Uwe hat geschrieben:
Spätestens das Oberlandesgericht wird danach fragen, bevor es Euch von dem EFZ befreit.
Das OLG entscheidet nach Aktenlage. Es ist für das OLG nicht wichtig, aus welchen Gründen jemand heiraten will.
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Wen zietieren Mr. Kompetenz den hier nun? Woher maßt er sich an, die faktischen Erfahrungen meiner Gattin und meiner Wenigkeit sowie (fast) all der sonstigen binationalen Paare in unserem Bekanntenkreis anzuzweifeln?
Uwe, Du solltest Dich um eine Stelle als fachlicher Berater der Präsidentin der Kammergerichts zu Berlin bewerben!
Die weiß nämlich nicht, was Du zu wissen meinst. (Zu Deiner Info: Das Kammergericht zu Berlin ist das hiesige OLG.)
Vielleicht solltest Du's auch gleich als Bundesminister der Justiz versuchen?
Jedenfalls wurde von uns im Rahmen des EFZ-Verfahrens unter Berufung auf drei OLG- und zwei LG-Urteile eine detailierte Darlegung der Entstehung unserer 'Eheschließungsabsicht' von unserer Ersten Begegnung über die Rechtfertigung unserer Geburtsdaten bis hin zur Offenlegung einer Reihe weiterer, sehr privater Informationen verlangt.
Da wir in dem entsprechenden Anschreiben 'freundlich' darauf 'hingewiesen' worden waren, dass die unsererseitige Beantwortung der einzelnen Fragen im Rahmen unserer Mitwirkungspflicht unerlässlich sei, um die gegen uns erhobenen Verdachtsmomente zu 'entkräften', habe ich nebst einer 16-seitigen Erklärung noch gut 200 Seiten entsprechender Belege beigefügt.
'Großzügig' erhielten wir dann die Erlaubnis heiraten zu dürfen...
(Ich freu' mich schon auf Deine nächste Pöbelei und verbleibe,)
mit freundlichen Grüßen
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)