Hallo Leute,
meine Frau und ich sind vollzeit Beschäftigt. Ich gehe vollzeit Arbeiten, so daß Geld nachhause kommt und meine Frau studiert zurzeit Vollzeit.
Daher haben wir ein Zeit Problem für unseren Sohn, der erst knapp 2 Jahre Alt ist. Bisher hatten wir eine Freundin, die auch Studentin war, als Kindermächen. Nun steht sie für uns nicht mehr zur Verfügung. Leider sind alle Kindergärten in unserer Stadt die U3 annehmen belegt.
Nun zu meinem Problem.
Wir würden für die Überbrückung von ca 1 Jahr meine Schwiegermutter aus Russland holen. Sie wäre auch dazu bereit. Aber das Deutsche Ausländergesetz macht uns da ein Strich durch die Rechnung.
Zurzeit ist sie hier in Deutschland, muss aber im Januar wieder ausreisen, denn dann sind ihre 3 Monate aufenthalt vorbei. Wenn wir wenigstens bis zu den Sommerferien 2007 unsere Schwiegermutter bei uns hätten, wäre uns schon geholfen.
Habt ihr eine Lösung wie ich unsere Ausländerbehörde dazu bekomme in unserem Fall eine Ausnahme zu machen? Vielleicht gibt es auch in Hessen eine Organisation die uns Helfen kann die richtigen Argumente oder ähnliches zu finden. Ich fühle mich dem Ausländeramt so ausgeliefert. Service und Kundenfreundlichkeit kennen die an diesem Amt nicht. :-(
MFG
Markus
Schwiegermutter länger als 3 Monate nach Deutschland, wie?
Hallo Markus,
soweit ich weiss gibt es im Auslaendergesetz fuer diesen Fall nur irgendwelche schwammig formulierten "Ausnahmeregelungen".
Wie viele Verwandten hat denn deine Schwiegermutter in RU noch. Vielleicht, wenn sie dort ganz alleine waere, kann man ueber diese Schiene was machen. Ansonsten, streng rechtlich, gibt es da wenig Handhabe.
Aber vielleicht weiss da jemand anderes ja mehr...
Dietrich
soweit ich weiss gibt es im Auslaendergesetz fuer diesen Fall nur irgendwelche schwammig formulierten "Ausnahmeregelungen".
Wie viele Verwandten hat denn deine Schwiegermutter in RU noch. Vielleicht, wenn sie dort ganz alleine waere, kann man ueber diese Schiene was machen. Ansonsten, streng rechtlich, gibt es da wenig Handhabe.
Aber vielleicht weiss da jemand anderes ja mehr...
Dietrich
Dass man ein Jahresvisum fuer Verwandte beantragen kann, ist mir auch net bekannt. Aber fuer ein Halbjahr schon.
7punkt
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"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
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Re: Schwiegermutter länger als 3 Monate nach Deutschland, wi
Du bist aber einer von der ganz harten Sorte, wie? Also, wenn ich mir vorstelle, dass meine russische Schwiegermutter ein Jahr bei mir wohnen würde... ich würde zusehen, dass ich so lange zu einer Wehrübung einberufen werde oder Dauerüberstunden beantrage.Markus hat geschrieben:Wir würden für die Überbrückung von ca 1 Jahr meine Schwiegermutter aus Russland holen.


