Frage zum Arbeitsrecht in RUS / Führungskräfte ausl. Firmen

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Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Diesel hat geschrieben:...
Tatsächlich hängt es vom Bundesland. Ein wichtiger Grund hilft!

Damals habe ich "Kontingentflüchtling"-status gehabt. Es gibt tattsächlich einige Nachlässe für diese Gruppe.
Erstens ist das dt. Staatsbürgerschafts- und Ausländerrecht Bundesrecht - auch wenn es in Hoheit der Länder ausgeübt wird,

und
Zweitens ist Dein (ehemaliger?) Status als Kontingentflüchtling nicht verallgemeinerbar!
Also prüfe bitte künftig Deine Ratschläge, bevor dadurch anderen Nachteile entstehen könnten.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

Soviel ich weiß, braucht man weiterhin eine "feste Beziehung" zum Ursprungsland. Wenn wir zum Beispiel als Deutsche, die Eltern etc. in Deutschland haben, die russische Staatsbürgerschaft haben wöllten, müssten wir in den meisten Fällen Glück haben und die deutsche behalten dürfen. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung.

(Soweit die deutsche Sicht. Die Russen könnten dennoch eine Abgabe verlangen.)
Diesel

Beitrag von Diesel »

to Zejtnot_:

Für die Russen ist es eine feste Bedingung. Wenn du die russische St.Bürg haben wills muss du die deutsche abgeben.

to Zeppelin: Nachteile durch meine Ratschläge können nicht entstehen. Die Sachlage ist objektiv geschildert.
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

Diesel hat geschrieben:Wenn du die russische St.Bürg haben wills muss du die deutsche abgeben.
Stimmt. Ich kenne aber auch Leute, die diese Regelung umgehen konnten. Es gibt da wohl einen Ausweg. Habe mich mit den Details aber noch nicht beschäftigt.

Russland kann ja nicht wirklich nachprüfen, ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft abgegeben hast. Und den Pass dürfen sie nicht einziehen, denn der ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. (Aber wie das nun genau funktioniert, kann ich wirklich nicht sagen. Nur soviel: Es geht, ohne Schmiergeld.)
bigmaks

Beitrag von bigmaks »

Diesel hat geschrieben:...
Also prüfe bitte künftig Deine Ratschläge, bevor dadurch anderen Nachteile entstehen könnten.
Was ist da falsch bei seinen Ratschlaegen? Der hat eigentlich nur gefragt wie der Betroffene nach D gekommen ist. Sollte der Betroffene als Kontingentfluechtlichtlig seine Aufenthaltserlaufnis erhalten haben, steht der Einbuergerung in D nichts im Wege, dabei darf er die russische Staatsangehoerigkeit behalten. Bei der Einbuergerung wird aber hingewiesen, dass er in diesem Fall in RUS nur mit dem beschraenkten Support dt. Behoerden rechnen kann.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

bigmaks hat geschrieben:... Was ist da falsch bei seinen Ratschlaegen? ...
Wenn Du den ganzen Thread von anfang an liest, wirst Du feststellen, dass zunächst nicht erwähnt wurde, das es um den Status von Kontingentflüchtlingen geht. Das wurde erst nachgereicht.
Zuerst war die Aussage, auf die ich mich bezog so dargestellt, als sei sie allgemeingültig - was natürlich nicht stimmt.
Würde nun der Betroffene, um den es im Eingansposting geht, glauben, er könnte die russ. StA behalten, wäre damit seine Einbürgerug in D gefährdet.
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