russische Staatsangehörigkeit eines dt.-russ. Kindes
russische Staatsangehörigkeit eines dt.-russ. Kindes
Hallo allerseits,
ich würde gerne mal mit jemandem telefonieren, der in dieses Raster passt:
- Kind in Dt. geboren
- Mutter des Kindes russischer Staatsangehöriger
- Mutter in Russland nach wie vor angemeldet, in Dt. mit Aufenthaltsgenehmigung (befristet oder nicht, ist egal), nicht auf Konsulatsliste registriert
- Kind auf russ. Konsulat in Dt. russifiziert (Eintrag in Reisepass der Mutter und Bestätigung der russ. Staatsangehörigkeit auf der Geburtsurkunde)
- Kind am Wohnsitz der Mutter angemeldet.
- Eltern des Kindes miteinander verheiratet (ideal: in Russland geheiratet)
Je aktueller, je besser.
Schickt mir bitte eine Tel.-Nr. per PN, ich meld mich dann.
Wer schonmal russische Behörden auf dem Verwaltungsrechtsweg in Russland erfolgreich verklagt hat, melde sich bitte auch.
Danke und Gruß,
ich würde gerne mal mit jemandem telefonieren, der in dieses Raster passt:
- Kind in Dt. geboren
- Mutter des Kindes russischer Staatsangehöriger
- Mutter in Russland nach wie vor angemeldet, in Dt. mit Aufenthaltsgenehmigung (befristet oder nicht, ist egal), nicht auf Konsulatsliste registriert
- Kind auf russ. Konsulat in Dt. russifiziert (Eintrag in Reisepass der Mutter und Bestätigung der russ. Staatsangehörigkeit auf der Geburtsurkunde)
- Kind am Wohnsitz der Mutter angemeldet.
- Eltern des Kindes miteinander verheiratet (ideal: in Russland geheiratet)
Je aktueller, je besser.
Schickt mir bitte eine Tel.-Nr. per PN, ich meld mich dann.
Wer schonmal russische Behörden auf dem Verwaltungsrechtsweg in Russland erfolgreich verklagt hat, melde sich bitte auch.
Danke und Gruß,
- Kultgrieche
- Zar/iza

- Beiträge: 1292
- Registriert: 14 Jan 2005, 09:29
- Wohnort: Wiesbaden
AnGro - ich hab leider keine Erfahrung mit so einem Fall konkret, würde aber meinen, dass das russische Konsulat in DE euch eine Geburtsurkunde oder ein anderes Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit aushändigen muss, und zwar in der Form, dass ihr dann damit auch was in RUS anfangen könnt.
Du erntest, was du säst.
-
Till
benötige Infos:Wie Kind melden im Konsulat
Hallo,
wo wir hier ja schon beim Thema Kind anmelden im russischen Konsulat sind, brauche ich vielleicht gar keinen neuen Thread zu eröffnen. Bei uns sieht es so aus:
-ich deutsch
-meine Frau russische Staatsbürgerin
-Sie ist noch in Moskau gemeldet
-Unsere Tochter ist letzten Monat (hier in der BRD) zur Welt gekommen
-Hochzeit war in Moskau
Jetzt geht es um die russischen Dokumente für unsere Tochter.
Der deutsche Papierkrieg ist jetzt erledigt, steht jetzt noch der Gang ins russischen Konsulat (Bonn) an. Hat da schon jemand Erfahrungen, die er mit uns teilen kann ?
Meine Frau hat bereits die Informationen von der Homepage des Konsulates gelesen. Ihrer Ansicht nach ist die Prozedur nicht ganz eindeutig beschrieben.
Muss man sich einen Termin geben lassen ? Welche Dokumente werden benötigt ? Angeblich ist es schwierig jemanden dort telefonisch zu erreichen.
Für Tips und Tricks sind wir sehr dankbar
Grüsse
Till und Olga
wo wir hier ja schon beim Thema Kind anmelden im russischen Konsulat sind, brauche ich vielleicht gar keinen neuen Thread zu eröffnen. Bei uns sieht es so aus:
-ich deutsch
-meine Frau russische Staatsbürgerin
-Sie ist noch in Moskau gemeldet
-Unsere Tochter ist letzten Monat (hier in der BRD) zur Welt gekommen
-Hochzeit war in Moskau
Jetzt geht es um die russischen Dokumente für unsere Tochter.
Der deutsche Papierkrieg ist jetzt erledigt, steht jetzt noch der Gang ins russischen Konsulat (Bonn) an. Hat da schon jemand Erfahrungen, die er mit uns teilen kann ?
Meine Frau hat bereits die Informationen von der Homepage des Konsulates gelesen. Ihrer Ansicht nach ist die Prozedur nicht ganz eindeutig beschrieben.
Muss man sich einen Termin geben lassen ? Welche Dokumente werden benötigt ? Angeblich ist es schwierig jemanden dort telefonisch zu erreichen.
Für Tips und Tricks sind wir sehr dankbar
Grüsse
Till und Olga
zuerstmal: Herzlichen Glückwunsch und Alles Gute!
zum Papierkram:
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Reisepass der Mutter,
- Heiratsurkunde
- Reisepass oder Personalausweis des Vaters
- alles übersetzt ins Russische (wenn nicht original russisch) von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer.
Dann geht ihr damit ins Konsulat (besser Termin geben lassen, kann sonst schief gehen), dort wird dann erstmal die Übersetzung beglaubigt und anerkannt, danach der Antrag (beider Eltern) auf russ. Staatsbürgerschaft des Kindes angenommen und das Kind im Pass der Mutter eingetragen.
Hat bei uns 4h gedauert und alles in Allem 123 EUR gekostet. (Leipzig, 2006).
Wichtig: es müssen beide Eltern vorsprechen, das Kind braucht nicht gezeigt zu werden.
zum Papierkram:
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Reisepass der Mutter,
- Heiratsurkunde
- Reisepass oder Personalausweis des Vaters
- alles übersetzt ins Russische (wenn nicht original russisch) von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer.
Dann geht ihr damit ins Konsulat (besser Termin geben lassen, kann sonst schief gehen), dort wird dann erstmal die Übersetzung beglaubigt und anerkannt, danach der Antrag (beider Eltern) auf russ. Staatsbürgerschaft des Kindes angenommen und das Kind im Pass der Mutter eingetragen.
Hat bei uns 4h gedauert und alles in Allem 123 EUR gekostet. (Leipzig, 2006).
Wichtig: es müssen beide Eltern vorsprechen, das Kind braucht nicht gezeigt zu werden.
-
Till
juristische Spitzfindigkeiten
@AnGro: vielen Dank für die Glückwünsche und Infos, da habe ich allerdings direkt noch eine Frage (natürlich auch an die Allgemeinheit) :
Du sprichst von einem "Antrag" beider Eltern auf russische Staatsbürgerschaft für das Kind, d.h. die Staatsbürgerschaft besteht nicht von Geburt an, sondern wird erst durch den Antrag verliehen ? Oder besteht die russische Staatsbürgerschaft von Geburt an und es handelt sich nur um die Beantragung des Passes/Dokumente ?
Dieser kleine aber feine Unterschied macht nämlich später den Unterschied ob meine Tochter dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten behalten kann oder eine davon wieder abgeben muss.
Gruss Till
Du sprichst von einem "Antrag" beider Eltern auf russische Staatsbürgerschaft für das Kind, d.h. die Staatsbürgerschaft besteht nicht von Geburt an, sondern wird erst durch den Antrag verliehen ? Oder besteht die russische Staatsbürgerschaft von Geburt an und es handelt sich nur um die Beantragung des Passes/Dokumente ?
Dieser kleine aber feine Unterschied macht nämlich später den Unterschied ob meine Tochter dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten behalten kann oder eine davon wieder abgeben muss.
Gruss Till
...also, wir haben beide einen Antrag unterschrieben, meiner Meinung nach war es der Antrag, unser Kind in ihren Reisepass einzutragen. Das ist bei den dt. Behoerden aehnlich, auch fuer den Eintrag in deinen Reisepass benoetigst Du die Zustimmung beider Elternteile. Die Staatsangehoerigkeit besteht wohl von Geburt an, muss aber natuerlich erst irgendwie registriert werden, es gibt dann einen ollen Stempel auf die apostillierte und uebersetzte Geburtsurkunde, mehr nicht.
Wenn Du Deutscher bist, kann dein Kind sicher die deutsche Staatsangehoerigkeit behalten. Bei dem Papierkram im Konsulat wird nach weiteren Staatsangehoerigkeiten des Kindes gefragt, da muss man auch die deutsche mit angeben, da diese von Geburt an auch besteht.
Wenn Du Deutscher bist, kann dein Kind sicher die deutsche Staatsangehoerigkeit behalten. Bei dem Papierkram im Konsulat wird nach weiteren Staatsangehoerigkeiten des Kindes gefragt, da muss man auch die deutsche mit angeben, da diese von Geburt an auch besteht.
AnGro hat das schon sehr gut beschrieben, ähnlich lief es auch bei uns. Eins nur - wir haben einen Termin bekommen, der lag ein halbes Jahr später...
Schaue Dir die Homepage vom Konsulat an, da gibt es meistens Hinweise, welche Papiere genau gebraucht werden. Das ändert sich auch ab und zu, nicht dass ihr wegen dem Kram ein zweites mal hinfahren musst, ich spreche aus eigener - nicht guter - Erfahrung.
Gruß
Oletsch
Schaue Dir die Homepage vom Konsulat an, da gibt es meistens Hinweise, welche Papiere genau gebraucht werden. Das ändert sich auch ab und zu, nicht dass ihr wegen dem Kram ein zweites mal hinfahren musst, ich spreche aus eigener - nicht guter - Erfahrung.
Gruß
Oletsch
-
myschkin
Hallo,
meine Frau ist Russin und wir haben ein
gemeinsames Kind (16 Mon.), für das wir nun die
russ. Staatsbügerschaft im RP meiner Frau eintragen
lassen wollen. Beim Konsulat in München sagte man uns,
man brauche dazu meinen Reisepass, den des Kindes,
die Geburtsurkunde, und die Aufenthaltsgenehmigung
meiner Frau, alles mit Apostill. Für die Urkunde scheint mir
das ok. aber für den Reisepass absurd. Wir müssten dann
a) eine Kopie beim Notar beglaubigen lassen b) darauf
das Apostill c) alles übesersetzen.
Hat jemand Erfahrung mit der gleichen konstellation?
Wir wären für einen Rat dankbar.
Alex
meine Frau ist Russin und wir haben ein
gemeinsames Kind (16 Mon.), für das wir nun die
russ. Staatsbügerschaft im RP meiner Frau eintragen
lassen wollen. Beim Konsulat in München sagte man uns,
man brauche dazu meinen Reisepass, den des Kindes,
die Geburtsurkunde, und die Aufenthaltsgenehmigung
meiner Frau, alles mit Apostill. Für die Urkunde scheint mir
das ok. aber für den Reisepass absurd. Wir müssten dann
a) eine Kopie beim Notar beglaubigen lassen b) darauf
das Apostill c) alles übesersetzen.
Hat jemand Erfahrung mit der gleichen konstellation?
Wir wären für einen Rat dankbar.
Alex
