Ehefähigkeitszeugnis!!! muss das sein?
Roger,
das kann man so pauschal nicht sagen.
Es gibt russische Standesämter die wollen nur eine Aufenthaltsbescheinigung mit Apostille.
Es gibt russische Standesämter die wollen ein Ehefähigkeitszeugnis. Bei intensiver Nachfrage stellt sich dann heraus, das sie eine Aufenthaltsbescheinigung meinen.
Es gibt russische Standesämter die wollen ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis.
Also immer am Besten fragen.
Gruß
Uwe
das kann man so pauschal nicht sagen.
Es gibt russische Standesämter die wollen nur eine Aufenthaltsbescheinigung mit Apostille.
Es gibt russische Standesämter die wollen ein Ehefähigkeitszeugnis. Bei intensiver Nachfrage stellt sich dann heraus, das sie eine Aufenthaltsbescheinigung meinen.
Es gibt russische Standesämter die wollen ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis.
Also immer am Besten fragen.
Gruß
Uwe
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goedo
stimmt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die deutschen Behörden einem gerne alles Mögliche andrehen, also Meldebescheinigung, Ehefähigkeit etc.pp... und einen nicht darauf hinweisen, dass es diese erweiterte Aufenthaltsbestätigung gibt, welche im Prinzip eine Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe ist...Uwe hat geschrieben:...
Es gibt russische Standesämter die wollen ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis.
Unser SAGS in Moskau wollte zum Glück keine Ehefähigkeitsbescheinigung. :-)
Gruss! Roger
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Ragnar Schluchtmann
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Muerker
Zur Zeit habe ich ähnliche Probleme, wie sie der Autor dieses Thread vor einiger Zeit hatte. Meine russische Verlobte und ich wollen im April in Iwanowo (Russland) heiraten. Das russische Standesamt verlangt einen Nachweis von mir, dass ich ledig bin und dass ich eine russische Staatsbürgerin heiraten darf. Dieser Nachweis sei zudem nur 3 Monate gültig.
Als ich meinen Standesbeamten in Deutschland darauf ansprach, sagte er mir, dass ich ein Ehefähigkeitszeugnis benötige.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, werde ich dieses Zeugnis jetzt beantragen. Meine Verlobte hat fast alle Unterlagen zusammen, die ich dem deutschen Standesamt dafür vorlegen muss. Ihr fehlt nur noch eine russische Ledigkeitsbescheinigung. Und sie weiß nicht, wo sie sie her bekommt. Das Standesamt sei nicht zuständig. Das Einwohnermeldeamt auch nicht!
Wer kann uns weiterhelfen? An welches Amt in Russland muss sie sich wenden? Sie reist in drei Tagen nach Deutschland und es wäre nicht schlecht, wenn sie die Ledigkeitsbescheinigung bis dahin hätte!
Als ich meinen Standesbeamten in Deutschland darauf ansprach, sagte er mir, dass ich ein Ehefähigkeitszeugnis benötige.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, werde ich dieses Zeugnis jetzt beantragen. Meine Verlobte hat fast alle Unterlagen zusammen, die ich dem deutschen Standesamt dafür vorlegen muss. Ihr fehlt nur noch eine russische Ledigkeitsbescheinigung. Und sie weiß nicht, wo sie sie her bekommt. Das Standesamt sei nicht zuständig. Das Einwohnermeldeamt auch nicht!
Wer kann uns weiterhelfen? An welches Amt in Russland muss sie sich wenden? Sie reist in drei Tagen nach Deutschland und es wäre nicht schlecht, wenn sie die Ledigkeitsbescheinigung bis dahin hätte!
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Wie hier schon von anderen geschrieben wurde: In welcher Form die Ledigkeit nachzuweisen ist, entscheidet das zuständige SAGS in RUS.Muerker hat geschrieben:Zur Zeit habe ich ähnliche Probleme, wie sie der Autor dieses Thread vor einiger Zeit hatte. Meine russische Verlobte und ich wollen im April in Iwanowo (Russland) heiraten. Das russische Standesamt verlangt einen Nachweis von mir, dass ich ledig bin und dass ich eine russische Staatsbürgerin heiraten darf. Dieser Nachweis sei zudem nur 3 Monate gültig.
Als ich meinen Standesbeamten in Deutschland darauf ansprach, sagte er mir, dass ich ein Ehefähigkeitszeugnis benötige.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, werde ich dieses Zeugnis jetzt beantragen. Meine Verlobte hat fast alle Unterlagen zusammen, die ich dem deutschen Standesamt dafür vorlegen muss. Ihr fehlt nur noch eine russische Ledigkeitsbescheinigung. Und sie weiß nicht, wo sie sie her bekommt. Das Standesamt sei nicht zuständig. Das Einwohnermeldeamt auch nicht!
Wer kann uns weiterhelfen? An welches Amt in Russland muss sie sich wenden? Sie reist in drei Tagen nach Deutschland und es wäre nicht schlecht, wenn sie die Ledigkeitsbescheinigung bis dahin hätte!
Beim dt. Standesamt wird immer von der hiesigen Rechtslage ausgegangen, und die erfordert eben ein EFZ bzw. die Befreiung davon durch das OLG, das für Dich zuständig ist.
Viele haben hier geschrieben, dass ein EFZ in RUS nur selten - oder bei Nachfrage gar nicht - erforderlich sei. Eine Aufenhaltsbestätigung mit Angabe von Wohnsitz und Familienstand würde in den meisten Fällen ausreichen.
Mit dem EFZ - egal ob das russ. SAGS das verlangt oder nicht - seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil danach das Verfahren für die Familienzusammenführung schon mal vorbereitet und abgekürzt ist (sofern ihr nach der Heirat in D leben wollt.)
Um das EFZ aus D zu bekommen, müsst ihr aber nachweisen, dass ihr nicht in direkter Linie mit einander verwandt seid und keine anderen Gründe gegen Eure Vermälung sprechen. Und dies würde dann durch das zust. OLG anhand der aus der RF erhältlichen Urkunden bestätigt werden.
Gruß,
Zeppelin
PS: Dass die Braut ledig ist, geht aus deren russ. Inlandspass hervor, den sie in aktuell beglaubigter Kopie mitbringen sollte. Falls geschieden, alle dazu verfügbaren Dokumete in beglaubigter Kopie.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Das ist einfach falsch auch wenn es ständig wiederholt wird. Eine Ehe in Russland ist rechtsgültig und bedarf in Deutschland keiner Anerkennung durch irgendeine Behörde.Mit dem EFZ - egal ob das russ. SAGS das verlangt oder nicht - seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil danach das Verfahren für die Familienzusammenführung schon mal vorbereitet und abgekürzt ist (sofern ihr nach der Heirat in D leben wollt.
Muerker,
Russland stellt keine Ehefähigkeitszeugnisse mehr aus.
Was Du dazu als Unterlagen benötigst sagt Dir Dein zuständiger Standesbeamte und der Rechtspfleger vom OLG.
Das für Dich zuständige OLG muss Deine Frau von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses entbinden und benötigt dazu Unterlagen.
Diese sind von OLG zu OLG sehr unterschiedlich und auch die zeitlichen Abläufe sind sehr unterschiedlich.
Bei mir in Rheinland-Pfalz wurde benötigt:
- alle Urkunden in der Form, wie sie auch vom Standesamt gefordert werden
- Eintrag im Auslandspass, das der Inlandspass keinen Eintrag hat (dauert ca. 4 Wochen in Russland). Der russische Inlandspass entspricht unserem Personalausweis und wird daher in Rheinland-Pfalz als Ausweisdokument nicht anerkannt. Andere OLGs machen das.
- Kopien des Inlands- und Auslandspasses mit notariell beglaubigter Übersetzung
Aber wie gesagt, dass kann von OLG zu OLG sehr unterschiedlich sein.
Also fragen. Die fragen, die auch die Papiere haben wollen.
Vielleicht sollte sich Deine Zukünftige doch eingehend beim SAGS erkundigen, was die nun wirklich wollen. Eine Aufenthaltsbescheinigung mit Apostille ist da viel einfacher und spart enorm Zeit.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis sagt nichts darüber aus, dass Du eine russische Staatsangehörige heiraten darfst. Daher klingt die Aussage des SAGS schon etwas komisch.
Gruß
Uwe
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Muerker
Wir haben ja noch bis April Zeit. Daher besorge ich jetzt erst einmal eine Aufenthaltsbescheinigung mit Apostille. Diese legt meine Freundin dann dem russischen Standesamt vor. Dann werden sie uns schon sagen, ob das in Ordnung ist!Vielleicht sollte sich Deine Zukünftige doch eingehend beim SAGS erkundigen, was die nun wirklich wollen. Eine Aufenthaltsbescheinigung mit Apostille ist da viel einfacher und spart enorm Zeit.
Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten!
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Aber "die Heirat" ist doch der Akt im Standesamt, mit allen Gästen zusammen! Im Restaurant danach wird die Heirat gefeiert, zumindestens macht man es in Russland so. Wozu eine Show?scorpiowill37 hat geschrieben:Wir möchten im Restaurant heiraten, da haben sie sich noch ein wenig doof. Sie wollen, dass wir erst im SAGS alle Formalitäten erledigen und dann im Restaurant noch mal eine "show-Heirat" machen.
Alles andere - Heirat im Schloss und so - ist neumodischer Kitsch.
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goedo
Verheiratet!
Hallo Alle!
Wollt eeuch ja auf dem Lfd. halten :-)
1. Deutsches Scheidungsurteil (Rechtskraftbestätigtes!) apostilliert, dann in Moskau übersetzt und nochmal apostilliert.
2. Erweiterte Meldebescheinigung (da steht der FamStand drin) auch Aufenthaltsbestätigung genannt, in D apostilliert, dann in Moskau übersetzt und apostilliert.
3.Mittwoch zusammen zum ZAGS, Heiratsantrag abgegeben, Tief-in-die-Augen-Guck, Samstag früh geheiratet (Übergabe von Tief-in-den-Augen-sichtbarer Flasche Moet&Chandon
)
Ura!!!
Jetzt kommt erst der Bardak: Frau nach Kalinigrad, Zivilpass ändern (neuer Nachname!), ruck-zuck (hehe Beziehungen sind alles), dann Reisepass neuausstellen (da hilft nix, FSB hock auf dem Task)....
Aber das wird max. ein paar Wochen dauern.
Und dann: ja das was in einem anderen Thread diskutiert wird: meine Frau wird im Rahmen der FZF herrlich hin und her Reisen dürfen :-)
Kleiner Tip (nach entsprechend ätzender Behandlung): im deutschen Konsulat sich nichts gefallen lassen! Sie braucht nicht um ein Visum "zu bitten" und sich auch nicht mehr Fragen gefallen zu lassen "wollen Sie sich prostituieren"... auf DEUTSCHEN Beamten bestehen (meine spricht 100% deutsch, das ist natürlich dann gut).
Sie geniesst es - herrlich (ich kanns nachvollziehen!): keine "kleine" Bittstellerin zu sein, sondern ein vollwertiger Mensch, der auch Rechte hat - hoch lebe unser Heimatland! :-)
Also - wenn wir FZF gemacht haben etc, gebe ich nochmal update.
Wer Deutscher ist und eine Russin heiraten will, in Moskau, und Probs hat: nur ran! Ich helfe gerne!
IHR HABT MIR ALLE SEHR GEHOLFEN UND MUT GEMACHT! D*A*N*K*E!!
Roger
Wollt eeuch ja auf dem Lfd. halten :-)
1. Deutsches Scheidungsurteil (Rechtskraftbestätigtes!) apostilliert, dann in Moskau übersetzt und nochmal apostilliert.
2. Erweiterte Meldebescheinigung (da steht der FamStand drin) auch Aufenthaltsbestätigung genannt, in D apostilliert, dann in Moskau übersetzt und apostilliert.
3.Mittwoch zusammen zum ZAGS, Heiratsantrag abgegeben, Tief-in-die-Augen-Guck, Samstag früh geheiratet (Übergabe von Tief-in-den-Augen-sichtbarer Flasche Moet&Chandon
Ura!!!
Jetzt kommt erst der Bardak: Frau nach Kalinigrad, Zivilpass ändern (neuer Nachname!), ruck-zuck (hehe Beziehungen sind alles), dann Reisepass neuausstellen (da hilft nix, FSB hock auf dem Task)....
Aber das wird max. ein paar Wochen dauern.
Und dann: ja das was in einem anderen Thread diskutiert wird: meine Frau wird im Rahmen der FZF herrlich hin und her Reisen dürfen :-)
Kleiner Tip (nach entsprechend ätzender Behandlung): im deutschen Konsulat sich nichts gefallen lassen! Sie braucht nicht um ein Visum "zu bitten" und sich auch nicht mehr Fragen gefallen zu lassen "wollen Sie sich prostituieren"... auf DEUTSCHEN Beamten bestehen (meine spricht 100% deutsch, das ist natürlich dann gut).
Sie geniesst es - herrlich (ich kanns nachvollziehen!): keine "kleine" Bittstellerin zu sein, sondern ein vollwertiger Mensch, der auch Rechte hat - hoch lebe unser Heimatland! :-)
Also - wenn wir FZF gemacht haben etc, gebe ich nochmal update.
Wer Deutscher ist und eine Russin heiraten will, in Moskau, und Probs hat: nur ran! Ich helfe gerne!
IHR HABT MIR ALLE SEHR GEHOLFEN UND MUT GEMACHT! D*A*N*K*E!!
Roger
