Zuerst einmal ein großes Dankeschön an alle hier.
Ich war über Neujahr 10 Tage lang in Moskau zu Gast bei einer Freundin, die ich vor etwa einem halben Jahr im Urlaub (Türkei) kennen gelernt habe. Bei meinen Recherchen zu Visumsbestimmungen etc. bin ich in diesem Forum gelandet und habe alle nötigen Informationen herausfiltern können. Touristisches Visum über Agentur und Registrierung über Partnerbüro in Moskau hat dann auch wunderbar funktioniert
Auch sonst habe ich viele nützliche Informationen und interessante Beiträge in mich aufgesogen. Soll heißen, ich bin schon eine Weile dabei, bislang allerdings nur lesend.
Nunja, jetzt bin ich wieder zurück. Da wir uns gerne so bald wie möglich wiedersehen möchten und ich mich natürlich auch für die Gastfreundschaft (ich durfte bei ihrer Familie wohnen) revanchieren möchte, soll sie diesmal mich besuchen und meine Umgebung kennen lernen dürfen.
Allerdings wirft hierbei die Visumsbeschaffung einige Fragen auf, die nicht so einfach aufzuspüren sind.
Obwohl ich schon einiges in Erfahrung bringen konnte (also Verpflichtungserklärung im Falle eines Visums über Einladung etc.), stellt sich uns die Frage, ob das mit der Einladung überhaupt klappen kann.
Sie ist 20 Jahre alt und studiert in Moskau. Das heißt, Festanstellung, Wohneigentum, Kinder und was man da sonst so alles an Gründen vorbringen kann, dass man zurückkehren möchte, sind nicht vorhanden.
Das wirft die Frage auf, ob man in diesem Fall nicht eher zu einem touristischem Visum tendieren sollte. Das scheint ja allerdings nicht so einfach zu sein wie in der Gegenrichtung, da sie dann tatsächlich eine komplette Reise buchen müsste (was natürlich auch eine finanziell weitaus höhere Belastung darstellt).
Im Falle einer Einladung könnte ich selbst versuchen, die Verpflichtungserklärung zu erstellen. Allerdings studiere ich selbst auch und es ist (noch) nicht sicher gestellt, dass das funktionieren würde. Allerdings hat sich meine Mutter bereits dazu bereit erklärt, dies übernehmen zu können. Wäre dies ohnehin von Vorteil? Wie gehen die Behörden damit um, wenn ich als 23-jähriger ein 20-jähriges Mädel einlade? Dass sie sich an der Visastelle Fragen gefallen lassen müsste, ist klar, aber ist es eventuell so, dass die Chance von vornerein sehr gering wäre?
Ihr ist die ganze Sache ohnehin etwas unheimlich, weil ihr zu Ohren gekommen ist, dass sie eine Art Ausreisesperre bekommt, wenn ein Visumsantrag abgelehnt wurde. Stimmt das? Gibt es so etwas? Ich meine, es ist klar, dass eine Ablehnung aufgrund von Einträgen im Führungszeugnis o.Ä. derartige Folgen hätte. Aber einfach so?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe!
Gruß,
Volker

