Angebot angenommen
Ehefähigkeitszeugnis!!! muss das sein?
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goedo
Danke!zimdriver hat geschrieben:![]()
Herzlichen Glückwunsch!!!
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Angebot angenommen![]()
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... du warst doch der welcher keinen Perso hat :-) hehe... ich erinnere mich vage; jdfs gilt: eine Meldebeschg. mit Familienstand. Ich hoffe sehr, du bist IRGENDWO gemeldet! Sonst wirds essig; falls du in RF lebst, Registrazia etc - da kenn ich mich dann nicht aus. Konsulat fragen!
Zuletzt geändert von goedo am 13 Feb 2007, 01:18, insgesamt 1-mal geändert.
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goedo
ah toll - dann bekommst du die aufenthaltsbescheinigung von der botschaft!zimdriver hat geschrieben:... ja, ich bin der ohne Personalausweis. Aber staaten- und rechtlos wird trotzdem niemand, wenn er sich gemäß geltendem deutschen Melderecht wegen dauernder Abwesenheit abmeldet und bei der deutschen Botschaft anmeldet ...
- Zejtnot
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Welche Aufenthaltsbescheinigung? Also ich habe einfach in meinem Pass unter Wohnort "Nowosibirsk, Russische Föderation" stehen, mehr nicht. Vom letzten Wohnort in Deutschland habe ich ferner eine Abmeldebescheinigung. Einen Personalausweis habe ich auch seit Jahren nicht mehr. Dafür einen zweiten Reisepass.goedo hat geschrieben:ah toll - dann bekommst du die aufenthaltsbescheinigung von der botschaft!
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goedo
Es wird ein Papier verlangt, das heisst "Erweiterte Meldebescheinigung" (erweitert, weil der Familienstand aufgeführt wird) und das wird auch "Aufenthaltsbescheinigung" genannt. Nach so etwas musst du in der Botschaft fragen....Zejtnot_ hat geschrieben: Welche Aufenthaltsbescheinigung? Also ich habe einfach in meinem Pass unter Wohnort "Nowosibirsk, Russische Föderation" stehen, mehr nicht. Vom letzten Wohnort in Deutschland habe ich ferner eine Abmeldebescheinigung. Einen Personalausweis habe ich auch seit Jahren nicht mehr. Dafür einen zweiten Reisepass.
Maßgeblich ist natürlich das ZAGS, und die haben das von mir (und vielen Anderen, wie im Forum ersichtlich) verlangt. In deinem Fall würd ich mal fragen... ich kenn mich in dem Fall, wie gesagt, leider nicht aus!
... übrigens (ich war auch 10 Jahre lang im Ausland, Italien) und mir wurde gesagt, dass es eine Zentrale Stelle in Berlin gäbe, wenn man in D keinen Wohnsitz mehr habe - ich hatte aber danach wieder einen Wohnsitz in D und deshalb war ich nicht betroffen....
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goedo
Grade gefunden
"Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Ist der Wohnsitz im Ausland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte. Bei gemischt-nationalen Paaren ist immer der Wohnsitz des deutschen Teils maßgeblich."
- Zejtnot
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OK, sorry, jetzt habe ich verstanden, was Du konkret meintest. Hatte eine lange Leitung.
Diese Meldebescheinigung gibt es natürlich auch für "Auslandsdeutsche". Genau weiß ich nicht wer es ausstellt - aber es gibt immer nur zwei Varianten: Die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) oder der letzte deutsche Wohnort.
Diese Meldebescheinigung gibt es natürlich auch für "Auslandsdeutsche". Genau weiß ich nicht wer es ausstellt - aber es gibt immer nur zwei Varianten: Die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) oder der letzte deutsche Wohnort.
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goedo
Kein Prob. Mir ist nochwas eingefallen. Wenn man sich ins Ausland abmeldet, wird das Familienbuch nach Berlin geschickt. (nicht verwechseln mit Stammbuch! ist was Anderes...). Normalerweise liegt es in der Gemeinde des Mannes, falls Inland. Also wir diese Gemeinde, aber ich nehme an auch die Botschaft, dort Auskunft verlangen können. Wichtig ist ja nur der Teil "Familienstand". ZAGS will garantiert nur eine Bescheinigung, dass man in D nicht mehr verheiratet ist. Vielleicht wollen die gar nichts mehr, wenn du in RF gemeldet bist! Dänemerk musst du ja auch nicht nachweisen :-)Zejtnot_ hat geschrieben:...lange Leitung
Wer schön wenn mal jd zum zags läuft und dann hier was postet...
Bis denne
Roger
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Doch, Du bleibst ja Deutscher. Denen ist piepegal, wo man gemeldet ist.goedo hat geschrieben:ZAGS will garantiert nur eine Bescheinigung, dass man in D nicht mehr verheiratet ist. Vielleicht wollen die gar nichts mehr, wenn du in RF gemeldet bist!
Insofern bleibt es dabei: Juristisch korrekt müsste man das Ehefähigkeitszeugnis anschleppen, faktisch reicht oft eine Meldebescheinigung mit dem Eintrag "ledig", "geschieden" oder "verwitwet" - einfach weil die ZAGS oft nicht wissen, dass es so etwas wie ein Ehefähigkeitszeugnis gibt.
Das Ehefähigkeitszeugnis stellt übrigens wiederum der letzte deutsche Wohnort aus, auch wenn für die künftige Ehe das Standesamt 1 in Berlin zuständig sein wird.
