Habe gerade festgestellt, daß die Links nicht mehr aktuell sind,
naja, neuer Minister, neue Methoden.....
Hier noch mal aktuell:
Frage: Mein Visum wurde durch die Vertretung eines anderen Schengen-Landes ausgestellt. kann es auch genutzt werden, um nach Deutschland zu reisen?
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... reise.html
Schengen-Prinzipien:
Drittstaatsangehörige, die über ein von einem Staat, der den Schengen-Acquis vollständig anwendet (siehe unten) ausgestelltes, in der räumlichen Gültigkeit nicht beschränktes Visum (Besuchs- und Geschäftsaufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr sowie Transit- und Flughafentransitvisa) verfügen, dürfen sich im Rahmen der Gültigkeit und des Zwecks der Visa auch in den anderen Schengen-Vollanwenderstaaten aufhalten; bei Passieren der Binnengrenzen unterliegen auch sie keinen Kontrollen.
Alle Angehörigen dritter Staaten, die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung legal in einem Schengen-Vollanwenderstaate aufhalten, können mit einem gültigen Reisepass visumfrei bis zu 3 Monaten pro Halbjahr in die anderen Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
Link dazu:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... engen.html
Gruß
Kundun
Du wirst erst alt, wenn Dich die Versuchung meidet.