..Russland gehört nun aber nicht dazu! Da hat der Aufenthaltstitel aus Deutschland nichts mit zu tun, da er nichts an deiner Staatsbürgerschaft ändert...

So sehe ich dass...ich bin aber KEIN Fachmann und lasse mich natürlich gerne belehren.. :-)
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Benutzeravatar
manuchka
Tipp-Königin
Tipp-Königin
Beiträge: 7385
Registriert: 15 Mär 2005, 17:08
Wohnort: HH
Kontaktdaten:

Beitrag von manuchka »

Also, Natalia, privet erstmal.

Ich glaube, Saboteur hat recht, dass Großbritannien (und England) kein Schengenland ist und man deshalb als russischer Staatsbürger - egal ob mit Schengenvisum oder Aufenthaltserlaubnis - trotzdem grundsätzlich ein Visum nach GB/ENG braucht.

Aaaber du als Ehefrau eines Deutschen genießt natürlich die Freizügigkeit der EU (also auch der Staaten, die nicht zum Schengen-Abkommen gehören) und hast - als besagte Ehefrau eines Deutschen - die Möglichkeit, ohne Visum nach GB zu reisen (aber wohl nur dann, wenn ihr zusammen reist). Wie das läuft, lies mal hier, es war vor einiger Zeit Thema hier im Forum, da findest du eigentlich alle Infos:

http://www.aktuell.ru/forum/viewtopic.p ... ht=england
Du erntest, was du säst.
Glider
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 535
Registriert: 14 Jan 2005, 11:26
Wohnort: Freiburg

Beitrag von Glider »

Als russische Ehefrau eines Deutschen benötigst Du ein sogenanntes EEA-Familypermit, welches Du vom brit. Konsulat kostenlos (ggf. Portokosten) erhältst.
Dieses gilt max ein Jahr und berechtigt Dich,
deinem Ehemann nachzureisen, wenn dieser im Vereinigten Kögireich ist oder
zusammen mit Deinem Ehemann in das Vereinigte Königreich einzureisen.

Wenn Du eigenständig nach England willst, dann benötigst Du in der Tat ein Visum, dass dann auch kostet.
England ist kein Schengenland.
Eine Information auf der Webseite oder ein Anruf dort hilft weiter und die Briten habe ich als sehr hilfsbereit erlebt.
Glider
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 535
Registriert: 14 Jan 2005, 11:26
Wohnort: Freiburg

Beitrag von Glider »

Achso, ntürlich ist eine AE nicht weniger Wert als ein Schengenvisum, da Du natürlich in die Schengenländer damit reisen darfst. Und sogar in Deinem Falle auch noch in die Schweiz. Hierhin hättest Du mit dem Schengenvisum nämlich nicht gedurft.
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“