Ein klein wenig Frust
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maladietz01
Hochzeit & Co.
Michel,
auch wir haben etliche Möglichkeiten durchleuchtet, u.a.: Hochzeit in A, RU, DK, USA und UAE. Letzthin kam für uns nur Russland (Moskau) in Frage, da am einfachsten. Ein Drittstaat war für uns alleine schon deshalb uninteressant, da das Procedere nach der Hochzeit (und teilweise auch davor) meist unnötig verkompliziert wird.
Die Dänemark-Variante ist natürlich nicht uninteressant, wirft aber vor allem nach der Ehelichung mitunter gewaltige Schwierigkeiten auf. Der Einfachheit halber heiraten viele in Dänemark und hernach stellen sich viele ABHs quer. Grund: Die Dame ist ja nur mit einem Besuchervisum hier, nicht mit einem Heiratsvisum. Ich kenne einige Fälle da durfte die Dame nach der Hochzeit wieder ausreisen und beim zuständigen Konsulat erneut um eine Einreise nach D oder A ansuchen, denn: Obwohl ihr vielleicht frisch verheiratet seid ist deine frischgebackene Ehefrau ja offiziell nur zu Besuch und die Regelung sieht vor dass Aufenthaltstitel i.d.R. bereits im Ausland beantragt werden müssen. Genau aus diesem Grund hat man ja ein Heiratsvisum eingeführt. Ich sage nochmals: VIELE ABHs, NICHT alle. Ein Besuch bei deiner ABH und der zuständigen Person gibt hier sicher Aufschluss, du solltest in keinem Fall locker lassen bis du nicht die gewünschte Information erhältst.
Was das Ehefähigkeitszeugnis (Hochzeit ind Russland) betrifft:
Selbiges wollte man anfangs in Moskau auch von uns sehen. Erheiternd ist jedoch dabei dass es dieses Papier in Russland offiziell ja gar nicht gibt und die Behörde rechtmässig dieses eigentlich gar nicht verlangen dürfte. Nach eingehendem Gespräch mit der russischen Standesbeamtin reichte hierfür meinerseits eine apostillierte Bescheinigung über meinen Familienstand, von der hiesigen Behörde ausgestellt. Deine Freundin sollte - wenn möglich gemeinsam mit dir - nochmal beim ZAGS vorsprechen und den Standesbeamten entsprechend überreden zu versuchen. Am besten du nimmst die Dokumente gleich mal mit, notfalls hilft hier sogar ein Scheinchen um die Meinung der Beamtin umzustimmen.
Zur Aufgebotszeit:
Uns wurde in Moskau klar gemacht: 4 Wochen, AUSSER: Es liegt eine Begründung vor die eine frührere Hochzeit ermöglichen soll. Die wäre z.B. ein bereits gebuchtes Rückflugticket. Wir haben die Aufgebotszeit somit auf 14 tage reduziert. Übrigens haben wir während der Aufgebotszeit Russland verlassen, auch das war kein Problem. Wir sind kurzerhand nach Thailand abgedüst, waren einen Tag vor der Hochzeit wieder in Moskau und standen braungebrannt vorm Traualtar. Ich hatte übrigens KEINE Registrierung, nur ein normales Visum. Klare Sache: Ich hielt mich jeweils nicht länger als 3 Tage in Russland auf, weder vor der Hochzeit noch zur Ehelichung. Das ZAGS hat das anstandslos akzeptiert.
Aus meiner Erfahrung weiss ich dass dies in anderen Regionen strenger gehandhabt wird. Ich habe einen Bekannten der hat in Wolgograd geheiratet, ein anderer in Novosibirsk. Dort war man etwas strenger in der Auslegung.
Ich kann dir von meiner Seite nur raten: Gemeinsam zum ZAGS, freundlich und zuvorkommend mit dem Standesbeamten "verhandeln" und - notfalls - den Verhandlungen etwas auf die Sprünge helfen - wenn du verstehst was ich meine.
Ich sage dezitiert dazu dass unsere Hochzeit im April 2005 war und es natürlich sein kann dass sich einige Dinge seither geändert haben, berichte als nur aus meiner bescheidenen Erfahrung.
Abschliessend noch ein Wort zur Apostillierung von Dokumenten: Mir scheint dass einige (auch Behörden!) gar nicht wissen was eine Apostille überhaupt ist. Dies ist ein einfacher Stempel der auf einem ORIGINAL-Dokument angebracht wird um die Echtheit der Urkunde zu garantieren. Dass ein Reisepass apostilliert wird habe ich noch nie gehört, selbst wenn es sich um eine Kopie handelt, denn: Die Apostille müsste in diesem Fall unmittelbar mit dem Original-Reisepass verbunden sein und das ist Quatsch hoch drei. Eine Kopie vom Reisepass kann man gar nicht apostillieren, da eine Kopie ja gar keine behördliche Urkunde ist. Sollten solche Scherze von dir verlangt werden dann ersuche um einen entsprechenden Auszug aus dem Beurkundungsgesetz - oder wie auch immer das bei euch in Deutschland heisst. Da werden den Sachbearbeitern dann nämlich die Augen geöffnet. Ein Reisepass ist und bleibt ein Reisepass und wird - da ohnehin international anerkannt - nicht apostilliert.
Alles Gute,
Wolfgang
auch wir haben etliche Möglichkeiten durchleuchtet, u.a.: Hochzeit in A, RU, DK, USA und UAE. Letzthin kam für uns nur Russland (Moskau) in Frage, da am einfachsten. Ein Drittstaat war für uns alleine schon deshalb uninteressant, da das Procedere nach der Hochzeit (und teilweise auch davor) meist unnötig verkompliziert wird.
Die Dänemark-Variante ist natürlich nicht uninteressant, wirft aber vor allem nach der Ehelichung mitunter gewaltige Schwierigkeiten auf. Der Einfachheit halber heiraten viele in Dänemark und hernach stellen sich viele ABHs quer. Grund: Die Dame ist ja nur mit einem Besuchervisum hier, nicht mit einem Heiratsvisum. Ich kenne einige Fälle da durfte die Dame nach der Hochzeit wieder ausreisen und beim zuständigen Konsulat erneut um eine Einreise nach D oder A ansuchen, denn: Obwohl ihr vielleicht frisch verheiratet seid ist deine frischgebackene Ehefrau ja offiziell nur zu Besuch und die Regelung sieht vor dass Aufenthaltstitel i.d.R. bereits im Ausland beantragt werden müssen. Genau aus diesem Grund hat man ja ein Heiratsvisum eingeführt. Ich sage nochmals: VIELE ABHs, NICHT alle. Ein Besuch bei deiner ABH und der zuständigen Person gibt hier sicher Aufschluss, du solltest in keinem Fall locker lassen bis du nicht die gewünschte Information erhältst.
Was das Ehefähigkeitszeugnis (Hochzeit ind Russland) betrifft:
Selbiges wollte man anfangs in Moskau auch von uns sehen. Erheiternd ist jedoch dabei dass es dieses Papier in Russland offiziell ja gar nicht gibt und die Behörde rechtmässig dieses eigentlich gar nicht verlangen dürfte. Nach eingehendem Gespräch mit der russischen Standesbeamtin reichte hierfür meinerseits eine apostillierte Bescheinigung über meinen Familienstand, von der hiesigen Behörde ausgestellt. Deine Freundin sollte - wenn möglich gemeinsam mit dir - nochmal beim ZAGS vorsprechen und den Standesbeamten entsprechend überreden zu versuchen. Am besten du nimmst die Dokumente gleich mal mit, notfalls hilft hier sogar ein Scheinchen um die Meinung der Beamtin umzustimmen.
Zur Aufgebotszeit:
Uns wurde in Moskau klar gemacht: 4 Wochen, AUSSER: Es liegt eine Begründung vor die eine frührere Hochzeit ermöglichen soll. Die wäre z.B. ein bereits gebuchtes Rückflugticket. Wir haben die Aufgebotszeit somit auf 14 tage reduziert. Übrigens haben wir während der Aufgebotszeit Russland verlassen, auch das war kein Problem. Wir sind kurzerhand nach Thailand abgedüst, waren einen Tag vor der Hochzeit wieder in Moskau und standen braungebrannt vorm Traualtar. Ich hatte übrigens KEINE Registrierung, nur ein normales Visum. Klare Sache: Ich hielt mich jeweils nicht länger als 3 Tage in Russland auf, weder vor der Hochzeit noch zur Ehelichung. Das ZAGS hat das anstandslos akzeptiert.
Aus meiner Erfahrung weiss ich dass dies in anderen Regionen strenger gehandhabt wird. Ich habe einen Bekannten der hat in Wolgograd geheiratet, ein anderer in Novosibirsk. Dort war man etwas strenger in der Auslegung.
Ich kann dir von meiner Seite nur raten: Gemeinsam zum ZAGS, freundlich und zuvorkommend mit dem Standesbeamten "verhandeln" und - notfalls - den Verhandlungen etwas auf die Sprünge helfen - wenn du verstehst was ich meine.
Ich sage dezitiert dazu dass unsere Hochzeit im April 2005 war und es natürlich sein kann dass sich einige Dinge seither geändert haben, berichte als nur aus meiner bescheidenen Erfahrung.
Abschliessend noch ein Wort zur Apostillierung von Dokumenten: Mir scheint dass einige (auch Behörden!) gar nicht wissen was eine Apostille überhaupt ist. Dies ist ein einfacher Stempel der auf einem ORIGINAL-Dokument angebracht wird um die Echtheit der Urkunde zu garantieren. Dass ein Reisepass apostilliert wird habe ich noch nie gehört, selbst wenn es sich um eine Kopie handelt, denn: Die Apostille müsste in diesem Fall unmittelbar mit dem Original-Reisepass verbunden sein und das ist Quatsch hoch drei. Eine Kopie vom Reisepass kann man gar nicht apostillieren, da eine Kopie ja gar keine behördliche Urkunde ist. Sollten solche Scherze von dir verlangt werden dann ersuche um einen entsprechenden Auszug aus dem Beurkundungsgesetz - oder wie auch immer das bei euch in Deutschland heisst. Da werden den Sachbearbeitern dann nämlich die Augen geöffnet. Ein Reisepass ist und bleibt ein Reisepass und wird - da ohnehin international anerkannt - nicht apostilliert.
Alles Gute,
Wolfgang
Michel,
lass Dir von Deinem komischen Standesbeamten einen Laufzettel geben. da steht dann drauf welche Urkunden Du und welche die Deinige braucht.
Wenn der dann immer noch Legalisierung schreibt gehste damit zum Rechtspfleger des OLg. Der ruft dann Deinen Standesbeamten an und erklärt ihm mit sschönen Worten, dass er keine Ahnung hat.
Die andern Urkunden sind überhaupt kein Problem.
Sie muss nur einen Eintrag im Auslandspass haben, dass der Inlandspass keine Eintragung hat. n Russland steht die Ehe im Inlandspass. Steht da nichts, ist der Passinhaber ledig. Da aber der Inlandspass unserem Personalausweis entspricht erkennen deutsche behöreden diesen nicht an. Daher der Eintrag im Auslandspass. Die Kopie des Auslanspasses läßt sie dann notariell beglaubigen.
Vor der Eheschließung muss der Standesbeamte sowieso die Originalpässe prüfen.
Gruß
Uwe
lass Dir von Deinem komischen Standesbeamten einen Laufzettel geben. da steht dann drauf welche Urkunden Du und welche die Deinige braucht.
Wenn der dann immer noch Legalisierung schreibt gehste damit zum Rechtspfleger des OLg. Der ruft dann Deinen Standesbeamten an und erklärt ihm mit sschönen Worten, dass er keine Ahnung hat.
Die andern Urkunden sind überhaupt kein Problem.
Sie muss nur einen Eintrag im Auslandspass haben, dass der Inlandspass keine Eintragung hat. n Russland steht die Ehe im Inlandspass. Steht da nichts, ist der Passinhaber ledig. Da aber der Inlandspass unserem Personalausweis entspricht erkennen deutsche behöreden diesen nicht an. Daher der Eintrag im Auslandspass. Die Kopie des Auslanspasses läßt sie dann notariell beglaubigen.
Vor der Eheschließung muss der Standesbeamte sowieso die Originalpässe prüfen.
Gruß
Uwe
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Michel_Löneberger
Hi Folks,
das ganze nimmt Form und Gestalt an
Für diejenigen die, genau wie ich, wie ein Ochse vorm Berg gestanden haben:
Das hier ist eine Beitrittserklärung:
http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_23_01.pdf
Was hat man eigendlich ohne Internet gemacht?
Das muss ja grausam gewesen sein!
Ich kriege unsere Beamten noch klein!

das ganze nimmt Form und Gestalt an
Für diejenigen die, genau wie ich, wie ein Ochse vorm Berg gestanden haben:
Das hier ist eine Beitrittserklärung:
http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_23_01.pdf
Was hat man eigendlich ohne Internet gemacht?
Das muss ja grausam gewesen sein!
Ich kriege unsere Beamten noch klein!
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Hallo Michel,
ich muss schn sagen, dass mir bei dem wie man mit Euch umgeht bzw. umgegangen ist, mächtig der Kamm schwillt.
Leider habe ich dergleichen schon sehr häufig aus NRW (und Bayern) berichtet bekommen.
Aber man sieht mal wieder wie sehr das ganze vom jeweiligen Standesamt abhängt - wobei wir das riesiges Glück hatten. Uns wurde alles genau erklärt, wir bekamen eine ausführlicher Liste aller benötigten Dokumente.
Die Beitrittserkläung war auch ganz einfach, da wir sie gemeinsam vor der Standesbeamtin unterzeichnet haben. Dadurch war eiene notarielle Unterschriftsbeglaubigung überflüssig.
Merkwürdigerweise war die Klärung des Familienstandes meiner Frau (damals natürlich ledig) ganz einfach. Sie hatte In- und Auslandspass dabei und in unserem Standesamt gibt es jemanden, der berechtigt ist russische Dokumente auch im Original anzuerkennen. (Kein Wunder bei der Zahl russischer Staatsbürger, die dort auftauchen.) So wurde dann dem OLG gleich durch unser Standesamt mitgeteilt, dass der Ledigkeitsnachweis bereits erbracht wurde: Kopie beider Pässe und darauf die Bestätigung der Standesbeamtin.
Eine weitere Passkopie hat meine Frau danach noch schnell selbst übersetzt und von einer beeidigten Überstzerin abstempeln lassen.
Stress hatte ich nur kurz mit dem OLG, dass mir einen nicht ganz geringen Altersunterschied vorhielt und somit von der Absicht einer "Scheinehe" ausging. Das war dann aber auch ganz schnell vom Tisch, als ich meine Wut wieder im Zaum hatte und ausführlich die Ernsthaftigkeit unserer Heiratsabsicht dar- und belegte.
Zugute kam uns auch, dass über meine Gattin bereits eine dicke Ausländerakte mit absolut einwandfreiem Leumund existierte, sie bei allen Behördenterminen im Vorfeld unserer Heirat stets persönlich dabei war (also alle Unterschriften selbst leisten und sich bei den jeweiligen Vorsprachen in fließendem Deutsch artikulieren konnte) und dass wir sie bereits in meiner Wohnung angemeldet hatten.
Aber das ist schließlich nicht jedem möglich und jede einzelne Fallkonstellation ist eben sehr unterschiedlich und daher nicht verallgemeinerbar. (Manche User hier sehen das zwar anders, aber ... )
Gleichwohl würde ich mir Euren Standesbeamten mal "zur Brust nehmen", wenn ihr alles hinter Euch habt. Wenn der nicht einmal das Haager Abkommen (Apostillenverfahren) kennt und Euch nicht darüber unterrichtet, welche Rolle das OLG bei dem ganzen Verfahren spielt, ist das ein Fall für die Standesamtsaufsicht!
Fakt ist: Das Standesamt ist Herr des Verfahrens (federführend). Das OLG muss nur eingeschaltet werden, weil die Russ. Föderation keine EFZ ausstellt (wie auch viele andere Staaten) und daher eine "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines EFZ" nötig ist.
Muss man das ganze Procedere über ein dt. Konsulat abwickeln, zieht sich dies schon durch die Laufzeiten der Unterlangen sinnlos in die Länge.
Abgesehen von allen Ärgerlichkeiten, hat das alles - zumindest im Nachhinein - auch sein Gutes: Es schweißt schon sehr zusammen, wenn man bereits am Anfang gemeinsam eine große Schwierigkeit gemeistert hat.
Das wird Dich/Euch im Moment wenig trösten, aber bedenke, dass Ihr lebenslänglich (wünsche ich Euch zumindest) eine tolle, nicht alltägliche Geschichte habt.
lG
Zeppelin
ich muss schn sagen, dass mir bei dem wie man mit Euch umgeht bzw. umgegangen ist, mächtig der Kamm schwillt.
Leider habe ich dergleichen schon sehr häufig aus NRW (und Bayern) berichtet bekommen.
Aber man sieht mal wieder wie sehr das ganze vom jeweiligen Standesamt abhängt - wobei wir das riesiges Glück hatten. Uns wurde alles genau erklärt, wir bekamen eine ausführlicher Liste aller benötigten Dokumente.
Die Beitrittserkläung war auch ganz einfach, da wir sie gemeinsam vor der Standesbeamtin unterzeichnet haben. Dadurch war eiene notarielle Unterschriftsbeglaubigung überflüssig.
Merkwürdigerweise war die Klärung des Familienstandes meiner Frau (damals natürlich ledig) ganz einfach. Sie hatte In- und Auslandspass dabei und in unserem Standesamt gibt es jemanden, der berechtigt ist russische Dokumente auch im Original anzuerkennen. (Kein Wunder bei der Zahl russischer Staatsbürger, die dort auftauchen.) So wurde dann dem OLG gleich durch unser Standesamt mitgeteilt, dass der Ledigkeitsnachweis bereits erbracht wurde: Kopie beider Pässe und darauf die Bestätigung der Standesbeamtin.
Eine weitere Passkopie hat meine Frau danach noch schnell selbst übersetzt und von einer beeidigten Überstzerin abstempeln lassen.
Stress hatte ich nur kurz mit dem OLG, dass mir einen nicht ganz geringen Altersunterschied vorhielt und somit von der Absicht einer "Scheinehe" ausging. Das war dann aber auch ganz schnell vom Tisch, als ich meine Wut wieder im Zaum hatte und ausführlich die Ernsthaftigkeit unserer Heiratsabsicht dar- und belegte.
Zugute kam uns auch, dass über meine Gattin bereits eine dicke Ausländerakte mit absolut einwandfreiem Leumund existierte, sie bei allen Behördenterminen im Vorfeld unserer Heirat stets persönlich dabei war (also alle Unterschriften selbst leisten und sich bei den jeweiligen Vorsprachen in fließendem Deutsch artikulieren konnte) und dass wir sie bereits in meiner Wohnung angemeldet hatten.
Aber das ist schließlich nicht jedem möglich und jede einzelne Fallkonstellation ist eben sehr unterschiedlich und daher nicht verallgemeinerbar. (Manche User hier sehen das zwar anders, aber ... )
Gleichwohl würde ich mir Euren Standesbeamten mal "zur Brust nehmen", wenn ihr alles hinter Euch habt. Wenn der nicht einmal das Haager Abkommen (Apostillenverfahren) kennt und Euch nicht darüber unterrichtet, welche Rolle das OLG bei dem ganzen Verfahren spielt, ist das ein Fall für die Standesamtsaufsicht!
Fakt ist: Das Standesamt ist Herr des Verfahrens (federführend). Das OLG muss nur eingeschaltet werden, weil die Russ. Föderation keine EFZ ausstellt (wie auch viele andere Staaten) und daher eine "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines EFZ" nötig ist.
Muss man das ganze Procedere über ein dt. Konsulat abwickeln, zieht sich dies schon durch die Laufzeiten der Unterlangen sinnlos in die Länge.
Abgesehen von allen Ärgerlichkeiten, hat das alles - zumindest im Nachhinein - auch sein Gutes: Es schweißt schon sehr zusammen, wenn man bereits am Anfang gemeinsam eine große Schwierigkeit gemeistert hat.
Das wird Dich/Euch im Moment wenig trösten, aber bedenke, dass Ihr lebenslänglich (wünsche ich Euch zumindest) eine tolle, nicht alltägliche Geschichte habt.
lG
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Michel_Löneberger
Hallo Ladys and Gentlemen,
die Story war bis jetzt abendteuerlich und frustrierend,
aber es geht noch weiter:
Wir haben vor ein paar Wochen die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis
beantragt mit alles Papieren mit vereidigter Dolmetscherin mit allem drum und dran.
Wir haben ALLES vorgelegt was man nur haben kann.
Jetzt stellt sich das OLG quer da der Familienstand ungeklärt sein.
Ich muss echt sagen, ich heule bald.
Fakt
Meine Verlobte war mal verheiratet wir haben Heirats und Scheidungsurkunde vorgelegt.
Wir haben BEIDE Pässe vorgelegt.
Alles mit Übersetzung.
Wir wurden brieflich aufgefordert vom Standesamt oder vom
russsichen Konsulat eine Bescheinigung über den Familienstand zu besorgen.
Ich frage mich haben die sie noch alle?
ledig kann sie nicht sein weil schon mal verheiratet
derzeit kann sie nicht verheiratet sein wiel nirgendwo Eintragung.
geschieden sehr wahrscheinlich weil alles deiutet darauf hin
verwitwet könnte sie nur nach einer erneuten (verheimlichten) Heirat sein.
Was soll da unklar sein???
Vor allem:
Sie ist nachweislich nicht verheiratet!
und DAS ist doch eigendlich das Wichtigste bei der Ehefähigkeit!
Der Rest ist doch nur Futter für die Bürokratenbrut!
Meine Verlobte sagt sowas gäbe es nicht, wir fragen am Montag aber noch mal im russ. Konsulat nach.
Ich weiss echt nicht mehr....
wir wollten im Januar hier heiraten,
und am 29 fliegt meine Süße.
Ich bereue dass ich in meiner dörflichen Kleingeistigkeit überhaupt
in Deutschland heiraten wollte.
Mich kotzt das so an!
Hat einer von euch eine Idee?
Ist das nicht Willkür??
Zur Belohnung gibs von mir am Ende die ganze Story,
und die war bis jetzt schon krank genug.
die Story war bis jetzt abendteuerlich und frustrierend,
aber es geht noch weiter:
Wir haben vor ein paar Wochen die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis
beantragt mit alles Papieren mit vereidigter Dolmetscherin mit allem drum und dran.
Wir haben ALLES vorgelegt was man nur haben kann.
Jetzt stellt sich das OLG quer da der Familienstand ungeklärt sein.
Ich muss echt sagen, ich heule bald.
Fakt
Meine Verlobte war mal verheiratet wir haben Heirats und Scheidungsurkunde vorgelegt.
Wir haben BEIDE Pässe vorgelegt.
Alles mit Übersetzung.
Wir wurden brieflich aufgefordert vom Standesamt oder vom
russsichen Konsulat eine Bescheinigung über den Familienstand zu besorgen.
Ich frage mich haben die sie noch alle?
ledig kann sie nicht sein weil schon mal verheiratet
derzeit kann sie nicht verheiratet sein wiel nirgendwo Eintragung.
geschieden sehr wahrscheinlich weil alles deiutet darauf hin
verwitwet könnte sie nur nach einer erneuten (verheimlichten) Heirat sein.
Was soll da unklar sein???
Vor allem:
Sie ist nachweislich nicht verheiratet!
und DAS ist doch eigendlich das Wichtigste bei der Ehefähigkeit!
Der Rest ist doch nur Futter für die Bürokratenbrut!
Meine Verlobte sagt sowas gäbe es nicht, wir fragen am Montag aber noch mal im russ. Konsulat nach.
Ich weiss echt nicht mehr....
wir wollten im Januar hier heiraten,
und am 29 fliegt meine Süße.
Ich bereue dass ich in meiner dörflichen Kleingeistigkeit überhaupt
in Deutschland heiraten wollte.
Mich kotzt das so an!
Hat einer von euch eine Idee?
Ist das nicht Willkür??
Zur Belohnung gibs von mir am Ende die ganze Story,
und die war bis jetzt schon krank genug.
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Hallo Michel,Michel_Löneberger hat geschrieben:...
Fakt
Meine Verlobte war mal verheiratet wir haben Heirats und Scheidungsurkunde vorgelegt.
Wir haben BEIDE Pässe vorgelegt.
Alles mit Übersetzung.
Wir wurden brieflich aufgefordert vom Standesamt oder vom
russsichen Konsulat eine Bescheinigung über den Familienstand zu besorgen.
Ich frage mich haben die sie noch alle?
ledig kann sie nicht sein weil schon mal verheiratet
derzeit kann sie nicht verheiratet sein wiel nirgendwo Eintragung.
geschieden sehr wahrscheinlich weil alles deiutet darauf hin
verwitwet könnte sie nur nach einer erneuten (verheimlichten) Heirat sein.
Was soll da unklar sein???
Vor allem:
Sie ist nachweislich nicht verheiratet!
und DAS ist doch eigendlich das Wichtigste bei der Ehefähigkeit!
Der Rest ist doch nur Futter für die Bürokratenbrut!
Meine Verlobte sagt sowas gäbe es nicht, wir fragen am Montag aber noch mal im russ. Konsulat nach.
Ich weiss echt nicht mehr....
wir wollten im Januar hier heiraten,
und am 29 fliegt meine Süße.
Ich bereue dass ich in meiner dörflichen Kleingeistigkeit überhaupt
in Deutschland heiraten wollte.
Mich kotzt das so an!
Hat einer von euch eine Idee?
Ist das nicht Willkür??
Zur Belohnung gibs von mir am Ende die ganze Story,
und die war bis jetzt schon krank genug.
ich bitte Dich zuerst vor allem darum, möglichst wieder 'herunter' zu kommen.
Das Problem besteht leider nun einmal darin, dass Dir das Standesamt offenbar keinen reinen Wein eingeschenkt hat, oder aber Du nicht rechtzeitig erwähnt hast, dass Deine Verlobte geschieden ist.
Das Problem ist hier aber nicht die dt. Bürokratie, sondern das russ. Personenstandswesen. Worin genau das Problem besteht, warum andere Staaten russ. Scheidungsurteile nicht so ohne weiteres anerkennen, können Dir andere User hier bestimmt besser erläutern als ich.
Aber grob umrissen kann man wohl sagen, dass es in RUS offenkundig keine einheitliche Fortschreibung der Familienstandshistorie wie z.B. hier in D oder der sonstigen 'westlichen' Welt gibt. Daher stellt RUS auch keine EFZ aus.
Dennoch kann ich Dich - hinsichtlich Deines Ärgers über die dt. Behörden - beruhigen. Es ist keine "Willkür" wohl aber mögliche Unkenntnis, wegen derer man Dir / Euch nicht gesagt haben mag, was nach einer Scheidung in RUS alles nötig ist, um den Familienstand zu klären.
Ferner würde das Gleiche passieren, wenn Ihr sonstwo auf der Welt heiraten würdet und dann eine FZF nach Deutschland einleiten würdet (auch wenn andere hier anderer Meinung sein mögen.)
Solange ein/e russ. Staatsbürger/in nie verheiratet gewesen ist, dient m.W. das Nichtvorhandensein einer Eintragung über eine Heirat im russ. Inlandspass als Ersatz einer Ledigkeitsbescheinigung. Aber offenbar wird - zumindest nicht automatisch - auch ein Eintrag in diesem Inlandspass über eine rechtskräftige Scheidung vorgenommen. Daraus folgt, dass die Abgaben im Inlandspass und das russ. Scheidungsurteil sich vordergründig widersprechen.
Deshalb braucht es wohl einer expliziten Bestätigung der Rechtskraft der Scheidung durch eine übergeordnete russ. Behörde (kann sein dass das nicht ganz korrekt ist), aber so ähnlich ist es.
Dann noch eine Frage: Mit was für einem Visum will Deine "Süße" denn am 29. (Jan 07?) einreisen? Heiratsvisum? Das kann eigentlich nicht sein, wenn es tatsächlich noch kein ultimatives okay von Eurem Standesamt gibt.
Besuchsvisum? Oh oh. Heirat damit ohne anschließende Wiederausreise geht auch nur, wenn
a) sowohl die Befreiung vom EFZ durch das OLG vorliegt und das Standesamt Euch grünes Licht gegeben hat und
b) ihr nachweisen könnt, dass Euer Entschluss, während des Besuchsaufenthaltes zu heiraten, erst nach der Beantragung des Besuchsvisums entstanden ist.
Ansonsten wäre es missbräuchliche Erschleichung des Visums (wenn es - wie sehr häufig - nicht einfach so toleriert wird.
Einreise mit Visum von einem anderen Schengenstaat? Wäre ebenfalls russ. Roulette (aber mit 5 von 6 Kugeln in der Trommel, anstatt nur einer).
Alles in allem kann ich nur sagen: Tut mir wirklich leid für Euch. Aber an der Sache mit der Anerkennung der Scheidung kommt Ihr so oder so leider nicht vorbei - egal wo Ihr heiratet, dann aber in D leben wollt.
Ich kann Euch also nur die Daumen drücken.
lG
Zeppelin
PS: Siehe auch meine PN
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Michel_Löneberger
Hallo,
Entschuldigt bitte meine Hysterie im vorigen Post.
Ich war wirklich der Ansicht jetzt ist alles super.
Wir hatten uns sogar schon ein Familienbuch ausgesucht.
Und nun bricht wieder alles zusammen.
Meine Süsse ist vor Weihnachten gekommen und bleibt noch bis zum 29.,
hat sich also für die Heirat jede Menge Zeit genommen.
Und Last But not Least... wir hatten natürlich auch vor sofort zu heiraten und Muttern und Bruder ect wild gemacht.
ich hatte mehrfach vorher mit der guten Frau vom Standesamt kontakt,
sie hat mir nichts von einer Personenstandsbescheinigung gesagt.
Insbesondere als wir die Papiere eingereicht haben hätte sie mir was sagen können.
Ihr war auch bewusst dass meine Zukünftige bereits verheiratet war,
niemandem habe ich etwas vorgemacht. Ich will meine Ehe ja nicht erschleichen :-)
Und wir haben wirklich alle Dokumente gehabt die wir uns vorstellen konnten, habe mich ja nicht nur hier informiert sondern auch woanders.
Ich kann mir ja vorstellen dass der Begriff der Ehe bei uns eine gewisse tragweite hat,
aber es kann nicht sein dass man wie ein Idiot hin und her geschickt wird.
Ich meine, wenn die Frau Bock drauf hat, was kann sie denn noch von mir verlangen wollen?
Was fällt ihr als nächstes ein?
Im schreiben des SA steht eindeutig dass alle Papiere anerkannt sind,
also auch alle Dokumente die über die Vorehe bestanden, auch das meine Frau nicht mehr verheiratet ist,
aber den Familienstand noch mal extra nachgewiesen haben wollen.
Ich meine hätte man dann nicht auf den ganzen anderen Mist verzichten
könnnen und schlicht nur dies Dokument anfordern?
Und was mich echt fertig macht ist dass solche Wünsche nur so tröpfeln,
aber keiner einem von vorneherein sagt was Sache ist.
Entschuldigt bitte meine Hysterie im vorigen Post.
Ich war wirklich der Ansicht jetzt ist alles super.
Wir hatten uns sogar schon ein Familienbuch ausgesucht.
Und nun bricht wieder alles zusammen.
Meine Süsse ist vor Weihnachten gekommen und bleibt noch bis zum 29.,
hat sich also für die Heirat jede Menge Zeit genommen.
Und Last But not Least... wir hatten natürlich auch vor sofort zu heiraten und Muttern und Bruder ect wild gemacht.
ich hatte mehrfach vorher mit der guten Frau vom Standesamt kontakt,
sie hat mir nichts von einer Personenstandsbescheinigung gesagt.
Insbesondere als wir die Papiere eingereicht haben hätte sie mir was sagen können.
Ihr war auch bewusst dass meine Zukünftige bereits verheiratet war,
niemandem habe ich etwas vorgemacht. Ich will meine Ehe ja nicht erschleichen :-)
Und wir haben wirklich alle Dokumente gehabt die wir uns vorstellen konnten, habe mich ja nicht nur hier informiert sondern auch woanders.
Ich kann mir ja vorstellen dass der Begriff der Ehe bei uns eine gewisse tragweite hat,
aber es kann nicht sein dass man wie ein Idiot hin und her geschickt wird.
Ich meine, wenn die Frau Bock drauf hat, was kann sie denn noch von mir verlangen wollen?
Was fällt ihr als nächstes ein?
Im schreiben des SA steht eindeutig dass alle Papiere anerkannt sind,
also auch alle Dokumente die über die Vorehe bestanden, auch das meine Frau nicht mehr verheiratet ist,
aber den Familienstand noch mal extra nachgewiesen haben wollen.
Ich meine hätte man dann nicht auf den ganzen anderen Mist verzichten
könnnen und schlicht nur dies Dokument anfordern?
Und was mich echt fertig macht ist dass solche Wünsche nur so tröpfeln,
aber keiner einem von vorneherein sagt was Sache ist.
Michel,
zuständig für die Befreiung ist das zuständige OLG. Leider kocht fast jedes OLG sein eigenes Süppchen.
Dein OLG verlangt eine Ledigkeitsbescheinigung der russischen Konsularsabteilung. Das wird auch verschieden gehandhabt.
Normalerweise muss Deine Zukünftige mit original Inlands- und Auslandspass vor Ort sein:
- dann eidesstattliche Erklärung vor einem deutschen Notar, das Sie nicht verheiratet ist.
- anschließend damit und der Zukünftigen und den Pässen zum Notar der russischen Konsularabteilung. Der stellt das Ding aus.
Das hätte Dir die Standesbeamtin aber sagen müssen, da diese Konsularbescheinigung bei einigen OLGs ein normaler Vorgang ist.
Andere OLGs begnügen sich mit der eidesstattlichen Verischerung vor dem Standesbeamten.
Meinem OLG hat der Eintrag im Auslandspass, das der Inlandspass keinen Eintrag hat, gereicht. (bearbeitungszeit 1 Woche).
Nicht ist gleich in D.
Wenn das OLG schnell ist und die ABH mitspielt kann noch alles klappen.
Nur ruhig Blut.
Wichtig ist allein die ABH. Die kann im Rahmen einer Duldung einen weiteren Aufenthalt zulassen. Aber auch das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Gruß
Uwe
zuständig für die Befreiung ist das zuständige OLG. Leider kocht fast jedes OLG sein eigenes Süppchen.
Dein OLG verlangt eine Ledigkeitsbescheinigung der russischen Konsularsabteilung. Das wird auch verschieden gehandhabt.
Normalerweise muss Deine Zukünftige mit original Inlands- und Auslandspass vor Ort sein:
- dann eidesstattliche Erklärung vor einem deutschen Notar, das Sie nicht verheiratet ist.
- anschließend damit und der Zukünftigen und den Pässen zum Notar der russischen Konsularabteilung. Der stellt das Ding aus.
Das hätte Dir die Standesbeamtin aber sagen müssen, da diese Konsularbescheinigung bei einigen OLGs ein normaler Vorgang ist.
Andere OLGs begnügen sich mit der eidesstattlichen Verischerung vor dem Standesbeamten.
Meinem OLG hat der Eintrag im Auslandspass, das der Inlandspass keinen Eintrag hat, gereicht. (bearbeitungszeit 1 Woche).
Nicht ist gleich in D.
Wenn das OLG schnell ist und die ABH mitspielt kann noch alles klappen.
Nur ruhig Blut.
Wichtig ist allein die ABH. Die kann im Rahmen einer Duldung einen weiteren Aufenthalt zulassen. Aber auch das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Gruß
Uwe
-
Michel_Löneberger
Hallo All,
ich war heute bei meiner Standesbeamtin und sie etwas unwirsch gefragt was ich denn wohl jetzt machen soll.
Sie hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Ich soll mit meiner Maus nach Bonn zum Konsulat fahren und
dort eine Bescheinigung über ihren derzeitigen Familienstand einzuholen,
wenn sich das Konsulat weigert soll ich eine Bescheinigung über die Weigerung mitbringen (nein das ist kein Scherz) und dann machen wirs mit eidesstattlicher Versicherung. (Wenn sie es sich nicht doch noch anders überlegt)
Uwe, dass wir zu einem Notar müssen davon hat sie nichts gesagt,
ich bete nur dass das nicht auch noch kommt.
Der Krimi geht also weiter
miorgen nach Bonn, weil heute russ. Feiertag, bis mittag wieder zurück
nach Bielefeld und dann mal sehen.
Wenn jemand morgen zufällig in Bonn beim Konsulat ist,
der der nervös mit grimmigen Blick hin und her rennt, das bin ich :-)
PS: Das meine Frau zurück muss hat nichts mit dem ABH zu tun, sondern dass sie sich
lange Urlaub genommen hat und wenn sie nicht wieder zurückkehrt ihr Job weg ist. Wir holen ab Frühjahr stück für stück ihre Klamotten rüber und im Sommer zieht sie dann endgültig um.
(wenn sie mich nich noch in den hintern tritt weil ich einen Schreianfall bekomme wenn ich Beamte sehe^^)
ich war heute bei meiner Standesbeamtin und sie etwas unwirsch gefragt was ich denn wohl jetzt machen soll.
Sie hat mir folgenden Vorschlag gemacht:
Ich soll mit meiner Maus nach Bonn zum Konsulat fahren und
dort eine Bescheinigung über ihren derzeitigen Familienstand einzuholen,
wenn sich das Konsulat weigert soll ich eine Bescheinigung über die Weigerung mitbringen (nein das ist kein Scherz) und dann machen wirs mit eidesstattlicher Versicherung. (Wenn sie es sich nicht doch noch anders überlegt)
Uwe, dass wir zu einem Notar müssen davon hat sie nichts gesagt,
ich bete nur dass das nicht auch noch kommt.
Der Krimi geht also weiter
miorgen nach Bonn, weil heute russ. Feiertag, bis mittag wieder zurück
nach Bielefeld und dann mal sehen.
Wenn jemand morgen zufällig in Bonn beim Konsulat ist,
der der nervös mit grimmigen Blick hin und her rennt, das bin ich :-)
PS: Das meine Frau zurück muss hat nichts mit dem ABH zu tun, sondern dass sie sich
lange Urlaub genommen hat und wenn sie nicht wieder zurückkehrt ihr Job weg ist. Wir holen ab Frühjahr stück für stück ihre Klamotten rüber und im Sommer zieht sie dann endgültig um.
(wenn sie mich nich noch in den hintern tritt weil ich einen Schreianfall bekomme wenn ich Beamte sehe^^)
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Zeppelin
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Der nicht mitzitierte Teil klingt ja erstmal recht positiv - wenn es auch zeitlich alles recht knapp wird.Michel_Löneberger hat geschrieben:...
PS: Das meine Frau zurück muss hat nichts mit dem ABH zu tun, sondern dass sie sich
lange Urlaub genommen hat und wenn sie nicht wieder zurückkehrt ihr Job weg ist. Wir holen ab Frühjahr stück für stück ihre Klamotten rüber und im Sommer zieht sie dann endgültig um.
(wenn sie mich nich noch in den hintern tritt weil ich einen Schreianfall bekomme wenn ich Beamte sehe^^)
Wundert mich nur, dass Ihr die eidesstattliche Erklärung nicht gleich vor der Standesbeamten abgeben könnt, wenn sie doch schon so mit dem Zaunpfahl gewunken hat, das sie auch ein Weigerungsschreiben des Konsulats hinnehmen würde.
Ansonsten schließe ich mich Uwe an:
Vielleicht macht die Standesbeamte ihre mangelhabfte Beeratung, die Euch in diese Lage gebracht hat wett, indem sie beim OLG bittet, Euren Vorgang ganz zügig zu bearbeiten.Wenn das OLG schnell ist und die ABH mitspielt kann noch alles klappen.
Nur ruhig Blut.
Wichtig ist allein die ABH. Die kann im Rahmen einer Duldung einen weiteren Aufenthalt zulassen. Aber auch das wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Außerdem würde ich mich ganz schnell mit Eurer ABH in Verbindung setzen und zu versuchen, Eure Situation zu schildern; vor allem, dass Deine baldige Frau ohnehin erst mal so oder so wieder ausreisen wird. Denn wenn die ABH sich nicht willentlich quer stellt, kann sie sehr wohl Deiner (dann) Gattin, direkt nach der Hochzeit eine Aufenthalterlaubnis erteilen, sodass sie bei späteren Reisen nach D nie wieder ein Visum braucht.
Das hatten wir einst so gemacht. Das hat uns eine Menge Geld und Zeit gespart, sowie sichergestellt, dass meine Frau noch im Herbst nach unserer Heirat (im Februar davor) ihr Studium hier aufnehmen konnte.
Bei einem FZF-Verfahren wäre das nicht möglich gewesen, weil sie dann vorab nicht an den Aufnahmeprüfungen hätte teilnehmen können und sie hätte ein ganzes Jahr verloren.
Die ABH wird aber wahrscheinlich nur dann mitspielen, wenn Ihr sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt, sondern schon vor Eurer Heirat noch darum bittet. Dann hat die ABH etwas Bedenkzeit und dürfte einsehen, dass sie sich somit letzlich selbst sowie dem Konsulat eine Menge Arbeit erspart.
Sollte die ABH nicht gleich darauf eingehen wollen, und dieses blöde Argument von wegen Visaerschleichung (Angabe eines anderen Einreisezwecks) aus der Trickkiste holen wollen, dann weise sie bitte höflich darauf hin, dass der Besuch Deiner Künftigen der tatsächlichen Klärung aller nötigen Modalitäten für Eure Heirat gedient hat und das sie ja tatsächlich wie geplant wieder Ausreisen wird. (Flugticket vorzeigen).
Denn Fakt ist nur eines (Visaprobleme hin oder her) ein ausländischer Ehepartner eines Deutschen Staatsbürgers hat einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Und die Gültigkeit der Ehe ist durch die dt. Heiratsurkunde außerhalb jeden Zweifels
Also, rede mit der ABH freundlich und selbsbewusst (ohne Schreianfälle).
Wenn es dennoch nicht klappt, müsst Ihr eben die Dauer des FZF-Verfahrens abwarten, was Euch vermutlich auch nicht 'umbringen' würde.
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)