Studentenvisum als Ehepaar

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Thorsten

Studentenvisum als Ehepaar

Beitrag von Thorsten »

Hallo ans Forum !

Ich habe gehört, dass es für russische Ehepaare problematisch ist, ein Studentenvisum für Deutschland zu bekommen.
Also in diesem Fall wollen beide als Studenten nach Deutschland einreisen.

Hat schon mal jemand von so einem Fall gehört ?
Oder vielleicht eigene Erfahrungen diesbezüglich ?

Danke und Gruss an Alle hier
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Zejtnot
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Re: Studentenvisum als Ehepaar

Beitrag von Zejtnot »

Thorsten hat geschrieben:Ich habe gehört, dass es für russische Ehepaare problematisch ist, ein Studentenvisum für Deutschland zu bekommen.
Welche Uni will die denn beide immatrikulieren? Das ist doch der erste, wahrscheinlich schwierigere, Schritt: Finde die Uni, die beiden einen Studienplatz gibt.

Ohne Uni kein Studentenvisum.

Warum sollte die Botschaft ein Studium ablehnen? Die Uni bürgt über die Immatrikulation ja gewissermaßen. Da Studenten nach allen geltenden Abkommen gefördert werden sollen, sehe ich hier keine Probleme.
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Zejtnot - Stichwort: Rückkehrbereitschaft. Ein Ehepaar macht es sich doch leichter in DE gemütlich als ein nach seiner Liebsten schmachtender Einzel-Ehe-Studi.
Du erntest, was du säst.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

manuchka hat geschrieben:Zejtnot - Stichwort: Rückkehrbereitschaft. Ein Ehepaar macht es sich doch leichter in DE gemütlich als ein nach seiner Liebsten schmachtender Einzel-Ehe-Studi.
Sehe ich genau andersrum Manu.
Wie Zejtnot schreibt, zählt für Visum und AE nach 16 AufenthG die Imma nebst LU.

Die Ehe ist dabei Nebensache, denn es müssten beide hier zum Studium zugelassen werden.

Rückkehrbereitschaft: Um so eher gegeben, da man ja wegen der bestehenden Ehe nicht mal so nebenbei eine EUle heiraten kann und so an eine AE nach 28 / 1 käme.

Scheidung während des Studiums hier, dürfte schwer bis unrealistisch sein.

Bliebe nur, dass beide hier nach dem Studium einen qualifikationsgerechten Job finden (innerhalb eines Jahres). Sonst müssen einer oder beide wieder gehen.
Und wer in der Uni nicht ewig schmachten muss, hat mehr Zeit zum Studieren.

Fazit: Ob verheiratet oder nicht, ist Wurscht. Beide brauchen Zulassungsvoraussetzung und Immazusage unabhängig von einander.

Zeppelin
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Thorsten

Beitrag von Thorsten »

Danke für die Diskussion.
Ein Studienplatz für beide ist vorhanden, soweit also alles klar.
Ich denke es wird eher an der Rückkehrbereitschaft liegen.
Vermutlich ist das einfach Willkür und von Amt zu Amt unterschiedlich.
Zeppelin
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Beitrag von Zeppelin »

Thorsten hat geschrieben:Ich denke es wird eher an der Rückkehrbereitschaft liegen.
Vermutlich ist das einfach Willkür und von Amt zu Amt unterschiedlich.
Also, so weit ist es noch nicht.
Vorerst geht es allein um den LU während des Studiums. Da ist wenig Spielraum für Willkür.
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

Thorsten hat geschrieben:Vermutlich ist das einfach Willkür und von Amt zu Amt unterschiedlich.
Die Diskussion hatten wir schon oft, ich würde es nicht Willkür nennen. Der Beamte ist verpflichtet, die Rückkehrbereitschaft einzuschätzen. Ich denke nicht, dass dies eine leichte Aufgabe ist.

In Deinem konkreten Fall: Dann soll das Paar eben getrennt zur Botschaft gehen. Jeder hat doch eine eigene Einladung. :-)
Thorsten

Beitrag von Thorsten »

OK, danke.

Ich geb das mal so weiter.
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