formlose Einladung für FZF, Bitte um Hilfe!!

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
hardy-b

Beitrag von hardy-b »

Wenn die Ehe in Russland geschlossen wurde, und alles rechtmässig ist kann das deutsche Ausländeramt dann trotzdem eine Einreise verhindern, und was für Gründe könnte es geben?
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harald63
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Beitrag von harald63 »

Wohl nur mit Verdacht auf Scheinehe.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

hardy-b hat geschrieben:Wenn die Ehe in Russland geschlossen wurde, und alles rechtmässig ist kann das deutsche Ausländeramt dann trotzdem eine Einreise verhindern, und was für Gründe könnte es geben?
Verhindern kann sie es nicht, wenn Du nicht obdachlos bist!!!
Wohnungsgröße, Einkommen etc. spielen keine Rolle.
Es kommt einzig und allein auf die Anerkennung einer rechtsgültigen Ehe an, wofür aber nicht die ABH, sondern das Standesamt zuständig ist - welches dabei von der ABH hinzugezogen wird, falls man nicht schon vorher das Nötige geregelt hat.
Verzögerungen können allenfalls eintreten, falls Urkunden nicht gleich in der geforderten Form (Apostillen, Übersetzungen ...) vorgelegt werden.
Schlimmstenfalls könnte eine 'Scheinehe' unterstellt werden. Diesen Vorwurf kann man aber recht leicht entkräften, zumal es sich hier um eine Beweislastumkehr handelt.

Ergo: Kein Grund zu Befürchtungen, Formalitäten einhalten und schon mal das Mögliche vorbereiten.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Karsten Packeiser hat geschrieben:
Zeppelin hat geschrieben:Nur kann die Behörde, die als erste alles anleiert, darauf bestehen, dass die Übersetzungen von einem Übersetzer aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen OLG angefertigt bzw. abgezeichnet werden.

...

Aber ich frage mich, warum ich all das schon längst geschrieben habe und dafür z.T. so 'tolle' Antworten bekam.
Ist Dir so etwas schon einmal passiert oder ist das Theorie? Ich habe neulich in Mainz eine Urkunde in ein Übersetzungsbüro gebracht, die Leute dort haben das Papier (ohne, dass ich detailliert über die Geschäftsinterna informiert worden wäre) an ihre Partner geschickt und die Übersetzung wurde dann in Leipzig angefertigt. Deinem Eintrag zufolge könnte das ja Probleme mit sich bringen. Kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen.

Ansonsten tut es mir aufrichtig leid: Bin zwar Moderator hier, kann aber auch nicht immer alles lesen, was in diesem Forum gepostet wird.
Hallo Karsten,
ich hatte den Terminus 'kann' verwendet, weil es mir / uns zum Glück zwar nie persönlich passiert ist, aber durchaus in unserem unmittelbaren Umfeld.
Ob eine dt. Behörde die Überstzung von Urkunden durch Dolmetscher anerkannt wird, die in einem anderen OLG-Zuständigkeitsbereich zugelassen sind, ist offenbar reine Ermessenssache.
Man kann Glück haben wie Du offenbar, aber auch nicht.
Natürlich ist das reiner Schwachfug. Eine in Hessen oder Sachsen vereidigte Dolmetscherin ist genauso gut, wie ein Dolmetscher aus Hamburg oder NRW.
Es ist eine reine Zulassungs- und Toleranzfrage. (Ähnlich wie bei Anwälten) Die Einzelheiten dazu stehen leider nicht so genau in den Gestetzen, sondern in internen Verwaltungsvorschriften, zu denen ich seit geraumer Zeit keinen direkten Zugang mehr habe. Ist einfach nicht mehr meine Baustelle.

Was mich aber eigentlich etwas ärgert ist, dass wohlmeindende Hinweise gelegenlich auf die allzu leichte Schulter genommen werden und dann häufig Hilfestellung bei Problemen erbeten wird.
Wer sich selbst zu helfen weiß, kann's ja gern tun. aber viele wissen dies eben nicht, wie die einschlägigen Foren zeigen.

Damit wären wir dann noch einmal beim Thema Familienbuch. Der Eintrag darin bzw. Auszug daraus ist nun einmal die einzige universelle Urkunde, mit der man alle Probleme hinter sich hat - auch wenn man das im Alltag kaum bemerken wird.

Ist ja egal. Wer will kann Hinweise nutzen, wer sie nicht braucht, möge sie überlesen.

Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Stephka

...

Beitrag von Stephka »

Hallo an alle und danke fuer die Hilfe!!

@Zeppelin
Danke fuer die Links des Konsulats!!! Ich habe jetzt auch einen Auszug aus dem AZR und oder & ISS bein Bundesverwaltugsamt in Koeln,(über meine Frau) angefordert. Ich habe mir aber am Telefon von von einer Mitarbeiterin erzaehlen lassen, dass dies unnoetig ist, da die ABH automatisch noch einmal eine Anfrage an das Bundesverwaltungsamt machen wird. Aber wie ich auch finde, ist es nicht verkehrt diesen Auszug dem Visaantrag beizufuegen, da ich ja so oder so diese Vollmacht meiner Frau habe. Ach ja, das Standesamt 1 in Mitte hat mich wieder weg geschickt. Ein Registrierung ist nicht notwendig gewesen. Ich habe jetzt die Ehe bei meinem Bürgeramt gemeldet und bin jetzt als verheiratet gemeldet. :-)

@Zar/iza
Ja, meine Frau hat bei ihrem Anruf in der Deutschen Botschaft einen Termin fuer die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenfuehrung gestellt. Den Termin hat sie auch recht schnell bekommen. Am 20.03.07 soll sie vorsprechen. Glücklicherweise bin ich zu diesem Zeitpunkt zu Besuch in Russland und wir werden gemeinsam nach Moskau fliegen. Was ich aber nicht ganz verstehen kann ist, warum ich bei diesem Gespraech nicht dabei sein darf. (wurde meiner Frau so gesagt). Was noch sehr merkwuerdig ist, dass meine Frau ihre Heiratsurkunde und die Kopien von ihren Pässen nicht in Deutschland uebersetzen braucht. Auf der Seite des Konsulat wird ausdrucklich darauf hingewiesen, das alle Uebersetzungen von einem fuer deutsche Gerichte zugelassenen Dolmetscher angefertigt werden sollen. Naja, ich hoffe dass dies keine Nachteile Bringen wird.

@all
Ich habe mir jetzt den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis(fuer die Familienzusammenführung) ausgedruckt und haette einige doofe Fragen zum ausfuellen, damit wir auch alles richtig machen werden.

1-darf man in diesem Antrag etwas durchstreichen? Wir haben nämlich z.B. noch keine Kinder und ich würde diese Frage einfach streichen, oder muss ich „keine Kinder schreiben“ ?
2-was soll in dem Punkt „vorgesehener Aufenthaltsort geschrieben werden? Die Anschrift meiner Wohnung?
3-Was soll bei zugezogen am…., Geschrieben werden? Sie ist doch noch nicht zugezogen! Streichen?
4-was ist mit Rückkehrberechtigung gemeint? Was soll da geschrieben werden? Ggf streichen?
5-Kann die Frage zur Wohnraumgroesse nachteile bringen, wenn ich in einer 1,5 Raumwohnung(55Quadratmeter) wohne? Eigentlich wollten wir erst umziehen wenn meine Frau in Deutschland ist.
6-Was wuerdet ihr in der Frage zum Zweck des Aufenthalts schreiben? EHEFÜHRUNG? (meine Frau wird hier ihr Studium weiter fuehren)
7-Was kann ich bei der Frage beabsichtigte Dauer des Aufenthalts schreiben? Sie moechte dauerhaft mit mir zusammen hier leben. Kann ich bei: von…bis… „unbefristet“ eintragen?
8-Was muss in dem Punkt „aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt bestritten wird“ geschrieben werden? Die Eltern meiner Frau sind sehr wohlhabend. Sie bezahlen das Studium meiner Frau und sie werden uns finanziell unterstuetzen. Kann ich also „Unterstuetzung durch die Eltern“ schreiben?
9-Zum Punkt „ob man an Krankheiten leidet“- zaehlen denn oeftere starke Kopfschmerzen zu Krankeheiten die man dort angeben muss?
10-zum Punkt: besteht Krankenversicherugsschutz fuer Deutschland? Ich habe schon bei meiner Krankenversicherung angerufen und sie wird in meine Familienkrankenversicherung aufgenommen, aber erst sobald sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Was kann ich da machen?

Ich bin fuer jede einzelne Antwort mehr als dankbar und wünsche allen ein tolles Wochenende!

Gruss Stephka
Zeppelin
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Re: ...

Beitrag von Zeppelin »

Stephka hat geschrieben:...
1-darf man in diesem Antrag etwas durchstreichen? Wir haben nämlich z.B. noch keine Kinder und ich würde diese Frage einfach streichen, oder muss ich „keine Kinder schreiben“ ?
2-was soll in dem Punkt „vorgesehener Aufenthaltsort geschrieben werden? Die Anschrift meiner Wohnung?
3-Was soll bei zugezogen am…., Geschrieben werden? Sie ist doch noch nicht zugezogen! Streichen?
4-was ist mit Rückkehrberechtigung gemeint? Was soll da geschrieben werden? Ggf streichen?
5-Kann die Frage zur Wohnraumgroesse nachteile bringen, wenn ich in einer 1,5 Raumwohnung(55Quadratmeter) wohne? Eigentlich wollten wir erst umziehen wenn meine Frau in Deutschland ist.
6-Was wuerdet ihr in der Frage zum Zweck des Aufenthalts schreiben? EHEFÜHRUNG? (meine Frau wird hier ihr Studium weiter fuehren)
7-Was kann ich bei der Frage beabsichtigte Dauer des Aufenthalts schreiben? Sie moechte dauerhaft mit mir zusammen hier leben. Kann ich bei: von…bis… „unbefristet“ eintragen?
8-Was muss in dem Punkt „aus welchen Mitteln der Lebensunterhalt bestritten wird“ geschrieben werden? Die Eltern meiner Frau sind sehr wohlhabend. Sie bezahlen das Studium meiner Frau und sie werden uns finanziell unterstuetzen. Kann ich also „Unterstuetzung durch die Eltern“ schreiben?
9-Zum Punkt „ob man an Krankheiten leidet“- zaehlen denn oeftere starke Kopfschmerzen zu Krankeheiten die man dort angeben muss?
10-zum Punkt: besteht Krankenversicherugsschutz fuer Deutschland? Ich habe schon bei meiner Krankenversicherung angerufen und sie wird in meine Familienkrankenversicherung aufgenommen, aber erst sobald sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Was kann ich da machen?

Ich bin fuer jede einzelne Antwort mehr als dankbar und wünsche allen ein tolles Wochenende!

Gruss Stephka
Junge, Junge,
Du bist echt 'ne harte Nuss, aber ich versuche es mal mit einer Antwort:

Vorab: Bist Du sicher, dass Du den Antrag für ein FZF-Visum vorliegen hast? Die Fragen sehen eher nach einem Visum zum Zweck der Eheschließung in D aus oder nach einem für Besuchsvisum.

Kinder: wenn keine vorhanden, dann eben KEINE
Vorgesehener Aufenthaltsort: Der erste Wohnsitz, wo sie sich anmelden wird.
Zugezogen am: Entweder leer lassen oder "Nach Einreise lt. Visum, Meldebescheinigung erst dann möglich".
Rückkehrbereitschaft: FZF zum dt. Ehegatten mit Wohnsitznahme in D
Wohnungsgröße: darf bei Ehegatten Deutscher keine Rolle spielen! Daher Eintrag IRRELEVANT.
Dauer des Aufenthalts: LEBENSLÄNGLICH
Lebensunterhalt: darf bei Ehegatten Deutscher keine Rolle spielen! Daher Eintrag IRRELEVANT
Krankheiten: KEINE (gemeint ist hier das ehem. Bundesseuchengesetzt oder das Infektionsschutzgesetz etc.)
Krankenversicherung: Nachweis einer Reisekrankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und AE-Erteilung beifügen, sowie Zusage der KV für die Aufnahme in die Familienversicherung ab Gültigkeit der AE.

Noch Fragen?

Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Stephka

Re: ...

Beitrag von Stephka »

Vorab: Bist Du sicher, dass Du den Antrag für ein FZF-Visum vorliegen hast? Die Fragen sehen eher nach einem Visum zum Zweck der Eheschließung in D aus oder nach einem für Besuchsvisum.


Auf dem Antrag steht: Antrag auf erteilung einer Aufenthaltserlaubnis! Dieser Antrag wird auch von dem Konsulat gefordert, so wie ich das gelesen habe.
Gibt es denn einen Antrag für ein FZF-Visum? Wenn ja, kannst du mir vielleicht sagen wo ich den finde?
Schon mal vielen vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruss, die harte Nuss :-)
Stephka

Re: ...

Beitrag von Stephka »

Hallo Zeppelin!

Ich habe jetzt nochmal auf der Internetseite der Russischen Botschaft in Moskau nachgelesen... Du hast mich schon total verunsichert, ob ich den richtigen Antrag habe. Der Antrag den ich habe ist aber richtig! Es gibt keinen Antrag auf Familienzusammenfuhrung. Es muß ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt werden und den habe ich.
Wenn du schreibst "eintrag irrelevant" dann meinst du, ich kann diese Spalte einfach frei lassen? Oder??
Gruß Stephka
Antworten

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