mr-schurik hat geschrieben:Ich werde bald auch mit dem Thema beschäftigt sein, deswegen lese ich jetzt schon darüber, was auf mich zukommt. Ich habe nur ein kleines Problem, ich kenne die Abkürzungen nicht um die Beiträge komplet zuverstehen.
Kann jemand vielleicht die Bedeutungen von Abkürzungen hinschreiben.
mfg.
AA=Auswärtiges Amt
ABH=Ausländerbehörde
ARZ=Quatsch a la Forumsteilnehmer Uwe. Gemeint ist AZR=Ausländerzentralregister, welches beim BVA=Bundesverwaltungsamt in Köln geführt wird.
In das AZR werden alle längeren Aufenthalte von Ausländern eingetragen, die über einen Kurzbesuch oder touristische Zwecke hinausgehen: Also z.b. Au-Pairs, Studenten, ausl. Ehepartner Deutscher mit Aufenthalt in D, genehmigte Arbeits- und Geschäftsaufenthalte etc.
Im AZR werden auch Vermerke über verhängte Sanktionen (Ausreiseaufforderungen, Ausweisungen, Abschiebungen etc.) eingetragen.
Über das AZR kann man auch ermitteln, ob über die betreffende Person bereits ein Aktenvorgang existiert und bei welcher ABH diese aktuell liegt.
Auskünfte aus dem AZR erhält nur die betroffenene Person selbst oder eine von der betroffenen Person bevollmächtigte andere Person sowie ggf. Behörden, die mit der Bearbeitung von Angelegenheiten der betreffenden Person befasst sind.
Eine Vollmacht ist aber nur nötig, wenn man den Inhalt des AZR-Eintrages wissen möchte. Wenn man nur wissen möchte, ob und wo eine Akte geführt wird und den vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum der Person kennt, genügt ein schlichter Anruf.
Damit kann man in vielen Fällen Verwaltungsverfahren verkürzen.
Hintergrund dazu: Das Ausländerrecht ist zwar Bundesrecht, wird aber von den Ländern vollzogen, wobei es diverse Differenzierungen gibt.
Liegt nun die Akte von Ausländer/in X z.B. bei der ABH in Starnberg/Bayern und Person X beantragt ein Visum für einen Aufenthalt in Hamburg (oder sonstwo außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Starnberg), würde das Konsulat bei der ABH in Hamburg anfragen. Die ABH Hamburg fragt das BVA und bekommt die Auskunft, wo sie die Akte von X anfordern muss (falls es eine gibt).
All das dauert natürlich im Normalfall. Daher wende ich ggf's als Einladender oder auf Bitte Dritter folgendes Verfahren an, wenn ich es abkürzen möchte: Sofern mir X nicht genau sagen kann, ob und wo eine Akte geführt wird, rufe ich beim BVA an, um dies zu ermitteln.
Dann bitte ich die ABH, bei der die Akte liegt telefonisch der per E-Mail darum, diese Akte an diejenige ABH zu überstellen, die nun für die Bearbeitung des aktuellen Einreisebegehrens zuständig ist. Vorab informiere ich Letztere natürlich und so landet die Akte dann schon mal zeitgleich mit Anfragen bezüglich
FZF=Familienzusammenführungsvisum oder Heiratsvisum oder oder oder 'ofenfrisch' auf dem Tisch des zuständigen SB=Sachbearbeiters.
Sollte ich noch die eine oder andere Abkürzung vergessen haben, die in diesem Thread verwendet wurde, dann frag ruhig.
mfG
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)