Uwe hat geschrieben:Zeppelin,
Russland ist ein souveräner Staat. So souverän, dass die Entscheidung ob Ehefähigkeitszeugnis oder Aufenthaltsbescheinigung auf die unterste Ebene delegiert wurde.
Daher manchmal ja und meistens nein.
Im von Dir angesprochenen Sinne - bei dem selbst ich ein Fünkchen Ironie annehme (unterste Ebene = jeder Amtsmensch macht was er / sie will) - bezweifle ich das ja auch nicht.
mit dem besonderen Privileg von Ehe und Familie
Da vermag ich Dir nicht zu folgen. Mit welchem Recht wollen deutsche Behörden einem fremden Land eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Das kann das Land schon selbst machen und braucht dazu sicherlich keine "Entwicklungshilfe" aus Deutschland.[/quote]
Ich kann nicht sehen, dass hier eine Einmischung D's in russische Angelegenheiten vorliegt. Weder schreibt D einem dt. STA vor,dass er /sie nur mit einem EFZ heiraten kann. Es ist aber Unsinn, wenn so ein souveräner Rechtsstaat ein EFZ verlangt, selbst aber nicht den erforderlichen Beitrag für die Ausstellung eines solchen leistet. Da versthe ich die Kritik nicht.
Die Ehe in Russland wird vor dem russischen Standesamt geschlossen und die Prüfung obliegt allein denen. Deutschland braucht diese Eheschließung nicht zu genehmigen oder anzuerkennen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird. Die haben das ganz einfach zur Kenntnis zu nehmen, kommentarlos.
Das besonderes Privilig der Ehe wird gerade eingestampft. Lese mal den niedersächsischen Änderungsantrag zum Aufenthaltsgesetz und die Erläuterungen dazu.
Gruß
Uwe
Mit der Hervorhebung meinerseits im o.g. Teil Deines Beitrags triffst Du den Nagel auf den Kopf. Nur vergewissert sich der dt. Staat (zugegeben zweifelhafterweise) gern, dass die Ehe rechtmäßig geschlosen ist und fortbesteht, bevor er sie "kommentarlos zur Kenntnis nimmt".
Danke für den Hinweis auf den Antrag aus Niedersachsen - insbesondere an Manu für den Link dazu. Das werde ich mir mal genauer anschauen.
Doch gegenwärtig ist Familienförderung
hier ein deutlich wichtigeres Thema, als die parallel dazu laufenden Bemühungen um Restriktionen für binationale Ehen.
Und mit den Jahren hat sich hier die Lobby bürgerlich anerkannter Migranten deutlich zu deren Gunsten gegenüber den ehemaligen "Bettelmigranten" verschoben. Da bin ich doch eher optimistisch, dass das GG in diesen Punkten kaum ins Wanken geraten wird.
Gruß,
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)