Standesamt und sonstiges nach FZF

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Roland
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Standesamt und sonstiges nach FZF

Beitrag von Roland »

Hallo!

Nachdem ich meine Süße in Russland geheiratet habe, kommt sie nun in bald mit dem FZF-Visum (ging schnell und problemlos) zu mir. Nochmals Dank für Eure Hilfe. :P

Soweit mir bekannt ist, müssen wir hier zuerst zur Ausländerbehörde, wo sie normalerweise eine 3-Jahres Aufenthaltserlaubnis erhält.

Danach muss ich doch wohl meine Eheschließung bei meinem Meldeamt bekannt machen (durch Vorlage der original Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung).

Meine Fragen sind daher:
Müssen meine Frau und ich auch zu meinem Standesamt oder reicht der Gang zum Meldeamt?

Ich würde dies gerne vermeiden, da dieses Standesamt bürokratisch ist. Im schlimmsten Fall könnte es evtl. die frühere russische Scheidung meiner Frau oder unsere Heirat nicht anerkennen!? Kann das Standesamt „Probleme“ machen?

Sind noch sonstige, wichtige Dinge zu tun oder zu beachten?

Grüße
Roland
Zeppelin
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Re: Standesamt und sonstiges nach FZF

Beitrag von Zeppelin »

Roland hat geschrieben:Hallo!

Nachdem ich meine Süße in Russland geheiratet habe, kommt sie nun in bald mit dem FZF-Visum (ging schnell und problemlos) zu mir. Nochmals Dank für Eure Hilfe. :P

Soweit mir bekannt ist, müssen wir hier zuerst zur Ausländerbehörde, wo sie normalerweise eine 3-Jahres Aufenthaltserlaubnis erhält.

Danach muss ich doch wohl meine Eheschließung bei meinem Meldeamt bekannt machen (durch Vorlage der original Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung).

Meine Fragen sind daher:
Müssen meine Frau und ich auch zu meinem Standesamt oder reicht der Gang zum Meldeamt?

Ich würde dies gerne vermeiden, da dieses Standesamt bürokratisch ist. Im schlimmsten Fall könnte es evtl. die frühere russische Scheidung meiner Frau oder unsere Heirat nicht anerkennen!? Kann das Standesamt „Probleme“ machen?

Sind noch sonstige, wichtige Dinge zu tun oder zu beachten?

Grüße
Roland
Wenn sie das FZF-Visum hat, ist die Gültigkeit der Ehe bereits geprüft und anerkannt. Also keine Sorge mit dem Standesamt. Ist nicht zwingend, dort hin zu gehen, aber nützlich.

Ferner müsst Ihr zuerst zur Meldestelle und Deine Frau an Deinem/Eurem Wohnsitz anmelden und mit der Meldebescheinigung dann zur ABH. Zwei Passbilder nicht vergessen (manche ABH braucht nur eines) und am besten alle Standesurkunden mitnehmen.
Solltet Ihr den Weg zum Standesamt nicht scheuen, lohnt sich der Besuch dort, um den Eintrag ins Familienbuch zu beantragen. Damit wärt ihr alle späteren Prüfungen Eurer Standesurkunden los und auch Eure (möglichen) Kinder hätten keine Probleme mehr mit dem Nachweis ihrer Abstammung.

Ob es die AE heute noch automatisch für drei Jahre gibt, kann ich nicht sagen. Seit Inkrafttreten des AufenhG am 01.01.2005 werden manchmal auch nur AE für vorerst ein Jahr vergeben, aber russ. Staatsbürger/-innen sind davon m.W. eher kaum betroffen.

Alles Gute
und schreib mal, wie es läuft.
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Roland
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Beitrag von Roland »

Danke Zeppelin! :)

Es ist beruhigend zu wissen, dass das Standesamt keine Probleme mehr machen kann.

Meine Süße hat bereits Ihr FZF-Visum und den one-way Flug nach Germany.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Roland hat geschrieben:... Meine Süße hat bereits Ihr FZF-Visum und den one-way Flug nach Germany.
Na denne! Steht doch Eurem "Nestbau" nichts mehr im Wege.

Aber mal Hand auf's Herz: Wusstest Du wirklich nicht, dass bei dem FZF-Visumsverfahren zuerst die Gültigkeit Eurer Ehe geprüft wird? Was glaubst Du, warum diese Prozedur überhaupt gemacht wird?
Roland
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Beitrag von Roland »

Zeppelin hat geschrieben:Wusstest Du wirklich nicht, dass bei dem FZF-Visumsverfahren zuerst die Gültigkeit Eurer Ehe geprüft wird? Was glaubst Du, warum diese Prozedur überhaupt gemacht wird?
Natürlich wußte ich dies. Ich habe jedoch mit meinem Standesamt schlechte Erfahrungen gemacht, als wir nach Plan A zunächst in Deutschland heiraten wollten. Der zuständige Beamte stellte die Gültigkeit der russischen Scheidung meiner Frau in Frage.

Ich wußte daher nicht, ob das Standesamt, trotz der FZF-Eheprüfung, nachträglich Probleme machen kann. Man(n) bzw. Frau weiß ja nie! :roll:

Gruß
Roland
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Roland hat geschrieben:... Ich wußte jedoch nicht, ob das Standesamt, trotz der FZF-Eheprüfung, nachträglich Probleme machen kann. Man(n) bzw. Frau weiß ja nie! :roll:

Gruß
Roland
Kann es natürlich nicht (Probleme nachträglich machen). Das StdA hat zugestimmt - was einer Falschbeurkundung gleichkäme - wenn es danach noch was zu nörgeln hat. Die wären ja schön blöde, sich das selbst einzubrocken.
Übrigens ist der Eintrag in das / Auszug aus dem Familienbuch auch dafür gut, dass es automatisch mitzieht, wenn Ihr einmal umzieht und in den Zuständigkeitbereich eines anderen StdA umziehen solltet. :wink:
Insofern ist auf das deutsche Amtswesen durchaus Verlass. Und ein paar nette Worte haben auch noch keiner/keinem Standesbeamten geschadet. :wink:
hardy-b

Heirat in Russland

Beitrag von hardy-b »

Hallo Glückwunsch zur Hochzeit.
Ich habe am 30. April das gleiche vor, ich heirate in Izhevsk im Ural. Eine Frage, die russische Heiratsurkunde muss ich die in Deutschland übersetzen lassen? Und brauche ich dann eine Apostille für die Übersetzung, oder für das Original. Was könnte den eine Ehe die von einem russchischen Standesamt geschlossen wurde ungültig machen?
Zeppelin
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Re: Heirat in Russland

Beitrag von Zeppelin »

hardy-b hat geschrieben:Hallo Glückwunsch zur Hochzeit.
Ich habe am 30. April das gleiche vor, ich heirate in Izhevsk im Ural. Eine Frage, die russische Heiratsurkunde muss ich die in Deutschland übersetzen lassen? Und brauche ich dann eine Apostille für die Übersetzung, oder für das Original. Was könnte den eine Ehe die von einem russchischen Standesamt geschlossen wurde ungültig machen?
Zum letzten zuerst: Eigentlich nichts! sofern die Heiratsurkunde nicht vom Flohmarkt stammt. :lol:

Die Apostille muss latürnich auf das Original, denn RUS muss ja bestätigen, dass das Dokument echt (rechtens) ist.

Die Übersetzung für die dt. Behörden muss von einem für den zust. OLG-Bereich beeidigten Übersetzer angefertigt, bzw. unterschrieben werden.
Man kann zwar die Übersetzung auch selbst machen (wenn man kann), aber es kommt auch auf die korrekte Form einer Urkundenübersetzung an.
Aber wenn man das Dokument schon mal vorbereitet hat, kann man evtl. einen günstigeren Preis mit dem Übersetzer aushandeln.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
hardy-b

Heirat in Russland

Beitrag von hardy-b »

Danke Zeppelin,

alle Klarheiten beseitigt. :lol:

Nein meine Urkunde wird schon echt sein. Ich weiß nicht einmal ob es im Ort überhaupt einen Flohmarkt gibt. :P
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wildsau
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Beitrag von wildsau »

und ich heirate in moskau am 20. april wenn alles klapp
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