Pass verloren... Wie soll man nun am besten vorgehen?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Elja hat geschrieben:...
Echt ärgerlich, die ganze Geschichte. Vor allem kostet es Zeit und Geld...
In der Tat. Ich wünsche wirklich niemandem, in so eine Situation zu geraten.

Leider habe ich keine Ahnung, ob man den Verlust des Passes evtl. auch schon jetzt bei der zust. russ. Behörde melden kann, um dadurch evtl. die Wartezeit für einen neuen zu verkürzen.

Ferner wäre ich für eine Info dankbar, ob sich auch Studierende aus der RF abmelden müssen, um ihre Angelegenheiten über die hiesigen Konsulate abwickeln zu können.
Die Einberufung zum Wehrdienst in der RF ist aber IMHO für die Dauer des Studiums ausgesetzt (aber auch dass weiß ich nur vom Hörensagen).

lG
Zeppelin

edit: Ich Depp schrieb doch glatt "Einreiseformular" anstatt "Einreisedokument". Tut mir leid.
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Beitrag von Elja »

Werde mich nochmal melden, wenn alles erledigt ist, und dann alles was wir herausgefunden haben weitergeben.
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Re: Pass verloren... Wie soll man nun am besten vorgehen?

Beitrag von Elja »

Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Da er anscheinend nicht als Auslandsrusse auf dem konsulski utschot steht,
Was sind denn diese Auslandsrussen und wie wird man einer???
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Re: Pass verloren... Wie soll man nun am besten vorgehen?

Beitrag von Zeppelin »

Elja hat geschrieben:Was sind denn diese Auslandsrussen und wie wird man einer???
Das sind russ. Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen dauerhaften Aufenthalt im Ausland haben.
Die melden dann ihren Wohnsitz in der Heimat ab und geraten somit in die Zuständigkeit des jeweiligen russ. Konsulats. M.W. übermittelt die russ. Meldebehörde die Daten an das entspr. Konsulat bzw. stellt eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abmeldung aus, die man beim Konsulat vorlegt.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies auch für Studenten gilt.

Gruß,
Zeppelin
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Beitrag von Elja »

Aha, dankeschön! Ich vermute ja, dass Studenten diese Möglichkeit nicht haben. Schließlich sind sie ja nur für die Dauer des Studiums aufenthaltsberechtigt.
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Beitrag von Zeppelin »

Elja hat geschrieben:Aha, dankeschön! Ich vermute ja, dass Studenten diese Möglichkeit nicht haben. Schließlich sind sie ja nur für die Dauer des Studiums aufenthaltsberechtigt.
Möglickeit oder Pflicht - das ist die Frage. Der überwiegende Teil der russ. StA versucht ja so gut es geht, auch bei einem Daueraufenthalt hier in D die Anmeldung in RUS zu behalten, um gewisse Rechte nicht zu verlieren.

Zum Thema Studenten: Stimmt. Solange das Studium hier nicht erfolgreich abgeschlossen worden ist, trifft Deine Aussage erstmal zu.
Aber nach erfolgreichem Studienabschluss gibt es die Möglichkeit gemäß Â§ 16 AufenthG eine AE für ein weiteres Jahr zum zweck der Suche nach einen "abgemessenen" Job zu bekommen:
§ 16 AufenthG
Studium; Sprachkurse; Schulbesuch
(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. § 9 findet keine Anwendung.
Quelle

Somit besteht durchaus die Option, auf ewig hier zu bleiben - wenn man den passenden Job nach dem Studium findet.

Grüße,
Zeppelin
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